Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung; Außenbereich; Splittersiedlung; faktische Baugrenze
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) beim Neubau eines Doppelhauses mit einer Garage und einem Stellplatz
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) beim Neubau eines Doppelhauses mit einer Garage und einem Stellplatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16)
- VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1567
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
Dabei kommt es jedenfalls im Ergebnis nicht entscheidend darauf an, ob insofern direkt auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB abgestellt (so mit dem Verwaltungsgericht auch BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2016, § 35 Rn. 107) oder auf den dahinter stehenden Rechtsgedanken der Zersiedelungsverhinderung (…in diese Richtung BVerwG, U.v. 13.2.1976 - IV C 72.74 - BayVBl 1976, 441 = juris Rn. 21;… U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141 = juris Rn. 9, 10;… B.v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 - ZfBR 2000, 425 = juris Rn. 6) bzw. auf eine entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zurückgegriffen wird (…so ausdrücklich BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 23).Auch wenn sich das Vorhaben nach Süden und nach Westen an eine geschlossene Wohnbebauung anschließen würde, ist die vermeintliche "Baulücke" nach Norden und Osten offen [s.o. a) cc) ], sodass dem Vorhaben des Klägers im Falle seiner Umsetzung Bezugsfallwirkung für weitere Vorhaben zur Ausweitung des Außenbereichs nach Norden, Osten und Nordosten zukäme (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 38).
- VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Bauen im Außenbereich durch einen …
Selbst wenn daher keine Verfestigung einer Splittersiedlung droht, genügt es für die Beeinträchtigung öffentlicher Belange, wenn die Zulassung des ersten Vorhabens die Entstehung einer solchen Splittersiedlung bedeutet (vgl. BVerwG, B.v. 1.12.1967 - IV B 23.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 63; BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37 m.w.N.).Die Gefahr einer Zersiedelung ist hier - entgegen dem Zulassungsvorbringen - auch konkret zu befürchten (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - a.a.O.).
Bei der Frage einer Vorbildwirkung kommt es zudem nicht auf eine abschließende bebauungsrechtliche Prüfung zu befürchtender Folgevorhaben an (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2014 - 4 B 5.14 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - a.a.O. m.w.N.).
- VG Berlin, 09.10.2020 - 19 K 215.18 "Grundzüge der Planung" umschreiben die planerische Grundkonzeption, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugrunde liegt und in ihnen zum Ausdruck kommt (Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - VGH 2 B 14.2817 -, juris Rn. 28, …und Beschluss vom 31. Juli 2008 - VGH 9 ZB 05.1476 -, juris Rn. 6).
Hierzu gehören die Planungsüberlegungen, die für die Verwirklichung der Hauptziele der Planung sowie den mit den Festsetzungen insoweit verfolgten Interessenausgleich und damit für das Abwägungsergebnis maßgeblich sind (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Februar 2015, a.a.O.).
Dementsprechend beurteilt sich nach dem zum Ausdruck gebrachten planerischen Wollen, ob eine Abweichung nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Grundzüge der Planung berührt und - falls ja - ob sie von minderem Gewicht ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Februar 2015, a.a.O.).
- VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1568
Bauvoranfrage: Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Zusicherung - natürliche …
Dabei kommt es jedenfalls im Ergebnis nicht entscheidend darauf an, ob insofern direkt auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB abgestellt (so mit dem Verwaltungsgericht auch BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2016, § 35 Rn. 107) oder auf den dahinter stehenden Rechtsgedanken der Zersiedelungsverhinderung (…in diese Richtung BVerwG, U.v. 13.2.1976 - IV C 72.74 - BayVBl 1976, 441 = juris Rn. 21;… U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141 = juris Rn. 9, 10;… B.v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 - ZfBR 2000, 425 = juris Rn. 6) bzw. auf eine entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zurückgegriffen wird (…so ausdrücklich BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 23).Auch wenn sich das Vorhaben nach Süden und nach Westen an eine geschlossene Wohnbebauung anschließen würde, ist die vermeintliche "Baulücke" nach Norden und Osten offen [s.o. a) cc) ], sodass dem Vorhaben des Klägers im Falle seiner Umsetzung Bezugsfallwirkung für weitere Vorhaben zur Ausweitung des Außenbereichs nach Norden, Osten und Nordosten zukäme (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 38).
- VG Berlin, 15.02.2018 - 19 K 457.17
Dachgeschossausbau im Denkmalbereich
Mit dem Tatbestandsmerkmal "Grundzüge der Planung" umschreibt das Gesetz in § 31 Abs. 2 BauGB die planerische Grundkonzeption, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugrunde liegt und in ihnen zum Ausdruck kommt (Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - VGH 2 B 14.2817 -, juris Rn. 28, …und Beschluss vom 31. Juli 2008 - VGH 9 ZB 05.1476, juris Rn. 6; VG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2015 - VG 19 K 335.13 -, S. 10 d. amtl. Abdr.).Ob eine Abweichung die Grundzüge der Planung berührt oder von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, nämlich dem im Bebauungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Wollen (Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Februar 2015, a.a.O.).
- VGH Bayern, 13.12.2018 - 2 B 18.1797
Entstehen einer Splittersiedlung
Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1970 - IV C 77.68 - BVerwGE 35, 256) grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.1973 - IV C.3.72 - DVBl 1974, 238; BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris).Dies ist jedoch, weil der Bebauungszusammenhang grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude endet, nicht der Fall (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris).
- VGH Bayern, 01.09.2021 - 1 ZB 21.1507
Erfolglose Berufungszulassung bzgl. einer abgewiesenen Verpflichtungsklage auf …
Eine durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (…vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631; BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37). - VG Berlin, 22.05.2019 - 19 K 136.18 Mit dem Tatbestandsmerkmal "Grundzüge der Planung" umschreibt das Gesetz in § 31 Abs. 2 BauGB die planerische Grundkonzeption, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugrunde liegt und in ihnen zum Ausdruck kommt (Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - VGH 2 B 14.2817 -, juris Rn. 28, …und Beschluss vom 31. Juli 2008 - VGH 9 ZB 05.1476, juris Rn. 6;… VG Berlin, Urteile vom 15. Februar 2018, a.a.O., Rn. 54, und vom 21. Mai 2015 - VG 19 K 335.13 -, S. 10 d. amtl. Abdr.).
Ob eine Abweichung die Grundzüge der Planung berührt oder von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, nämlich dem im Bebauungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Wollen (Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Februar 2015, a.a.O.).
- VG München, 08.11.2017 - M 9 K 16.5428
Erfolgloser Vorbescheidsantrag für ein Einfamilienhaus im Außenbereich
Dabei kommt es jedenfalls im Ergebnis nicht entscheidend darauf an, ob insofern direkt auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB abgestellt wird (so auch BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2016, § 35 Rn. 107) oder auf den dahinter stehenden Rechtsgedanken der Zersiedelungsverhinderung (…in diese Richtung z.B. BVerwG, B.v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 - juris Rn. 6) bzw. auf eine entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zurückgegriffen wird (…so ausdrücklich BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 23).Auch wenn das Vorhaben nach Westen - wobei erst einmal ein Grundstück als Lücke übersprungen werden muss - in der Nähe einer geschlossenen Wohnbebauung liegt und nach Süden an eine Straße anschließt, ist die vermeintliche "Baulücke" nach Norden und Osten offen, sodass dem Vorhaben des Klägers im Falle seiner Umsetzung Bezugsfallwirkung für weitere Vorhaben zur Ausweitung des Außenbereichs nach Norden, Osten und Nordosten zukäme (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 38).
- VG München, 04.11.2022 - M 1 S 22.3439
Vorläufiger Rechtschutz, Beseitigungsanordnung, Befreiung von den Festsetzungen …
Ob eine Abweichung die Grundzüge der Planung berührt oder von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, nämlich dem im Bebauungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Wollen (BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris). - VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses
- VGH Bayern, 04.06.2018 - 1 ZB 16.1905
Abgrenzung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans - Auslegung der …
- VGH Bayern, 23.08.2021 - 2 N 20.1181
Anforderung an die städtebauliche Erforderlichkeit
- VG München, 20.05.2021 - M 11 K 19.510
Erfolglose Klage auf Befreiung von einer den Standort von Nebenanlagen …
- VG Würzburg, 10.08.2020 - W 5 K 19.1565
Vorbescheid, Wohnhausneubau, Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, …
- VG München, 20.05.2021 - M 11 K 19.509 920
Isolierte Befreiung von einer Bebauungsplanfestsetzung, Funktionslosigkeit einer …