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   VGH Bayern, 12.03.2018 - 15 ZB 18.30532   

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https://dejure.org/2018,7607
VGH Bayern, 12.03.2018 - 15 ZB 18.30532 (https://dejure.org/2018,7607)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2018 - 15 ZB 18.30532 (https://dejure.org/2018,7607)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2018 - 15 ZB 18.30532 (https://dejure.org/2018,7607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 138 Nr. 3; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
    Persönliche Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung aufgrund behaupteter Versagung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung aufgrund einer Schwangerschaft

  • rewis.io

    Persönliche Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3 ; VwGO § 138 Nr. 3
    Antrag auf Zulassung der Berufung aufgrund behaupteter Versagung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung aufgrund einer Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 15 ZB 18.30532
    Denn anwaltlich vertretene Kläger, deren persönliches Erscheinen nicht angeordnet war, können sich auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch ihre Nichtteilnahme in der mündlichen Verhandlung grundsätzlich dann nicht berufen, wenn keine Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, dass ein hinreichender Sachvortrag nur von ihnen persönlich zu erwarten ist und nur im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erfolgen kann (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 18.10.1983 - 9 C 127/83 - juris Rn. 12).
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