Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.03.2018 - 15 ZB 18.30532 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 138 Nr. 3; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
Persönliche Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Zulassung der Berufung aufgrund behaupteter Versagung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung aufgrund einer Schwangerschaft
- rewis.io
Persönliche Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3 ; VwGO § 138 Nr. 3
Antrag auf Zulassung der Berufung aufgrund behaupteter Versagung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung aufgrund einer Schwangerschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 19.01.2018 - RN 9 K 17.34528
- VGH Bayern, 12.03.2018 - 15 ZB 18.30532
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83
Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der …
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 15 ZB 18.30532
Denn anwaltlich vertretene Kläger, deren persönliches Erscheinen nicht angeordnet war, können sich auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch ihre Nichtteilnahme in der mündlichen Verhandlung grundsätzlich dann nicht berufen, wenn keine Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, dass ein hinreichender Sachvortrag nur von ihnen persönlich zu erwarten ist und nur im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erfolgen kann (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 18.10.1983 - 9 C 127/83 - juris Rn. 12).