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   VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278, 11 C 19.504   

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https://dejure.org/2019,6989
VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278, 11 C 19.504 (https://dejure.org/2019,6989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2019 - 11 CS 18.2278, 11 C 19.504 (https://dejure.org/2019,6989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2019 - 11 CS 18.2278, 11 C 19.504 (https://dejure.org/2019,6989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, 166 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 114 Abs. 1 Satz 1 FeV§ 11 Abs. 2, Abs. 6, Abs. 8 Anlage 4 zur FeV Nr. 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Fehlende finanzielle Mittel für die Beib...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens; Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens wegen des Verdachts einer Herzerkrankung; kein Absehen von notwendigen Aufklärungsmaßnahmen bei fehlenden finanziellen Mitteln des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Fehlende finanzielle Mittel für die Beibringung eines rechtmäßig geforderten Fahreignungsgutachtens; Anspruch auf Übernahme der Begutachtungskosten; Anspruch auf Vorfinanzierung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch des Verkehrsteilnehmers auf Übernahme der Kosten für medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. deren Vorfinanzierung - Fahrerlaubnisentziehung wegen fehlender Begutachtung aufgrund unzureichender finanzieller Mittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1394
  • NZV 2019, 488
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Das Gesetz mutet ihm diese Kosten ebenso zu wie es ihm zumutet, die Kosten zu zahlen, die zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs notwendig sind (BVerwG, U.v. 13.11.1997 - - juris Rn. 23; U.v. 12.3.1985 - - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 18 zur Vorgängervorschrift des § 15b Abs. 2 StVZO; zuletzt BayVGH, B.v. 2.1.2019 - - juris Rn. 9).

    Allenfalls dann, wenn der Betreffende entsprechende, noch nicht abgeschlossene Bemühungen wie z.B. die Abklärung einer etwaigen Ratenzahlung mit dem Gutachter oder einer anderweitigen Finanzierungsmöglichkeit geltend und glaubhaft macht, kann die Fahrerlaubnisbehörde gehalten sein, ihre abschließende Entscheidung vorübergehend zurückzustellen, soweit die dadurch eintretende Verzögerung auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Insoweit ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die Eignungszweifel bis zum Erlass des Entziehungsbescheids nicht in sonstiger Weise - hier durch Vorlage des Entlassungsberichts - ausgeräumt waren und daher die Gutachtensanordnung nicht aufzuheben war (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - - BayVBl 2017, 97 = juris Rn. 13).

    Damit kann nicht davon ausgegangen werden, dass hinsichtlich der Fahreignung keine Restzweifel mehr verbleiben und die ursprünglichen Bedenken eindeutig widerlegt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; Siegmund in Freymann/Wellner jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 16.1.2019, § 11 FeV Rn. 36).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Nachdem der Antragsteller die Vorlage des Entlassungsberichts bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 36; Dauer a.a.O., § 11 FeV Rn. 55) verweigert hatte, boten der polizeilich festgestellte Sachverhalt vom 22. Dezember 2017 und die Erforderlichkeit einer Herzoperation hinreichenden Anlass für die Anordnung, ein fachärztliches Gutachten gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV beizubringen und daran auch nach der Vorlage des Entlassungsberichts festzuhalten.
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 11 ZB 23.742

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit,

    Die Pflicht zur Kostentragung ist die Folge der Beibringungslast, die § 11 Abs. 2 FeV dem Betroffenen auferlegt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 u.a. - ZfSch 2019, 358 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 11 C 18.2221

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Das Gesetz mutet ihm diese Kosten ebenso zu wie es ihm zumutet, die Kosten zu zahlen, die zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs notwendig sind (BVerwG, U.v. 13.11.1997 - 3 C 1.97 - juris Rn. 23; U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 18 zur Vorgängervorschrift des § 15b Abs. 2 StVZO; zuletzt BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 u.a. - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Allenfalls dann, wenn der Betreffende entsprechende, noch nicht abgeschlossene Bemühungen wie z.B. die Abklärung einer etwaigen Ratenzahlung mit dem Gutachter oder einer anderweitigen Finanzierungsmöglichkeit geltend und glaubhaft macht, kann die Fahrerlaubnisbehörde gehalten sein, ihre abschließende Entscheidung vorübergehend zurückzustellen, soweit die dadurch eintretende Verzögerung auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 12.3.2019 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 11 CS 21.2385

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Allenfalls dann, wenn der Betreffende entsprechende, noch nicht abgeschlossene Bemühungen wie z.B. die Abklärung einer etwaigen Ratenzahlung mit dem Gutachter oder einer anderweitigen Finanzierungsmöglichkeit geltend und glaubhaft macht, kann die Fahrerlaubnisbehörde gehalten sein, ihre abschließende Entscheidung vorübergehend zurückzustellen, soweit die dadurch eintretende Verzögerung auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 - DAR 2019, 345 = juris Rn. 16 m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 11 FeV Rn. 53).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2179

    Anforderungen an den Nachweis von Drogenkonsum nach Ablauf der

    Allenfalls dann, wenn der Betreffende entsprechende, noch nicht abgeschlossene Bemühungen wie z.B. die Abklärung einer etwaigen Ratenzahlung mit dem Gutachter oder einer anderweitigen Finanzierungsmöglichkeit geltend und glaubhaft macht, kann die Fahrerlaubnisbehörde gehalten sein, ihre abschließende Entscheidung vorübergehend zurückzustellen, soweit die dadurch eintretende Verzögerung auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 - DAR 2019, 345 = juris Rn. 16 m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 53).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 11 ZB 20.2025

    Zumutbarkeit der Kosten für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Abgesehen davon, dass er diese Behauptung im Klageverfahren nicht näher belegt hat und allein der Studentenstatus nicht zwingend bedeutet, dass die Kosten unzumutbar wären, stehen - wie ausgeführt - angeblich fehlende finanzielle Mittel der Beibringungsanordnung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. auch BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 und 11 C 19.504 - juris Rn. 16).
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