Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5464
VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476 (https://dejure.org/2019,5464)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2019 - 11 CS 18.2476 (https://dejure.org/2019,5464)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2019 - 11 CS 18.2476 (https://dejure.org/2019,5464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,5464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVZO § 31a
    Erlass einer Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs

  • rewis.io

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a
    Erlass einer Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs; Maßgeblichkeit der Haltereigenschaft im Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5 ; StVZO § 31a
    Erlass einer Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs; Haltereigenschaft im Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes maßgeblich; vorläufiger Rechtsschutz; Fahrtenbuchauflage; Haltereigenschaft; Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nutzt nix: Auto schnell verkaufen, wenn Fahrtenbuchauflage droht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Fahrtenbuchauflage gilt trotz Verkauf des Autos weiter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage auch nach Verkauf des Tatfahrzeugs - Für Fahrtenbuchauflage ist Haltereigenschaft zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes maßgeblich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1984 - 10 S 393/84

    Fahrtenbuchauflage, nach Veräußerung des Fahrzeugs; Erstreckung auf

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476
    Die Veräußerung des Tatfahrzeugs schließt den Erlass einer Fahrtenbuchauflage nicht aus (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.1989 - 7 B 18.89 - NJW 1989, 1624 = juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 30.4.2015 - 12 LA 156/4 - ZfSch 2015, 415 = juris Rn. 5; VGH BW, U.v. 24.5.1984 - 10 S 393/84 - juris 2. Ls).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95

    Fahrtenbuchauflage; Erstreckung auf Ersatzfahrzeug; Erledigung; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476
    Offen bleiben kann, ob die Beschwerde wegen Fehlens eines Rechtsschutzbedürfnisses infolge Erledigung der Hauptsache bereits unzulässig ist, weil die Antragstellerin das an ihren Ehemann veräußerte Fahrzeug nicht mehr hält, dieses auch nicht als Ersatzfahrzeug dient (vgl. Laws/Lohmeyer/Vinke in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 22.8.2018, § 7 StVG Rn. 131 zur Haltereigenschaft bei Ehegatten; BayVGH, B.v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 - BayVGBl 2004, 633 = juris Rn. 11 f.: Eigenschaft als Ersatzfahrzeug setzt nicht voraus, dass der Adressat der Fahrtenbuchauflage Halter im Sinne des § 7 StVG ist), ein sonstiges Ersatzfahrzeug nicht angeschafft worden ist und sie während der Dauer der Fahrtenbuchauflage auch kein Ersatzfahrzeug mehr anschaffen wird (vgl. OVG NW, U.v. 30.9.1996 - 25 A 6279/95 - juris Rn. 38, 43, 45).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476
    Die Veräußerung des Tatfahrzeugs schließt den Erlass einer Fahrtenbuchauflage nicht aus (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.1989 - 7 B 18.89 - NJW 1989, 1624 = juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 30.4.2015 - 12 LA 156/4 - ZfSch 2015, 415 = juris Rn. 5; VGH BW, U.v. 24.5.1984 - 10 S 393/84 - juris 2. Ls).
  • VGH Bayern, 27.01.2004 - 11 CS 03.2940
    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476
    Offen bleiben kann, ob die Beschwerde wegen Fehlens eines Rechtsschutzbedürfnisses infolge Erledigung der Hauptsache bereits unzulässig ist, weil die Antragstellerin das an ihren Ehemann veräußerte Fahrzeug nicht mehr hält, dieses auch nicht als Ersatzfahrzeug dient (vgl. Laws/Lohmeyer/Vinke in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 22.8.2018, § 7 StVG Rn. 131 zur Haltereigenschaft bei Ehegatten; BayVGH, B.v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 - BayVGBl 2004, 633 = juris Rn. 11 f.: Eigenschaft als Ersatzfahrzeug setzt nicht voraus, dass der Adressat der Fahrtenbuchauflage Halter im Sinne des § 7 StVG ist), ein sonstiges Ersatzfahrzeug nicht angeschafft worden ist und sie während der Dauer der Fahrtenbuchauflage auch kein Ersatzfahrzeug mehr anschaffen wird (vgl. OVG NW, U.v. 30.9.1996 - 25 A 6279/95 - juris Rn. 38, 43, 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - 8 B 979/12

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei ungeklärter Pkw-Halterschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476
    Für die Frage, wem als Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden kann, kommt es auf die Haltereigenschaft im Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes an (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 47; OVG NW, B.v. 17.9.2012 - 8 B 979/12 - juris Rn. 10; B.v. 19.1.2012 - 8 A 2641/11 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - 8 A 2641/11

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476
    Für die Frage, wem als Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden kann, kommt es auf die Haltereigenschaft im Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes an (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 47; OVG NW, B.v. 17.9.2012 - 8 B 979/12 - juris Rn. 10; B.v. 19.1.2012 - 8 A 2641/11 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20

    Fahrtenbuchanordnung bei Verlust der Haltereigenschaft; Bestimmung eines

    Vielmehr ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Verpflichtete dann Halter eines anderen Fahrzeugs ist oder innerhalb der hier ab Unanfechtbarkeit der angefochtenen Bescheide zu laufen beginnenden Jahresfrist wieder Halter eines Fahrzeugs werden wird, das der Beklagte als Ersatzfahrzeug bestimmen kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. März 2003 - 8 N 117.01 - juris Rn. 1; ebenso wohl - wenn auch im konkreten Fall offen gelassen - VGH München, Beschluss vom 12. März 2019 - 11 CS 18.2476 - juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht