Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.05.2023 - 15 N 22.1802 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 7
Normenkontrolle - fehlende Antragsbefugnis bei Bagatellbetroffenheit - rewis.io
Normenkontrollverfahren, Bebauungsplan, Abwägungsgebot, Antragsbefugnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 06.12.2019 - 15 N 18.636
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Festsetzungsfindungsrecht
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2023 - 15 N 22.1802
Die Änderung der bisherigen Festsetzung als "Öffentliche Grünfläche" (mit Bäumen) zur streitgegenständlichen Festsetzung als "Private Grünfläche mit Baufenster für eine Garage und Stellplätze" geht über eine "bloße Bagatellbetroffenheit" (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2019 - 15 N 18.636 - juris Rn. 18) nicht hinaus und bleibt deshalb in der Abwägung unbeachtlich. - BVerwG, 20.07.2011 - 4 BN 22.11
Nachbarsinteressen als Abwägungsmaterial bei Nutzungsänderung
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2023 - 15 N 22.1802
Nicht abwägungsbeachtlich sind nach ständiger Rechtsprechung u.a. alle Interessen, die entweder geringwertig oder aber nicht schutzwürdig sind (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 20.7.2011 - 4 BN 22.11 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren: …
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2023 - 15 N 22.1802
Beschränkungen der Antragsbefugnis ergeben sich sowohl bei nur (objektiv) geringfügigen Änderungen als auch bei solchen Änderungen, die sich - z.B. wegen größerer Entfernung zum Nachbargrundstück - nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück auswirken können (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 20.8.1992 - 4 NB 3/92 - juris Rn. 14 ff.).