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   VGH Bayern, 12.07.2017 - 10 ZB 17.730   

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https://dejure.org/2017,28827
VGH Bayern, 12.07.2017 - 10 ZB 17.730 (https://dejure.org/2017,28827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2017 - 10 ZB 17.730 (https://dejure.org/2017,28827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 10 ZB 17.730 (https://dejure.org/2017,28827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, § 95 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5, § 124a Abs. 5 S. 2, § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; AufenthG § 53 Abs. 1 - 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55
    Ausweisung eines Drogenstraftäters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ausweisung eines Drogenstraftäters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Drogenstraftäters; Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs einer inhaftierten Person; Teilnahme an der mündlichen Verhandlung; Ablehnung eines Beweisbeschlusses; Rüge der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung; Rüge ernstlicher Zweifel an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.02.2017 - 6 B 36.16

    Mobilfunk; Frequenzvergabe; Versteigerungsverfahren; Bedarfsüberhang

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2017 - 10 ZB 17.730
    Die Unterlassung der Aufklärung einer nicht entscheidungserheblichen Tatsache ist jedoch kein Verfahrensfehler im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.2.2017 - 6 B 36.16 - juris Rn. 6, 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2017 - 10 ZB 17.730
    Im Übrigen verlangt das angefochtene Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (z.B. B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 15) im Falle der Ausweisung insbesondere wegen Gewaltstraftaten, dass sich der Ausländer für eine gewisse Zeit in Freiheit bewährt haben muss, um die angenommene Wiederholungsgefahr auszuräumen.
  • BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2017 - 10 ZB 17.730
    Denn die Ablehnung einer beantragten Beweiserhebung verletzt nur dann das rechtliche Gehör, wenn die Ablehnung aus Gründen erfolgt, die im Prozessrecht keine Stütze finden, also ein Beweisantrag aus den vorgetragenen Gründen "schlechthin nicht abgelehnt werden kann" (BVerfG, B.v. 12.3.1999 - 2 BvR 206/98 - juris Rn. 17 f.; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO 4. Aufl., § 108 Rn. 212 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.03.2019 - 10 ZB 18.2598

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. einer Ausweisung

    Der Kläger vermochte daher nicht darzulegen, dass die Ablehnung seines beantragten Sachverständigenbeweises als nicht notwendig im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2017 - 10 ZB 17.730 - juris Rn. 11).

    Es versteht sich aber von selbst, dass aus Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO kein Anspruch darauf hergeleitet werden kann, dass sich das Gericht der rechtlichen Bewertung eines Beteiligten anschließt (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2017 - 10 ZB 17.730 - juris Rn. 13).

  • OVG Bremen, 06.11.2017 - 2 LA 129/16

    Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags betreffend das Vorliegen

    Eine solche wäre zwar grundsätzlich vorstellbar, weil die Partei die zur Ablehnung ihres Beweisantrags führenden rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen des Gerichts erkennen können soll, um ihre weitere Rechtsverfolgung darauf einrichten zu können (BayVGH, Beschluss vom 12.07.2017 - 10 ZB 17.730 - Rn. 12, [...] m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31.03.2016 - 2 B 12/15 - Rn. 18, [...]).

    Sie hat auch nicht vorgetragen, dass sie etwa an der Stellung bestimmter weiterer Beweisanträge dadurch gehindert gewesen sei, dass die Ablehnung der Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich mit der fehlenden Entscheidungserheblichkeit der Beweistatsache begründet wurde (vgl. auch dazu BayVGH, Beschluss vom 12.07.2017 - 10 ZB 17.730 - Rn. 12, [...]; BVerwG, Beschluss vom 31.03.2016 - 2 B 12/15 - Rn. 18, [...]).

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Der Kläger vermochte daher nicht darzulegen, dass die Ablehnung seines beantragten Sachverständigenbeweises als nicht notwendig im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2017 - 10 ZB 17.730 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.621

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung und der Verhängung eines vierjährigen

    Schon deshalb, daneben aber auch aufgrund einer noch fehlenden Bewährung des noch inhaftierten Klägers in Freiheit, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden (zur ständigen Rechtsprechung des Senats hierzu vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.7.2017 - 10 ZB 17.730 - juris Rn 18; B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen schwerwiegender Gefahr für

    Auch der nunmehr vereinbarte Erstgesprächstermin bei einer psychotherapeutischen Fachambulanz für Gewalt- und Sexualstraftäter am 1. April 2020 führt zu keiner anderen Beurteilung, denn insofern hat das Verwaltungsgericht zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (z.B. B.v. 12.7.2017 - 10 ZB 17.730 - juris Rn. 18; B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 15) ausgeführt, dass bei Gewaltstraftaten die Annahme des Wegfalls einer Wiederholungsgefahr erst gerechtfertigt ist, wenn eine Therapie zur Gewaltprävention abgeschlossen ist und sich der Ausländer für eine gewisse Zeit in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 10 ZB 22.1511

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

    Schon deshalb, daneben aber auch aufgrund einer noch fehlenden nachhaltigen Bewährung des Klägers in Freiheit, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden (zur ständigen Rechtsprechung des Senats hierzu vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.7.2017 - 10 ZB 17.730 - juris Rn 18; B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 15).
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