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   VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696   

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https://dejure.org/2018,22953
VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696 (https://dejure.org/2018,22953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2018 - 14 ZB 17.696 (https://dejure.org/2018,22953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 14 ZB 17.696 (https://dejure.org/2018,22953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1 S. 1, § 108 Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4; GG Art. 103 Abs. 1; BeamtVG § 35; BVG § 31 Abs. 1 S. 1; GKG § 39 Abs. 1, § 42
    Anforderungen an die Darlegung gemäß § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung eines Unfallausgleichs bei einem wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten; Bemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit; Absehen des Verwaltungsgerichts von der gerichtlichen Inauftraggabe eines weiteren Gutachtens

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung gemäß § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Darlegungserfordernissen bei der Aufklärungsrüge; zur Auslegung von § 42 GKG im Bereich des öffentlichen Besoldungsrechts (im Anschluss an BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 u.a. - Buchholz 3060 § 42 GKG Nr. 2); Antrag auf Zulassung der Berufung; Verfahrensfehler; ernstliche ...

  • rechtsportal.de

    Bemessung eines Unfallausgleichs bei einem wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten; Bemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit; Absehen des Verwaltungsgerichts von der gerichtlichen Inauftraggabe eines weiteren Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Das gilt zunächst im Hinblick auf § 86 Abs. 2 VwGO, der auf Hilfsbeweisanträge von vornherein nicht anwendbar ist (BVerwG, B.v. 12.2.2018 - 2 B 56.17 - juris Rn. 8 ff.), ebenso aber auch hinsichtlich des Grundsatzes der Amtsermittlung unter dem Aspekt der sog. Aufklärungsrüge (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wobei zu sehen ist, dass § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Heranziehung eines im Verwaltungsverfahren erstellten Gutachtens nicht von vornherein entgegensteht und dass gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 412 Abs. 1 ZPO die Einholung eines zusätzlichen Gutachtens im gerichtlichen Ermessen steht (BVerwG, U.v. 15.4.1964 - V C 45.63 - BVerwGE 18, 216/217 f.; U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 31).

    Allerdings ist zu sehen, dass in diesem Sinne ebenfalls nur Anträge zu berücksichtigen sind, die in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, was sich aus § 86 Abs. 2 VwGO ergibt und dem Gedanken des § 297 ZPO entspricht (BVerwG, U.v. 15.4.1964 - V C 45.63 - BVerwGE 18, 216/217; B.v. 16.7.2007 - 2 B 55.07 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 16.07.2007 - 2 B 55.07

    Anspruch eines an Skoliose erkrankten angestellten Lehrers auf Übernahme in das

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Zwar ist nach diesen Vorschriften das Tatsachengericht in der Regel verpflichtet, jedenfalls das Erscheinen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens anzuordnen, wenn ein Verfahrensbeteiligter diese Anordnung beantragt, weil er dem Sachverständigen Fragen stellen will (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2007 - 2 B 55.07 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Allerdings ist zu sehen, dass in diesem Sinne ebenfalls nur Anträge zu berücksichtigen sind, die in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, was sich aus § 86 Abs. 2 VwGO ergibt und dem Gedanken des § 297 ZPO entspricht (BVerwG, U.v. 15.4.1964 - V C 45.63 - BVerwGE 18, 216/217; B.v. 16.7.2007 - 2 B 55.07 - juris Rn. 8).

  • OLG Naumburg, 06.08.2007 - 3 WF 233/07

    Kein Eintritt des Schuldnerverzugs durch Sendung einer Mahnung an eine falsche

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Dies betrifft vorliegend die Zeit von Februar 2013 (dem Monat, in den der Zeitpunkt des Dienstunfalls fällt) bis einschließlich September 2015 (dem Monat, in den der Zeitpunkt der Klageerhebung fällt), wobei der Monat der Einreichung der Klage als Rückstandsmonat mitzuzählen ist (OLG Sachsen-Anhalt, B.v. 6.8.2007 - 3 WF 233/07 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 B 38.17

    § 8 Abs. 1 Satz 1 PolDG BW nicht revisibel

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Vor diesem Hintergrund ist auch im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) oder den Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2018 - 2 B 38.17 - juris Rn. 16 m.w.N.) ein Verfahrensfehler nicht hinreichend dargelegt i.S.v. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO.
  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 43.17

    Abgeltung besonderer Erschwernisse; Bundespolizei; Dauererschwernisse

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Der Streitwert des Berufungszulassungsverfahrens bestimmt sich nach §§ 40, 42 und 47 GKG, weil es um wiederkehrende Leistungen geht, wobei ein Rückgriff auf Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs im Hinblick auf § 42 GKG nicht in Betracht kommt (BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 u.a. - Buchholz 3060 § 42 GKG Nr. 2 Rn. 5; B.v. 22.3.2018 - 2 C 43.17 - BeckRS 2018, 9593 Rn. 28).
  • BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17

    Anerkennung bestimmter Zeiten als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Der Streitwert des Berufungszulassungsverfahrens bestimmt sich nach §§ 40, 42 und 47 GKG, weil es um wiederkehrende Leistungen geht, wobei ein Rückgriff auf Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs im Hinblick auf § 42 GKG nicht in Betracht kommt (BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 u.a. - Buchholz 3060 § 42 GKG Nr. 2 Rn. 5; B.v. 22.3.2018 - 2 C 43.17 - BeckRS 2018, 9593 Rn. 28).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Zugrundelegung der in einem anderen gesetzlich geregelten Verfahren getroffenen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696
    Insbesondere ist es klägerseits nicht gelungen, hinreichend darzulegen, weshalb sich trotz der verwaltungsgerichtlichen Argumentation, auf die die Antragsbegründung nicht substanziiert genug eingeht, die klägerseits vermisste Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 20.6.2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 22 ff.).
  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1083

    Zulassungsantrag; Beihilfe; LASIK-Operation; chirurgische Hornhautkorrektur durch

  • BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17

    Verlust der Dienstbezüge eines Polizeibeamten wegen schuldhaften Fernbleibens vom

  • BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszugs, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 A 1312/16 -, juris Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2018 - OVG 5 N 69.16 -, juris Rn. 15; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 60, und Beschluss vom 24.03.2017 - 8 LA 197/16 -, juris Rn. 41; BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, juris Rn. 4 zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.06.2018 - 4 B 63.17 -, juris Rn. 7 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.07.2018 - 14 ZB 17.696 -, juris Rn. 21; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 LA 30/10 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 11.04.2019 - 3 C 16.1639

    Streitwertbemessung bei Klage auf Unfallausgleich

    Für die Streitwertbemessung in einem Verwaltungsstreitverfahren um die Gewährung von Unfallausgleich ist nach § 42 Abs. 1 Satz 1 und 2 GKG der dreifache Jahresbetrag des bei Klageerhebung geltend gemachten Anspruchs maßgebend unter Hinzurechnung der gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG bei Einreichung der Klage fälligen Beträge (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2018 - 14 ZB 17.696 - juris Rn. 32 ff.; HessVGH, B.v. 19.12.2017 - 1 E 1341/17 - juris Rn. 6; SächsOVG, U.v. 12.3.2019 - 2 A 71/16 - juris Rn. 40 ff.).

    Dies betrifft vorliegend die Zeit von März 2013 (dem Monat, in den der Zeitpunkt des Dienstunfalls fällt) bis einschließlich Mai 2015 (dem Monat, in den der Zeitpunkt der Klageerhebung fällt), wobei der Monat der Einreichung der Klage als Rückstandsmonat mitzuzählen ist (BayVGH, B.v. 12.7.2018 - 14 ZB 17.696 - juris Rn. 37; OLG Sachsen-Anhalt, B.v. 6.8.2007 - 3 WF 233/07 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 3 ZB 18.81

    Schimmelpilzkontamination von Akten als Dienstunfall

    Für die Streitwertbemessung in einem Verwaltungsstreitverfahren um die Gewährung von Unfallausgleich ist nach § 42 Abs. 1 Satz 1 und 2 GKG der dreifache Jahresbetrag des bei Klageerhebung geltend gemachten Anspruchs maßgebend unter Hinzurechnung der gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG bei Einreichung der Klage fälligen Beträge (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2019 - 3 C 16.1639, 3 C 16.1820 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 12.7.2018 - 14 ZB 17.696 - juris Rn. 32 ff.; HessVGH, B.v. 19.12.2017 - 1 E 1341/17 - juris Rn. 6; SächsOVG, U.v. 12.3.2019 - 2 A 71/16 - juris Rn. 40 ff.).

    Dies betrifft vorliegend die Zeit von Oktober 2013 (dem Monat, in den der Zeitpunkt des Dienstunfalls fällt) bis einschließlich Oktober 2015 (dem Monat, in den der Zeitpunkt der Klageerhebung fällt), wobei der Monat der Einreichung der Klage als Rückstandsmonat mitzuzählen ist (BayVGH, B.v. 12.7.2018 - 14 ZB 17.696 - juris Rn. 37; OLG Sachsen-Anhalt, B.v. 6.8.2007 - 3 WF 233/07 - juris Rn. 15).

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