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   VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840   

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https://dejure.org/2021,36236
VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840 (https://dejure.org/2021,36236)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840 (https://dejure.org/2021,36236)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2021 - 22 ZB 20.1840 (https://dejure.org/2021,36236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 34d Abs. 9 S. 2, § 34e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; VersVermV § 7 Abs. 3; GG Art. 12
    Weiterbildungspflicht als Versicherungsvermittler - "Alte-Hasen-Regelung"

  • IWW

    § 7 Abs. 3 VersVermV, § 34d Abs. 9 GewO
    VersVermV, GewO

  • rewis.io

    Anordnung der Industrie- und Handelskammer zur Vorlage der Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht als Versicherungsvermittler, "Alte-Hasen-Regelung", Verhältnismäßigkeit, Kontrolle, Weiterbildungsangebote, Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Industrie- und Handelskammer zur Vorlage der Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht als Versicherungsvermittler; Alte-Hasen-Regelung; Verhältnismäßigkeit; Kontrolle; Weiterbildungsangebote; Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

  • rechtsportal.de

    Klage gegen eine Anordnung der Industrie- und Handelskammer zur Vorlage der Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht als Versicherungsvermittlerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Die Verfassungsmäßigkeit einer Berufsausübungsregelung beurteilt sich danach, ob sie kompetenzgemäß erlassen wurde, sie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG, B.v. 19.7.2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197/213; ähnlich U.v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141/157).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Werden innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte, wenn auch zahlenmäßig begrenzte Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe wesentlich stärker belastet, kann Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein (BVerfG, B.v. 17.10.1984 - 1 BvL 18/82 u. a. - BVerfGE 68, 155/173; zum Ganzen m.w.N.: BayVGH, U.v. 15.12.2014 - 22 BV 13.2531 - juris).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Die Verfassungsmäßigkeit einer Berufsausübungsregelung beurteilt sich danach, ob sie kompetenzgemäß erlassen wurde, sie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG, B.v. 19.7.2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197/213; ähnlich U.v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141/157).
  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531

    Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Werden innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte, wenn auch zahlenmäßig begrenzte Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe wesentlich stärker belastet, kann Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein (BVerfG, B.v. 17.10.1984 - 1 BvL 18/82 u. a. - BVerfGE 68, 155/173; zum Ganzen m.w.N.: BayVGH, U.v. 15.12.2014 - 22 BV 13.2531 - juris).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Während Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit im Allgemeinen bereits dann zulässig sind, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen, und der Grundrechtsschutz sich insoweit auf die Abwehr übermäßig belastender, nicht zumutbarer Belastungen beschränkt (BVerfG, U.v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377/405), können selbst reine Berufsausübungsregelungen dann nicht mehr mit jeder vernünftigen Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn sie "empfindlich" in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen; erforderlich sind vielmehr Interessen des Gemeinwohls, die so schwer wiegen, dass sie den Vorrang vor der beruflichen Beeinträchtigung der Betroffenen verdienen (BVerfG, U.v. 22.5.1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147/167).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Während Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit im Allgemeinen bereits dann zulässig sind, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen, und der Grundrechtsschutz sich insoweit auf die Abwehr übermäßig belastender, nicht zumutbarer Belastungen beschränkt (BVerfG, U.v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377/405), können selbst reine Berufsausübungsregelungen dann nicht mehr mit jeder vernünftigen Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn sie "empfindlich" in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen; erforderlich sind vielmehr Interessen des Gemeinwohls, die so schwer wiegen, dass sie den Vorrang vor der beruflichen Beeinträchtigung der Betroffenen verdienen (BVerfG, U.v. 22.5.1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147/167).
  • BVerfG, 10.04.2012 - 1 BvR 413/12

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen "Verordnung zum Schutz vor

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Die Rechtmäßigkeit der auf § 7 Abs. 3 VersVermV gestützten streitgegenständlichen Anordnung und damit die Richtigkeit der die Klage abweisenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Klägerin daher nur ernstlich in Zweifel ziehen, wenn sie darlegt, dass die VersVermV nicht verfassungsgemäß ist, weil sie gegen Art. 12 GG verstößt (zur Prüfungskompetenz der Fachgerichte BVerfG, B.v. 10.4.2012 - 1 BvR 413/12 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Der Grundsatz, dass der vom Gesetzgeber getroffenen Einschätzung der Gefahrenlage und des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besonderes Gewicht zukommt, greift sogar bei objektiven Berufszugangsbeschränkungen Platz (BVerfG, B.v. 18.12.1968 - 1 BvL 5, 14/64 u. a. - BVerfGE 25, 1/12; B.v. 8.6.2010 - 1 BvR 2011, 2959/07 - BVerfGE 126, 112/141); bei Vorschriften, die sich grundsätzlich als bloße Berufsausübungsregelungen darstellen, mögen sie auch die Fortsetzung einer bestimmten, in der Lebenswirklichkeit anzutreffenden Erscheinungsform eines Berufes nicht nur faktisch unmöglich machen, sondern dies auch von Rechts wegen verwehren, kann nichts anderes gelten.
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 22 ZB 20.1840
    Der Grundsatz, dass der vom Gesetzgeber getroffenen Einschätzung der Gefahrenlage und des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besonderes Gewicht zukommt, greift sogar bei objektiven Berufszugangsbeschränkungen Platz (BVerfG, B.v. 18.12.1968 - 1 BvL 5, 14/64 u. a. - BVerfGE 25, 1/12; B.v. 8.6.2010 - 1 BvR 2011, 2959/07 - BVerfGE 126, 112/141); bei Vorschriften, die sich grundsätzlich als bloße Berufsausübungsregelungen darstellen, mögen sie auch die Fortsetzung einer bestimmten, in der Lebenswirklichkeit anzutreffenden Erscheinungsform eines Berufes nicht nur faktisch unmöglich machen, sondern dies auch von Rechts wegen verwehren, kann nichts anderes gelten.
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

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