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   VGH Bayern, 12.09.2018 - 9 ZB 18.1044   

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https://dejure.org/2018,28697
VGH Bayern, 12.09.2018 - 9 ZB 18.1044 (https://dejure.org/2018,28697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2018 - 9 ZB 18.1044 (https://dejure.org/2018,28697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2018 - 9 ZB 18.1044 (https://dejure.org/2018,28697)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 30 Abs. 7, Art. 76 S. 1; BayBO Art. 12
    Beseitigungsanordnung für ein als Lager genutztes Zelt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Zelt ist kein Anbau nach Art. 30 Abs. 7 BayBO

  • rewis.io

    Beseitigungsanordnung für ein als Lager genutztes Zelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein Zelt ist kein Anbau nach Art. 30 Abs. 7 BayBO

  • rechtsportal.de

    Beseitigungsanordnung für ein als Lager genutztes Zelt; Brandschutz; Entfernung; Beseitigungsanordnung; bauliche Anlage; Bestimmung; ernstliche Zweifel; Rechtsauffassung; Sinn und Zweck; Verbindung; Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 1 ZB 08.2661

    Gesamtbeurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit im Falle einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 9 ZB 18.1044
    Ein Anbau kann aber auch ein in konstruktiver Hinsicht selbständiges Gebäude sein (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2010 - 1 ZB 08.2661 - juris Rn. 15; vgl. auch Dhom/Franz/ Rauscher in Simon/Busse a.a.O Art. 6 Rn. 25).
  • VGH Bayern, 15.10.2003 - 25 CS 03.2403
    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 9 ZB 18.1044
    Durch eine baulich-konstruktiv untrennbare Gebäudeverbindung entsteht ein einheitliches Gebäude (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2003 - 25 CS 03.2403 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2017 - 9 ZB 15.2234

    Bauaufsichtliche Untersagung von Geflügelhaltung im Wohngebiet -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 9 ZB 18.1044
    Danach besteht kein Klärungsbedarf, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2017 - 9 ZB 15.2234 - juris Rn. 29).
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