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   VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078   

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VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078 (https://dejure.org/2013,33591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2013 - 10 B 12.2078 (https://dejure.org/2013,33591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2013 - 10 B 12.2078 (https://dejure.org/2013,33591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 81b Alt. 2 StPO, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG
    Polizeirecht: Erkennungsdienstliche Behandlung und deren Anordnung | Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung ; Regelungsgehalt dieser Anordnung ; Vollzug der Anordnung ; Richtige Klageart ; Maßgebliche Sach- und Rechtslage ; Beschuldigteneigenschaft ; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 81b Alt. 2 StPO, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG
    Polizeirecht: Erkennungsdienstliche Behandlung und deren Anordnung | Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung ; Regelungsgehalt dieser Anordnung ; Vollzug der Anordnung ; Richtige Klageart ; Maßgebliche Sach- und Rechtslage ; Beschuldigteneigenschaft ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Der streitgegenständliche Bescheid, mit dem der Kläger verpflichtet wird, sich bei der Kriminalpolizei E. zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen einzufinden, ordnet verbindlich die erkennungsdienstliche Behandlung des Klägers an und verpflichtet ihn zur Duldung dieser Maßnahmen (BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 22 u. 25).

    Für die Beschuldigteneigenschaft im Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung ist unerheblich, ob der Betroffene nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens die Beschuldigteneigenschaft noch vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes verliert (BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 26).

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (BVerwG U.v. 19.10.1982 -1 C 29.79 - juris Rn. 28; U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 CS 10.2725 - juris Rn. 9).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle einer streitigen, noch nicht vollzogenen Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahme auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 24; OVG Sachsen, B.v. 7.12.2010 - 3 A 452/10 - juris Rn. 6 m.w.N.), weil die Vollziehung der Anordnung noch bevorsteht.

  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 CS 10.2725

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Die hiergegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos (Beschluss des Senats vom 20.1.2011 10 CS 10.2725).

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (BVerwG U.v. 19.10.1982 -1 C 29.79 - juris Rn. 28; U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 CS 10.2725 - juris Rn. 9).

    Vermessungen sind für eine etwaige Personenbeschreibung notwendig (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 CS 10.2725 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Dass eine erkennungsdienstliche Behandlung § 81b Alt. 2 StPO nur gegen einen Beschuldigten angeordnet werden darf, besagt lediglich, dass deren Anordnung nicht an beliebige Tatsachen anknüpfen und zu einem beliebigen Zeitpunkt ergehen kann, sondern dass sie aus einem konkret gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Strafverfahren hervorgehen und sich jedenfalls auch aus den Ergebnissen dieses Verfahrens die gesetzlich geforderte Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung herleiten muss (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris Rn. 20).

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (BVerwG U.v. 19.10.1982 -1 C 29.79 - juris Rn. 28; U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 CS 10.2725 - juris Rn. 9).

    Die Notwendigkeit i.S.d § 81b Alt. 2 StPO bestimmt sich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen Straftat einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen, den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend, fördern könnten (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 10 C 11.1967

    Prozesskostenhilfe; Löschungsanspruch; erkennungsdienstliche Unterlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Die Voraussetzungen für den weiteren Umgang mit erkennungsdienstlichem Material, das nach § 81b Alt. 2 StPO erhoben wurde, richten sich nach den Bestimmungen des Polizeirechts (BayVGH, B.v. 3.4.2013 - 10 C 11.1967 - juris Rn. 4).

    § 481 Abs. 1 Satz 1 StPO und § 484 Abs. 4 StPO bestimmen insoweit, dass die Polizeibehörden nach Maßgabe der Polizeigesetze personenbezogene Daten aus Strafverfahren verwenden dürfen und sich die Verwendung personenbezogener Daten, die für Zwecke künftiger Strafverfahren in Dateien der Polizei gespeichert sind oder werden, nach den Polizeigesetzen der Länder richtet (BayVGH, B.v. 3.4.2013 - 10 C 11.1967 - juris Rn. 4; Krause in Loewe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Stand August 2008, § 81b Rn. 27 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 3 A 452/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle einer streitigen, noch nicht vollzogenen Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahme auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 24; OVG Sachsen, B.v. 7.12.2010 - 3 A 452/10 - juris Rn. 6 m.w.N.), weil die Vollziehung der Anordnung noch bevorsteht.

    Für die Prognose zur Wiederholungsgefahr sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit und der Zeitraum, währenddessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, als Anhaltspunkte heranzuziehen (SächsOVG, B.v. 7.12.2010 - 3 A 452/10 - juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Nicht erheblich ist insoweit, ob die Einleitung des Strafverfahrens nach materiellem Recht ordnungsgemäß erfolgt ist (OVG Niedersachsen, U.v. 28.9.2006 -11 LB 53/06 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 6.11.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Ein Tatnachweis ist bei präventiven polizeilichen Maßnahmen gerade nicht erforderlich (BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses stehen (NdsOVG, U.v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 - juris Rn. 34) Es liegt auf der Hand, dass Lichtbildaufnahmen aus dem Jahr 1982 nicht mehr geeignet sind, das derzeitige Erscheinungsbild des Klägers wiederzugeben.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 LA 255/12

    Anforderungen an eine Erledigung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Wegen dieser fortbestehenden Rechtswirkung und der damit verbundenen Beschwer für den Betroffenen erledigt sich die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO nicht bereits vollständig mit deren Durchführung (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 31.10.2012 - 11 LA 255/12 - juris Rn. 3; BayVGH B.v. 13.9.2006 - 24 C 06.967 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 13.09.2006 - 24 C 06.967
    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
    Wegen dieser fortbestehenden Rechtswirkung und der damit verbundenen Beschwer für den Betroffenen erledigt sich die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO nicht bereits vollständig mit deren Durchführung (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 31.10.2012 - 11 LA 255/12 - juris Rn. 3; BayVGH B.v. 13.9.2006 - 24 C 06.967 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

  • VG München, 21.10.2010 - M 7 S 10.3866
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

  • OVG Sachsen, 20.04.2016 - 3 A 187/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; maßgeblicher

    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheids formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahrens war (so auch BayVGH, Urt. v. 12. November 2013 - 10 B 12.2078 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Dass dieser vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes durch Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens die Beschuldigteneigenschaft verliert, ändert nichts an der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen zu dem maßgeblichen Zeitpunkt und mithin an der auf dieses Tatbestandsmerkmal bezogenen Rechtmäßigkeit der Anordnung (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a.a.O., Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a.a.O.; Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris; Senatsbeschl. v. 7.1.2010 - 11 ME 439/09 - Bay. VGH, Urt. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 -, juris, Rdnr. 19 m.w.N.; Hamb. OVG, Urt. v. 11.4.2013 - 4 Bf 141/11 -, DVBl. 2013, 939, juris, Rdnr. 37; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 -, juris, Rdnr. 18 m.w.N.).

    Ebenso wenig ist erheblich, ob die Einleitung des Strafverfahrens nach materiellem Recht ordnungsgemäß erfolgt ist; es ist allein auf die formelle Einleitung des Strafverfahrens abzustellen, da andernfalls die Polizei in jedem Einzelfall überprüfen müsste, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten zu Recht eingeleitet worden ist (Senatsurt. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, NdsVBl. 2007, 42, juris, Rdnr. 23; Bay. VGH, Urt. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 -, a.a.O.).

  • VG Trier, 26.08.2022 - 6 K 747/22

    "Spaziergang" in Trierer Innenstadt

    Die Klägerin ist nämlich weiterhin durch die Maßnahme beschwert, da die dabei gewonnenen Lichtbilder immer noch bei dem Beklagten vorhanden sind und die Klägerin dies aufgrund der Anordnung weiterhin zu dulden hat (vgl. - zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen -: BayVGH, Urteil vom 12. November 2013 - 10 B 12.2078 -, juris, Rn. 17).
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Demgemäß muss der Betroffene zum Zeitpunkt der Anordnung Beschuldigter sein und die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen muss (noch) im Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme der Maßnahmen notwendig sein (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2014 - 6 B 2.14 - juris Rn. 5; U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 17).

    Der vom Verwaltungsgericht für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahmen herangezogene spätere Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist nur bei der gerichtlichen Kontrolle einer noch nicht vollzogenen Anordnung maßgeblich (BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 20).

    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheides formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahrens war; nicht erheblich ist insoweit, ob - wie der Kläger behauptet - das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen ihn nach § 170 Abs. 2 StPO hätte eingestellt werden müssen (zur Beschuldigteneigenschaft vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 19).

  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

    Solange der Bescheid über die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung wirksam ist, kann der Betroffene nämlich eine Vernichtung der dabei gewonnenen Unterlagen bzw. eine Löschung der gespeicherten Daten nicht erfolgreich mit der Begründung verlangen, diese Unterlagen bzw. Daten seien bereits nicht rechtmäßig erhoben worden (BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris).

    Wegen dieser fortbestehenden Rechtswirkung und der damit verbundenen Beschwer für den Betroffenen erledigt sich die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO nicht bereits vollständig mit deren Durchführung (BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris).

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (st. Rspr.; vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris Rn. 6).

  • VG Ansbach, 20.10.2016 - AN 5 K 15.00266

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Graffiti-Sprühers aus der

    Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris, Rn. 25; B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris, Rn. 12).

    Daran hat sich auch zum Zeitpunkt der Durchführung der erkennungsdienstlichen Maßnahme, welcher maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung im vorliegenden Verfahren ist (vgl. BVerwG, U.v. 13.5.1988 - 1 B 7/88 - juris, Rn. 25; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris, Rn. 20), nichts geändert.

  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 10 CS 21.2126

    Polizeiliche Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im

    aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit beziehungsweise Notwendigkeit einer noch nicht vollzogenen Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Nr. 4 PAG ist im Beschwerdeverfahren der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (vgl. Senftl in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, PAG, Art. 14 Rn. 25 m.w.N.; vgl. für die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO: BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (st. Rspr.; vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5; BayVGH, U. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 19; BayVGH, B. v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris Rn. 6).

    Bei der bestehenden Sachlage überwiegt das Interesse der Allgemeinheit an der Aufklärung künftiger Straftaten den mit der erkennungsdienstlichen Behandlung verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers, weil bei der Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen ein hinreichender Tatverdacht bestand und angesichts des Gewichts gegebenenfalls betroffener Rechtsgüter dem Interesse der Allgemeinheit ein höherer Stellenwert zukommt als dem durch die erkennungsdienstliche Behandlung bewirkten vergleichsweise geringfügigen Grundrechtseingriff (BayVGH, U. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 27; BayVGH, B. v. 16.11.2015 - 10 CS 15.1564 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Mit § 81 Alt. 2 StPO und Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG stehen zwei Befugnisnormen für die Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen durch die Polizei zur Verfügung, deren Anwendungsbereich sich nur durch die Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen abgrenzen lässt und die zueinander in Gesetzeskonkurrenz stehen (Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 2 und 9), so dass ausschließlich auf die formelle Einleitung des Strafverfahrens abzustellen ist, weil sonst die Polizeibehörden in jedem Einzelfall überprüfen müssten, ob das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu Recht eingeleitet worden ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.11.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 20.11.2014 - 11 LC 232/13 - juris Rn. 25; NdsOVG, U.v. 28.9.2006 - 11 LB 53/6 - juris Rn. 23).

    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der Beschuldigteneigenschaft entfällt nämlich selbst bei einem späteren Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens nicht (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn 19; NdsOVG, B.v. 20.11.2014 - 11 LC 232/13 - juris Rn. 25 jeweils m.w.N.).

  • VG Würzburg, 03.12.2021 - W 9 K 21.383

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Solange der Bescheid über die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung wirksam ist, kann der Betroffene nämlich eine Vernichtung der dabei gewonnenen Unterlagen bzw. eine Löschung der gespeicherten Daten nicht erfolgreich mit der Begründung verlangen, diese Unterlagen bzw. Daten seien bereits nicht rechtmäßig erhoben worden (BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 17).

    Selbst der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens beispielsweise durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (st. Rspr.; vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris Rn. 6).

    Diese bestimmt sich danach, ob der konkrete Sachverhalt der Anlasstat nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Prognose bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen Straftat einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen, den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend, fördern könnten (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 22 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 4).

  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 16.636

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Regensburg, 02.02.2021 - RO 4 K 20.163

    Erkennungsdienstliche Behandlung trotz zwischenzeitlicher Einstellung des

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 16.1662

    Aufhebung der erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG München, 27.03.2019 - M 7 K 17.4047

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 971/16

    Anwendbarkeit der StPO § 81 b Alt 2; Anordnung von erkennungsdienstlichen

  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • VG Düsseldorf, 22.08.2016 - 18 K 5100/15

    Einverständnis mit erkennungsdienstlicher Behandlung, wirksamer

  • VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine wegen des Verdachts sexueller Belästigungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 3 L 241/13

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß SOG ST § 21 Abs 2 Nr 2

  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 10 CS 15.1564

    Erkennungsdienstliche Behandlungsanordnung, Sofortvollzug, Gefahrenprognose,

  • VG Aachen, 16.12.2013 - 6 K 2611/12

    Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Schuldfähigkeit;

  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 18.252

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung einer Muslimin in unverschleiertem

  • VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463

    Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge

  • OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 D 19/22

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sexualdelikt

  • VG Ansbach, 25.06.2015 - AN 5 S 15.00126

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Graffiti; "Ultra" - Szene; Verdacht auf

  • VG München, 08.01.2019 - M 7 K 17.1334

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

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