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   VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634   

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VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 (https://dejure.org/2019,48454)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 (https://dejure.org/2019,48454)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 20 CE 19.1634 (https://dejure.org/2019,48454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3
    Information der Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittelrecht

  • rewis.io

    Information der Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittelrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 ; LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3
    Information der Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittelrecht; Abgabe der Ahndung eines Verstoßes an die Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    VwGO § 146 ; LFGB § 40 Abs. 1a Nr. 3
    Streit um die beabsichtigte Internetveröffentlichung der Beanstandung eines Nahrungsergänzungsmittels wegen Täuschung der Verbraucher; Voraussetzungen für eine Information der Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittelrecht; Abgabe des Verstoßes gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634
    Sie würde daher auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff; VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; Hessischer VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22).

    Nachdem § 40 Abs. 1a LFGB wegen der von einigen Oberverwaltungsgerichten angenommenen Verfassungswidrigkeit nicht mehr vollzogen worden war und das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) die Verfassungsgemäßheit mit bestimmten Maßgaben bestätigt hatte, sollten diese Ergänzungen mit dem 1. Gesetz zur Änderung des Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuchs in dieses eingefügt werden (BT-Drs. 19/4726).

  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634
    Allerdings hat eine Beschwerde unabhängig von den ordnungsgemäß dargelegten Gründen Erfolg, wenn die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts offensichtlich unzutreffend ist (BayVGH, B.v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 - NVwZ-RR 2003, 154; Happ a.a.O., Rn. 27).
  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634
    Sie würde daher auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff; VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; Hessischer VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634
    Daraus folgt die Verpflichtung, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen, wenn diese Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfG, B.v. 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 - NVwZ 1997, 479; B.v.17.01.2017 - 2 BvR 2013/16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634
    Sie würde daher auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff; VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; Hessischer VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634
    Daraus folgt die Verpflichtung, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen, wenn diese Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfG, B.v. 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 - NVwZ 1997, 479; B.v.17.01.2017 - 2 BvR 2013/16 - juris).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634
    Denn da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und diese nach § 40 Abs. 4a LFGB (bereits) nach 6 Monaten wieder zu löschen ist, findet ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, regelmäßig nicht statt (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 8.2.1983 - 1 BvL 20/81 - BVerfGE 63, 131).
  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581

    Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße

    Wegen der Irreversibilität der Auswirkungen einer einmal erfolgten Bekanntmachung spricht dies im konkreten Fall jedoch nicht grundsätzlich gegen die Annahme eines Anordnungsgrundes (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris; VG Würzburg, B.v. 20.1.2020 - W 8 E 19.1661 - juris Rn. 16).

    Denn die geplante Veröffentlichung würde, da sie insoweit rechtswidrig wäre, auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte des Antragstellers eingreifen, vor allem in dessen Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.; VGH BW, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 22).

  • VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682

    Veröffentlichung des Verstoßes "Mängel bei der Schädlingsbekämpfung"

    Wegen der Irreversibilität der Auswirkungen einer einmal erfolgten Bekanntmachung spricht dies im konkreten Fall jedoch nicht grundsätzlich gegen die Annahme eines Anordnungsgrundes (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris; VG Würzburg, B.v. 20.1.2020 - W 8 E 19.1661 - juris Rn. 16).

    Denn die geplante Veröffentlichung würde, da sie insoweit rechtswidrig wäre, auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.; VGH BW, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; Hess VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 22).

  • VG Würzburg, 31.03.2023 - W 8 E 23.277

    Eilantrag, einstweilige Untersagung der Veröffentlichung einer Beanstandung auf

    Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und diese nach § 40 Abs. 4a LFGB nach sechs Monaten wieder zu löschen ist, findet ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßig der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, oftmals nicht statt, so dass der gerichtliche Rechtsschutz regelmäßig in das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verlagert wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 20).

    Auch wenn teilweise eine Vorwegnahme der Hauptsache vorliegt, hält das Gericht eine Halbierung für sachgerecht, weil das Gericht ausweislich des Tenors bewusst eine nur vorläufige Regelung getroffen hat (vgl. ebenso BayVGH, B.v. 27.2.2023 - 20 CS 22.2652, 20 CS 22.2654 - juris Rn. 19; anders aber BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 20 CE 20.286 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 40).

  • VG Ansbach, 31.08.2022 - AN 14 E 22.00130

    Veröffentlichung von Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche

    Bei dem Schreiben des Antragsgegners vom 11. Januar 2022, mit dem die geplante Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB angekündigt wurde, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 4, vgl. auch BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 17 ff.).

    Ein Anordnungsgrund (Dringlichkeit der einstweiligen Anordnung) liegt aufgrund der Absicht des Antragsgegners, eine Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorzunehmen und den hieraus möglicherweise erwachsenden, irreversiblen wirtschaftlichen Schäden beim Antragsteller, vor (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 21).

  • VG Würzburg, 20.01.2020 - W 8 E 19.1661

    Zu den Voraussetzungen der vorläufigen Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen

    Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und diese nach § 40 Abs. 4a LFGB nach sechs Monaten wieder zu löschen ist, findet ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, regelmäßig nicht statt, so dass der gerichtliche Rechtsschutz nahezu ausschließlich in das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verlagert wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634).

    Die geplante Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB wäre rechtswidrig und würde ungerechtfertigt in die Grundrechte der Antragstellerin, insbesondere in das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634).

  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 5 L 3133/22

    Zur Unverzüglichkeit einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

    Rechtsgrundlage für den seitens des Antragstellers geltend gemachten Unterlassungsanspruch ist der gewohnheitsrechtlich anerkannte öffentlich-rechtliche Abwehr- und Unterlassungsanspruch (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 19; VGH BW, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 9 S 3911/20 -, juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 20 CE 19.1634 -, juris Rn. 22; NdsOVG, Beschluss vom 30. September 2020 - 13 ME 377/19 -, juris Rn. 19).
  • VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23

    § 40 Abs. 1a LFGB: Zur Anhörung und weiteren Rechtmäßigkeit einer geplanten

    Rechtsgrundlage für den von der Antragstellerin geltend gemachten Unterlassungsanspruch wäre der gewohnheitsrechtlich anerkannte öffentlich-rechtliche Abwehr- und Unterlassungsanspruch (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 19; VGH BW, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 9 S 3911/20 -, juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 20 CE 19.1634 -, juris Rn. 22; NdsOVG, Beschluss vom 30. September 2020 - 13 ME 377/19 -, juris Rn. 19).
  • VG Regensburg, 08.11.2021 - RN 5 E 21.1886

    Beabsichtigte Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Betriebsstätte eines

    Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und diese nach § 40 Abs. 4a LFGB nach sechs Monaten wieder zu löschen ist, findet ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, regelmäßig nicht statt, so dass der gerichtliche Rechtsschutz nahezu ausschließlich in das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verlagert wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris, VG Würzburg, B.v. 20.1.2020 - W 8 E 19.1661 - juris, Rn. 16).
  • VG Würzburg, 06.04.2023 - W 8 E 23.353

    Eilantrag, Birnen, staatliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und diese nach § 40 Abs. 4a LFGB nach sechs Monaten wieder zu löschen ist, findet ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, oftmals nicht statt, so dass der gerichtliche Rechtsschutz regelmäßig in das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verlagert wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 15.11.2021 - 20 CE 21.2568

    Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel

    Dies rechtfertigt eine einschränkende Auslegung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO (BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 20).
  • VG Frankfurt/Main, 22.03.2023 - 5 K 2427/19

    Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB: Keine Unverzüglichkeit nach mehr als

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