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   VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360   

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VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360 (https://dejure.org/2016,1621)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2016 - 4 N 15.360 (https://dejure.org/2016,1621)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 4 N 15.360 (https://dejure.org/2016,1621)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingliederung eines gemeindefreien Gebietes in das Gebiet einer angrenzenden Gemeinde; Wahrnehmung von nichthoheitlichen Aufgaben der Gemeinde durch die Eigentümer der Grundstücke

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 42 Abs. 2, § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, Art. 10a Abs. 2, Abs. 5, Abs. 7, Art. 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 GO
    Verwaltungsprozessrecht: Zur Rechtsschutzmöglichkeit des Eigentümers eines gemeindefreien Gebiets gegen eine Eingemeindungsverordnung | Normenkontrollantrag gegen Eingemeindungsverordnung; Teilauflösung eines gemeindefreien Gebiets; Grundsätzlicher Eingemeindungsanspruch ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 42 Abs. 2, § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, Art. 10a Abs. 2, Abs. 5, Abs. 7, Art. 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 GO
    Verwaltungsprozessrecht: Zur Rechtsschutzmöglichkeit des Eigentümers eines gemeindefreien Gebiets gegen eine Eingemeindungsverordnung | Normenkontrollantrag gegen Eingemeindungsverordnung; Teilauflösung eines gemeindefreien Gebiets; Grundsätzlicher Eingemeindungsanspruch ...

  • rewis.io

    Normenkontrollverfahren der Grundstückseigentümer in einer Gemeinede gegen dieEingliederung in das Gebiet einer angrenzenden Gemeinde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederung eines gemeindefreien Gebietes in das Gebiet einer angrenzenden Gemeinde; Wahrnehmung von nichthoheitlichen Aufgaben der Gemeinde durch die Eigentümer der Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 42 Abs. 2, § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, Art. 10a Abs. 2, Abs. 5, Abs. 7, Art. 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 GO
    Verwaltungsprozessrecht: Zur Rechtsschutzmöglichkeit des Eigentümers eines gemeindefreien Gebiets gegen eine Eingemeindungsverordnung | Normenkontrollantrag gegen Eingemeindungsverordnung; Teilauflösung eines gemeindefreien Gebiets; Grundsätzlicher Eingemeindungsanspruch ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 08.11.2000 - 4 N 98.2500
    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
    Wie der Wortlaut der Vorschrift zweifelsfrei erkennen lässt, verfügt die Behörde bei solchen "isolierten" Eingliederungsanträgen - anders als nach der früheren Fassung des Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO (dazu BayVGH, U.v. 14.2.1964 - 98 IV 59 u. a. - VGH n. F. 17, 13/15) und im Unterschied zu den in Art. 11 Abs. 1 Satz 2 GO geregelten Fällen paralleler Anträge mehrerer Gemeinden (dazu BayVGH, U.v. 22.11.1990 - 4 N 87.3211 - n.v.; U.v. 8.11.2000 - 4 N 98.2500 - juris Rn. 15; B.v. 18.3.2009 - 4 ZB 08.3195 - juris Rn. 8) - über keinen irgendwie gearteten Ermessens- oder Gestaltungsspielraum, der eine Berücksichtigung von Rechten privater Dritter zuließe.
  • VGH Bayern, 18.03.2009 - 4 ZB 08.3195

    Antrag auf Eingliederung eines gemeindefreien Gebietes; Normerlassklage

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
    Wie der Wortlaut der Vorschrift zweifelsfrei erkennen lässt, verfügt die Behörde bei solchen "isolierten" Eingliederungsanträgen - anders als nach der früheren Fassung des Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO (dazu BayVGH, U.v. 14.2.1964 - 98 IV 59 u. a. - VGH n. F. 17, 13/15) und im Unterschied zu den in Art. 11 Abs. 1 Satz 2 GO geregelten Fällen paralleler Anträge mehrerer Gemeinden (dazu BayVGH, U.v. 22.11.1990 - 4 N 87.3211 - n.v.; U.v. 8.11.2000 - 4 N 98.2500 - juris Rn. 15; B.v. 18.3.2009 - 4 ZB 08.3195 - juris Rn. 8) - über keinen irgendwie gearteten Ermessens- oder Gestaltungsspielraum, der eine Berücksichtigung von Rechten privater Dritter zuließe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2009 - 4 K 462/08

    Zur Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens eines Bürgers gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
    Die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf einen öffentlichen Rechtsträger oder eine Behörde berührt die grundrechtliche Sphäre des Bürgers jedenfalls dann nicht, wenn noch nicht feststeht, ob und in welcher Form von den neuen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten künftig Gebrauch gemacht wird (OVG LSA, B.v. 25.6.2009 - 4 K 462/08 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
    b) Eine drittschützende Wirkung kommt auch dem gesetzlichen Ausschlusstatbestand des Entgegenstehens "dringende(r) Gründe des öffentlichen Wohls" grundsätzlich nicht zu, da dieser - gerichtlich in vollem Umfang überprüfbare (vgl. Masson, a. a. O.; BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u. a. - juris Rn. 23 m. w. N.) - unbestimmte Rechtsbegriff nach seinem Wortlaut und Regelungszweck auf die Interessen der Allgemeinheit und nicht auch auf individuelle Belange und Rechtspositionen Einzelner abzielt.
  • BVerwG, 21.08.1995 - 4 N 1.95

    Keine Bauleitplanung in gemeindefreien Gebieten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
    Auch aus der Tatsache, dass die bislang keinem Gemeindegebiet zugehörigen und damit jeder Bauleitplanung entzogenen Grundstücke (vgl. BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 4 N 1/95 - BVerwGE 99, 127) infolge der Eingemeindung nunmehr der Planungshoheit der Beigeladenen unterliegen (§§ 1 ff. BauGB), folgt noch keine Rechtsbetroffenheit des Antragstellers, die bei der Entscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 GO hätte berücksichtigt werden können.
  • VGH Bayern, 27.08.2003 - 4 ZB 02.2587
    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
    Dringende Gründe des öffentlichen Wohls können der Stattgabe eines Antrags vor allem dann entgegenstehen, wenn die erstrebte Gebietsänderung die Erfüllung der kommunalen oder staatlichen Aufgaben nachhaltig erschweren würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2003 - 4 ZB 02.2587 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1988 - 5 S 2842/87

    Normenkontrollverfahren - Antragsbefugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
    Der Antragsteller als Grundeigentümer kann sich demzufolge nicht dagegen zur Wehr setzen, dass die bisher vom Landratsamt z. B. nach Art. 10a Abs. 5 GO und Art. 56 Abs. 2 LStVG oder vom Landkreis nach Art. 56 Abs. 1 LStVG, § 1 Abs. 3 GrStG i. V. m. § 4 Abs. 1 ZustV und § 4 Abs. 2 Satz 1 GewStG i. V. m. § 5 Abs. 1 ZustV ausgeübten hoheitlichen Befugnisse infolge der angegriffenen Verordnung auf die Beigeladene übergehen (vgl. OVG RhPf, U.v. 2.2.1982 - 7 A 82/81 - NVwZ 1983, 303/304; VGH BW, B.v. 19.1.1988 - 5 S 2842/87 - NVwZ 1988, 842; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 47 Rn. 250).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 82/81

    Zulässigkeit der allgemeinen Feststellungsklage bei mangelnder subjektiver

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
    Der Antragsteller als Grundeigentümer kann sich demzufolge nicht dagegen zur Wehr setzen, dass die bisher vom Landratsamt z. B. nach Art. 10a Abs. 5 GO und Art. 56 Abs. 2 LStVG oder vom Landkreis nach Art. 56 Abs. 1 LStVG, § 1 Abs. 3 GrStG i. V. m. § 4 Abs. 1 ZustV und § 4 Abs. 2 Satz 1 GewStG i. V. m. § 5 Abs. 1 ZustV ausgeübten hoheitlichen Befugnisse infolge der angegriffenen Verordnung auf die Beigeladene übergehen (vgl. OVG RhPf, U.v. 2.2.1982 - 7 A 82/81 - NVwZ 1983, 303/304; VGH BW, B.v. 19.1.1988 - 5 S 2842/87 - NVwZ 1988, 842; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 47 Rn. 250).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. März 1964 (BayVBl 1964, 402/403) getroffenen Aussage, dass der Eigentümer eines gemeindefreien Gebiets eine öffentliche Rechtsstellung innehabe, die ihm durch die Eingemeindung entzogen werde und auf die er sich gemäß § 42 Abs. 2 VwGO berufen könne.
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