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   VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20   

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VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20 (https://dejure.org/2022,8709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2022 - 10 ZB 22.20 (https://dejure.org/2022,8709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 10 ZB 22.20 (https://dejure.org/2022,8709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Ein Gehörsverstoß liegt deshalb nur vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, ohne dass es unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146 = juris Rn. 39; B.v. 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05 - juris Rn. 26; B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 45).

    Eine solche liegt indes nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 28.02.2021 - 10 CS 21.604

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen Zurückweisung der Beschwerde wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Soweit der Betroffene im Wesentlichen die Nichtberücksichtigung seines Sachvortrags rügt, muss er sein tatsächliches oder rechtliches Vorbringen sowie die besonderen Umstände des Einzelfalles anführen, die die Annahme rechtfertigen, dass das Gericht entgegen der bestehenden Vermutung sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2021 - 10 CS 21.604 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 ZB 21.1542

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Einwände gegen die Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes und der Aufklärungspflicht sind nicht geeignet, einen Gehörsverstoß zu begründen (s.o., vgl. auch: BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 ZB 21.1542 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Das prozessuale Grundrecht des Anspruchs auf rechtliches Gehör vermittelt keinen Schutz davor, dass ein Gericht dem Vorbringen von Beteiligten nicht folgt beziehungsweise dieses aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts nicht weiter aufnimmt (vgl. BVerfG, B.v. 21.4.1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.07.2019 - 1 B 51.19

    Verfassungsgemäße Versagung einer Einbürgerung zur Vermeidung der Mehrstaatigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Es ist verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Elemente des Vorbringens in einem sehr umfangreichen Verfahren zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2019 - 1 B 51/19 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 5 ZB 19.50014

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Das prozessuale Grundrecht des Anspruchs auf rechtliches Gehör, das verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 91 Abs. 1 BV sowie einfachgesetzlich in § 108 Abs. 2 VwGO garantiert ist, sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung, so dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 = juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 18.4.2019 - 5 ZB 19.50014 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Ein Gehörsverstoß liegt deshalb nur vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, ohne dass es unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146 = juris Rn. 39; B.v. 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05 - juris Rn. 26; B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 45).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Ein Gehörsverstoß liegt deshalb nur vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, ohne dass es unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146 = juris Rn. 39; B.v. 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05 - juris Rn. 26; B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 23.07.2020 - 10 ZB 20.1171

    Feststellung des Verlust des Rechts auf Einreise und Freizügigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr in Bezug auf Gewaltdelikte kann danach nicht ausgegangen werden, solange der Betroffene nicht eine erforderliche Therapie erfolgreich abgeschlossen und - darüber hinaus - die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2020 - 10 ZB 20.1171 - juris Rn. 11; B.v. 16.8.2021 - 19 ZB 19.2491 - juris Rn. 12 a.E.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 10 ZB 22.20
    Art. 103 Abs. 1 GG statuiert auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16; B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 = juris Rn. 7; B.v. 25.1.1984 - 1 BvR 272/81 - BVerfGE 66, 116 = juris Rn. 77).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

  • VGH Bayern, 16.08.2021 - 19 ZB 19.2491

    Verlustfeststellung gegenüber einem alkoholabhängigen Unionsbürger

  • VGH Bayern, 20.03.2023 - 23 ZB 22.2666

    Ersatz von Unterbringungskosten nach tierschutzrechtlicher Fortnahmeverfügung -

    Der Sache nach richtet sich die Rüge der Klagepartei gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts; diese kann als solche mit der Gehörsrüge allerdings nicht angegriffen werden (BVerfG, B.v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 - NVwZ 2007, 688 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.1.2022 - 10 ZB 22.20 - juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 3 L 4/23

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über die Ablehnung eines Antrags auf

    Einwände gegen die Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes und der Aufklärungspflicht sind nicht geeignet, einen Gehörsverstoß zu begründen (BayVGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 10 ZB 22.20 - juris Rn. 15, OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2021 - 19 B 1371/21 - juris Rn. 5).
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