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   VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577   

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VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577 (https://dejure.org/2019,3871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577 (https://dejure.org/2019,3871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 11 ZB 18.2577 (https://dejure.org/2019,3871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 7, § ... 46 Abs. 3; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.1, 9.5; VwGO § 57 Abs. 2, § 86 Abs. 1, § 116 Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 124a Abs. 5 S. 4; StPO § 170 Abs. 2; StGB § 316; StVG § 2 Abs. 8; ZPO § 222 Abs. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei behaupteter unbewusster Betäubungsmittelaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums; Behauptete unbewusste Einnahme von Kokain; unbewusste Einnahme; Kokain; Fahrerlaubnis; Entziehung; Kokainkonsum

  • rechtsportal.de

    FeV § 11 Abs. 7 ; FeV § 46 Abs. 3
    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums; Behauptung einer unbewussten Einnahme von Kokain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Bayern, 31.05.2012 - 11 CS 12.807

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin und Methamphetamin; kein

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittel beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - NJW 2018, 2430 = juris Rn. 19; B.v. 19.1.2016 a.a.O.; B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris Rn. 11; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a. - juris Rn. 12; B.v. 24.3.2011 - 11 C 11.318 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.3.2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 6.3.2013 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 12 ME 198/11 - juris Rn. 6) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.

    Auch hat der Verwaltungsgerichtshof derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass diesem die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2012 a.a.O.; B.v. 24.3.2011 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 11 C 11.318

    Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin/Metamphetamin;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittel beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - NJW 2018, 2430 = juris Rn. 19; B.v. 19.1.2016 a.a.O.; B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris Rn. 11; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a. - juris Rn. 12; B.v. 24.3.2011 - 11 C 11.318 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.3.2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 6.3.2013 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 12 ME 198/11 - juris Rn. 6) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.

    Auch hat der Verwaltungsgerichtshof derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass diesem die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2012 a.a.O.; B.v. 24.3.2011 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2013 - 16 B 1378/12

    Ordnungsverfügung wegen gelegentlichen Cannabiskonsums und Führen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Die vom Betroffenen unbemerkte Verabreichung durch Dritte und daher unbewusste Einnahme von Betäubungsmittel stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4 m.w.N.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittel beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - NJW 2018, 2430 = juris Rn. 19; B.v. 19.1.2016 a.a.O.; B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris Rn. 11; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a. - juris Rn. 12; B.v. 24.3.2011 - 11 C 11.318 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.3.2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 6.3.2013 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 12 ME 198/11 - juris Rn. 6) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.

  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403

    Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Die vom Betroffenen unbemerkte Verabreichung durch Dritte und daher unbewusste Einnahme von Betäubungsmittel stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4 m.w.N.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittel beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - NJW 2018, 2430 = juris Rn. 19; B.v. 19.1.2016 a.a.O.; B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris Rn. 11; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a. - juris Rn. 12; B.v. 24.3.2011 - 11 C 11.318 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.3.2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 6.3.2013 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 12 ME 198/11 - juris Rn. 6) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.

  • BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02

    Wasserschutzgebietsverordnung; Inhaltsbestimmung des Eigentums;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Ein derartiger Beweisantrag kann nur Anlass geben, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn sich aus ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Sachverhalts ergibt, wobei sich das Gericht hiermit erst in den Entscheidungsgründen auseinanderzusetzen braucht (BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 1 B 15/13 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 72 = juris Rn. 7; B.v. 15.4.2003 - 7 BN 4.02 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 9 S. 6 = juris Rn. 17).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Insoweit kann jedenfalls ein Mindestmaß an Substantiierung verlangt werden (vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552 = juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Erlangt aber der Betroffene seine Fahreignung erst nach Erlass des Entziehungsbescheides wieder, sieht das Gesetz eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - juris Rn. 18 ff.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11

    Vorläufiger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentziehung - Geltendmachung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Die vom Betroffenen unbemerkte Verabreichung durch Dritte und daher unbewusste Einnahme von Betäubungsmittel stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4 m.w.N.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 11 CS 09.766

    Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
    Schließlich war das Landratsamt auch nicht verpflichtet, mit der Sachentscheidung zuzuwarten und dem Kläger Gelegenheit zu geben, den Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2009 - 11 CS 09.766 - juris Rn. 14; B.v. 6.11.2018 - 11 CS 18.821 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13

    Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • BVerwG, 06.03.2013 - 8 B 1.13
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2011 - 12 ME 198/11

    Fahrerlaubnis; Entziehung

  • OVG Bremen, 12.02.2016 - 1 LA 261/15

    Fahrerlaubnisentziehung wegen harter Drogen

  • BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2561

    Erfolgreiche Klage gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 16 B 166/16

    Fahreignungsausschluss wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln (hier: Cannabis);

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendemast

  • BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18

    Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zugunsten

  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344

    Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms

  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 11 CS 18.821

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens - Nachweis

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 11 CS 18.2228

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachten und Prognose

  • VGH Bayern, 14.11.2018 - 11 CS 18.963

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Heroinkonsums

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Amphetamin; Behauptete unwissentliche

  • VG Bremen, 24.09.2020 - 5 K 742/19

    Fahrerlaubnisentzug nach Drogenkonsum . unbewusster Konsum

    Erst nach einer solchen Schilderung kann sich die Frage ergeben, zu welchem Nachteil eine gleichwohl verbleibende Ungewissheit über den genauen Hergang der Ereignisse ausschlägt (OVG Bremen, Beschl. v. 12.02.2016 - 1 LA 261/15 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577 -, juris Rn. 18, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist nicht allein das Vorbringen des Betreffenden im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen, sondern sämtliche Umstände des konkreten Einzelfalles wie beispielsweise Zeugenaussagen, Angaben gegenüber der Polizei und eidesstattliche Versicherungen Dritter (vgl. dazu VG Oldenburg, Beschl. v. 29.03.2019 - 7 B 820/19 -, juris Rn. 17 ff.; BayVGH, Beschl. v. 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577 -, juris Rn. 19 und Beschl. v. 19.01.2016 - 11 CS 15.2403 -, juris Rn. 13).

    Da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung - wie dargelegt - die Sach- und Rechtslage bei deren Erlass ist, darf das Verwaltungsverfahren vor Ablauf der sogenannten verfahrensrechtlichen Einjahresfrist noch nicht abgeschlossen sein; das Abstinenzjahr beginnt frühestens mit dem Vorfall, der zur Entziehung geführt hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577 -, juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9

    Notwendiger Vortrag bei behaupteter Verabreichung eines Betäubungsmittels durch

    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbemerkte Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Dritte und daher deren unbewusste Einnahme stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4; B.v. 22.3.2012 - 16 B 231/12 - juris Rn. 6 f.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittel beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2019 a.a.O. m.w.N.) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 11 CS 23.1413

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Konsum von Amphetamin

    Für die Regel geht der Senat gleichwohl auch in seiner neueren Rechtsprechung von einer notwendigen Mindestabstinenz von einem Jahr aus (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21; B.v. 3.6.2022 - 11 ZB 22.394 - BeckRS 2022, 13353 Rn. 15 ["jedenfalls bei häufigem und/oder längerfristigem Konsum"]; B.v. 20.3.2023 - 11 CE 23.43 - DAR 2023, 523 = BeckRS 2023, 6069 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 17.05.2019 - 11 CS 19.308

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Metamphetaminkonsums

    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbemerkte Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Dritte und daher deren unbewusste Einnahme stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4; B.v. 22.3.2012 - 16 B 231/12 - juris Rn. 6 f.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittel beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2019 a.a.O. m.w.N.) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.

  • VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter dem Einfluss von Amphetamin

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 14; B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).

    Außerdem ist der für die Wiedererlangung der Fahreignung im Sinne von Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV erforderliche Nachweis, dass kein Betäubungsmittelkonsum mehr besteht, regelmäßig erst dann geführt, wenn eine Abstinenz von einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen ist (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 24.08.2021 - B 1 S 21.907

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Auch sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs derartige Behauptungen nur dann beachtlich, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und dessen Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 - juris Rn. 12).

  • VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Kokain) - einstweiliger

    Die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln setzt zwar nach der obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus (vgl. BayVGH, B. v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577).

    Die vom Betroffenen unbemerkte Verabreichung durch Dritte und daher unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577; BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403).

  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 7 S 21.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln, harte Drogen,

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Auch sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs derartige Behauptungen nur dann beachtlich, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und dessen Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Der erforderliche Nachweis setzt entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig voraus, dass nicht nur eine Abstinenz von einem Jahr, sondern auch deren Stabilität, d.h. ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen wird (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.; Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27.1.2014 [Verkehrsblatt S. 110] in der Fassung vom 28.10.2019 [Verkehrsblatt S. 775]; Graw/Brenner-Hartmann/Haffner/Musshoff in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Komm., 3. Aufl. 2018, S. 304).
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Ecstasy

    Maßgeblich ist, dass die Einnahme freiwillig erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Methamphetamin)

  • VG Bayreuth, 15.09.2020 - B 1 S 20.755

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen und Geltendmachung

  • VG Bayreuth, 14.05.2020 - B 1 S 20.384

    Unbewusster Betäubungsmittelkonsum

  • VG Bayreuth, 06.04.2022 - B 1 K 22.81

    Einmaliger Konsum harter Drogen schließt im Regelfall die Fahreignung aus,

  • VG Bayreuth, 30.12.2020 - B 1 S 20.1308

    Entziehung der Fahrerlaubnis ohne willentlichen Konsumakt von Drogen

  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Konsum sog. harter Drogen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 11 C 23.559

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt zur

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 11 CS 21.1965

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten

  • VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.52

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Einnahme von Amphetaminen

  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 11 CS 21.2215

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Kokain) - einstweiliger

  • VG Saarlouis, 29.11.2021 - 5 L 1413/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Köln, 19.01.2022 - 6 L 2122/21
  • VG Köln, 31.05.2023 - 6 L 363/23
  • VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 1 S 23.56

    Methamphetamin, Fahreignung, Medizinischpsychologisches Gutachten, Verunreinigtes

  • VG Regensburg, 15.03.2022 - RO 8 S 22.347

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

  • VG Köln, 14.09.2023 - 6 L 1481/23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung

  • VG Köln, 02.09.2021 - 6 L 1368/21
  • VG Köln, 21.05.2021 - 6 L 490/21
  • VG Köln, 30.05.2023 - 6 L 66/23
  • VG Köln, 17.03.2022 - 6 L 373/22
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