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   VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264   

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VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264 (https://dejure.org/2023,3286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2023 - 19 C 21.3264 (https://dejure.org/2023,3286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - 19 C 21.3264 (https://dejure.org/2023,3286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 66 Abs. 1, § 67 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, § 118 Abs. 2 S. 2, S. 3; VwGO § 86 Abs. 1, § 166 Abs. 1 S. 1
    Auswirkungen des Untersuchungsgrundsatzes auf die Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeverfahrens

  • rewis.io

    Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife bei einem PKH-Antrag, Fehlende Erfolgsaussichten, Abschiebungskosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 C 08.3012

    Verspätete Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag; unzulässige

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung sei daher nicht der Erkenntnisstand der verspäteten gerichtlichen Entscheidung, sondern derjenige, der bei Eintritt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gegeben gewesen sei, zugrunde zu legen (so ausdrücklich der hier zur Beschwerdeentscheidung berufene Senat des BayVGH, Beschluss vom 12.1.2009, Az. 19 C 08.3012, Rz. 6-8 mit weiteren Nachweisen).

    Soweit der Kläger rügt, dass für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nicht der Erkenntnisstand der verspäteten gerichtlichen Entscheidung, sondern derjenige, der bei Eintritt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gegeben war, zugrunde zu legen sei (unter Hinweis auf den Beschluss des BayVGH vom 12.01.2009 - 19 C 08.3012 -), ist dies für die vorliegende Entscheidung nicht einschlägig, da - wie bereits ausgeführt - die Entscheidungsreife hier erst am 2. September 2021 vorlag und damit eben keine verspätete gerichtliche Entscheidung gegeben ist.

    Der vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Senats vom 12. Januar 2009 (Az. 19 C 08.3012) lag der Sachverhalt zugrunde, dass über eine beantragte Prozesskostenhilfe erst nach einer durchgeführten Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung entschieden wurde, was jedoch dem hier zugrunde liegenden Sachverhalt nicht ansatzweise entspricht.

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Dem unbemittelten Beteiligten dürfe jedenfalls bei schwierigen, noch nicht geklärten oder hoch streitigen Rechtsfragen nicht die Möglichkeit genommen werden, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 05.12.2018, Az. 2 BvR 2257/17, Rz.14).

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2018 (Az. 2 BvR 2257/17) rügt, dass das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung, den Prozesskostenhilfeantrag wegen mangelnder Erfolgsaussichten abzulehnen, den Zweck der Prozesskostenhilfe, nämlich dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zum Gericht zu ermöglichen, konterkariert habe, weil dem unbemittelten Beteiligten jedenfalls bei schwierigen, noch nicht geklärten oder hochstreitigen Rechtsfragen nicht die Möglichkeit genommen werden dürfe, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen, kann dies der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (st.Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Zwar ist bei der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zu beachten, dass das Prozesskostenhilfeverfahren angesichts seiner Natur und Bedeutung für den Betroffenen einer gewissen Eilbedürftigkeit unterliegt (BVerfG, B.v.14.10.2003 - 1 BvR 901/03 - juris Rn. 11; sog. Beschleunigungsgebot).
  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (st.Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 03.01.2018 - 10 C 17.2195

    Erfolgreicher isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Maßgeblich für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 10 C 17.2195 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (st.Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BGH, 08.11.2000 - XII ZB 132/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung einer mit einem

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist deshalb so zügig zu entscheiden, dass die bedürftige Partei nach Lage der Sache die mit dem Antrag verfolgten Belange noch wahrnehmen kann (BGH, B.v. 8.11.2000 - XII ZB 132/00 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1).
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (st.Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess durch

  • VG Bayreuth, 05.05.2023 - B 6 K 20.1410

    Erfolglose Klage gegen Abschiebungskosten

    Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichthof mit Beschluss vom 13.02.2023 ab (Az. 19 C 21.3264).
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