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   VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135   

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https://dejure.org/2013,15796
VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135 (https://dejure.org/2013,15796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2013 - 9 B 09.2135 (https://dejure.org/2013,15796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2013 - 9 B 09.2135 (https://dejure.org/2013,15796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    "Spitzenqualität": es geht um die Wurst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bezeichnung "Spitzenqualität" eines Fleisch- und Wursterzeugnisses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Spitzenqualität": es geht um die Wurst

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Werbeaussage "Delikatess- oder Spitzenqualität"

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    "Spitzenqualität” - es geht um die Wurst

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    "Spitzenqualität": es geht um die Wurst

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit "Delikatess-" oder "Spitzenqualität"

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Irreführende Werbung für minderwertiges Fleisch ist unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unter Verwendung von Bruchware hergestellte Fleisch- und Wursterzeugnisse dürfen nicht mit "Delikatess- oder Spitzenqualität" beworben werden - Bezeichnung als "Spitzenqualität" setzt bestimmte Auswahl des Ausgangsmaterials voraus

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist in erster Linie die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zugrunde zu legen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005, ABl EG Nr. L 149 S 22/25; Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 24, 117; Meyer in Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 11 Rn. 36 ff. mit umfänglichen Nachweisen aus der Rspr) bzw. die anzunehmende Erwartung eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (so BVerwG, B.v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 4; B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 4).

    Brühwurstwaren gehören zum Kreis der gängigen täglichen Lebensmittel, so dass den Mitgliedern des erkennenden Senats insoweit durchaus eine hinreichende Sachkunde als Verbraucher dieser Produkte zuzubilligen ist (vgl. hierzu auch BVerwG, B.v.18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 5, 9 f.).

    Sie begründen als "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" eine Vermutung, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenen Lebensmittel erwartet (vgl. BVerwG , U.v. 10.12.1987 - 3 C 18.87 - juris Rn. 34; B.v.18.10.2000 - 1 B 45.00 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10

    Irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist in erster Linie die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zugrunde zu legen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005, ABl EG Nr. L 149 S 22/25; Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 24, 117; Meyer in Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 11 Rn. 36 ff. mit umfänglichen Nachweisen aus der Rspr) bzw. die anzunehmende Erwartung eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (so BVerwG, B.v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 4; B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 4).

    Sollte es zutreffen, dass die Behörden längere Zeit gegen die streitbefangene Auslobung des Produkts der Klägerin oder gegen die Auslobung gleichartiger Produkte anderer Hersteller nicht vorgegangen sind - was im Übrigen vom Beklagten insbesondere für den Zeitraum vor 2006 ausdrücklich bestritten wird (vgl. auch Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 11.3.2013, S. 5) -, besagt dies nichts darüber, ob sich der Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung (möglicherweise über einen längeren Zeitraum) fehlerhafte Vorstellungen über das Produkt gemacht hat (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    2.1 Der Begriff der Irreführung des Verbrauchers in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LFGB (bzw. § 17 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 u. Satz 2 Buchst. b LMBG) ist anhand des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.1.1992, BVerwGE 89, 320, 322 f.).
  • BVerwG, 10.12.1987 - 3 C 18.87

    Lebensmittel - Bezeichnung - Wortzusammensetzung - Verkehrsauffassung - Deutsches

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Sie begründen als "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" eine Vermutung, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenen Lebensmittel erwartet (vgl. BVerwG , U.v. 10.12.1987 - 3 C 18.87 - juris Rn. 34; B.v.18.10.2000 - 1 B 45.00 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 A 567/10

    Schutz des Verbrauchers vor Täuschung durch das Inverkehrbringen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Insofern kann aber bezogen auf die Qualität des Endprodukts nicht mehr von der Verwendung von bestem oder besonders ausgewähltem Ausgangsmaterial bei der Herstellung gesprochen werden (wie hier auch OVG NRW, B.v. 12.10.2010 - 13 A 567/10 - juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 17.05.2000 - 25 B 97.3555
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Hinzu kommt, dass sich das Gericht zur Ermittlung der maßgeblichen Verbrauchererwartung bezüglich des hier verfahrensgegenständlichen Produkts auch auf Auslegungshilfen in Form der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs, die von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission auf der Grundlage von § 33 LMBG/§§ 15, 16 LFGB beschlossen wurden bzw. werden, stützen kann (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2000 - 25 B 97.3555 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 24.03.2016 - 4 K 1059/15
    Hierfür bedarf es in aller Regel keiner Beweiserhebung durch Sachverständige, wenn das erkennende Gericht selbst zum Kreis der Verbraucher gehört, insoweit also selbst "sachkundig' ist (Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 2013, 9 B 09.2135, juris, Rn. 17 f; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2013, a.a.O., Rn. 32 m.w.N.).

    Die dortige Beschreibung begründet eine Vermutung, was der Verbraucher nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen von einem Lebensmittel erwartet (Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 2013, a.a.O. Rn. 19).

  • VG Neustadt, 12.10.2015 - 5 K 1059/14

    Verwendung des Begriffs Fassbrause mit alkoholfreiem Erfrischungsgetränk; Verstoß

    Hierfür bedarf es in aller Regel keiner Beweiserhebung durch Sachverständige, wenn das erkennende Gericht selbst zum Kreis der Verbraucher gehört, insoweit also selbst "sachkundig' ist (Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 2013, 9 B 09.2135, juris, Rn. 17 f; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2013, a.a.O., Rn. 32 m.w.N.).

    Die dortige Beschreibung begründet eine Vermutung, was der Verbraucher nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen von einem Lebensmittel erwartet (Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 2013, a.a.O. Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2014 - 5 B 4.11

    "Jagdwurst"; Brühwursterzeugnis; Wiederverarbeitung von Brühwurstbrät (so

    Unabhängig von dieser Wortlautauslegung würde eine alleinige Orientierung an dem BEFFE-Wert zudem den Verarbeitungsvorgang und die verwendeten Ausgangsmaterialen vernachlässigen, obwohl sich gerade auch hierauf die vorbeschriebenen Leitsätze beziehen (ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 13. März 2013 - 9 B 09.2135 -, juris Rn. 37, und - 9 B 09.2162 -, juris Rn. 42, zu Brühwurstprodukten mit der Bezeichnung "Spitzenqualität").

    Bleibt demnach das fragliche Rework hinter den Anforderungen sowohl des Leitsatzes 2.12 als auch des Leitsatzes 2.22 zurück, kann aber mit Blick auf die Qualität des Endprodukts nicht mehr von der Verwendung besonders ausgewählten Ausgangsmaterials bei der Herstellung gesprochen werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. März 2013, a.a.O., juris Rn. 37, unter Hinweis auf das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 13 A 567/10 -, juris Rn. 51).

  • VG Regensburg, 03.11.2014 - RN 5 S 14.1635

    Verbot des Inverkehrbringens von Fleischdrehspießen.

    Sie dürfen aber aufgrund der ihnen kraft § 15 LFGB zukommenden Legitimation bei der Bestimmung der Beschaffenheitsmerkmale eines Lebensmittels als Auslegungshilfe zugrunde gelegt werden (BVerwG vom 27.9.2012, NVwZ-RR 2013, 141; BayVGH vom 13.3.2013, Az. 9 B 09.2135 ; Rathke in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, § 15 LFGB Rn. 21 ff.).
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