Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.03.2014 - 22 ZB 14.344 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Arbeitszeitverlängerung für den Reifenfachhandel aufgrund saisonal besonders starken Arbeitsanfalls zu Winterbeginn; Ermessensentscheidung der Aufenthaltsbehörde.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG
Gewerberecht: Keine Arbeitszeitverlängerung für den Reifenfachhandel zum Winterbeginn | Arbeitszeitverlängerung für den Reifenfachhandel aufgrund saisonal besonders starken Arbeitsanfalls zu Winterbeginn Ermessensentscheidung der Aufenthaltsbehörde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbZG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Bewilligung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- arbrb.de (Kurzinformation)
Arbeitszeitverlängerungen über 10 Stunden nur im Ausnahmefall
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
- VGH Bayern, 13.03.2014 - 22 ZB 14.344
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99
Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis; Feststellungsbescheid; Drittschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2014 - 22 ZB 14.344
Vielmehr ist es nicht ermessensfehlerhaft, dass das Gewerbeaufsichtsamt - und dieses bestätigend das Verwaltungsgericht - grundsätzlich den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer den Vorrang vor den betrieblichen Interessen der Klägerin gegeben haben und dabei den Zweck des Arbeitszeitgesetzes, Arbeitnehmer u.a. vor gesundheitlichen Gefahren aus der Überschreitung der zeitlichen Leistungsgrenzen zu schützen (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2000 - 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51/55;… BayVGH, U.v. 29.6.1999 - 22 B 98.1524 - juris Rn. 18), zutreffend und nicht allein für den Gesamtzeitraum zu Grunde gelegt haben.Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und die Arbeitssicherheit stehen als öffentliche Belange nach § 1 Nr. 1 ArbZG (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2000 - 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51/55;… BayVGH, U.v. 29.6.1999 - 22 B 98.1524 - juris Rn. 18) nicht zur Disposition einzelner Beschäftigter oder Belegschaften, weil solche Schutzvorschriften nicht dispositives Recht sind (…vgl. BayVGH, U.v. 29.6.1999 - 22 B 98.1524 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 29.06.1999 - 22 B 98.1524
Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2014 - 22 ZB 14.344
Vielmehr ist es nicht ermessensfehlerhaft, dass das Gewerbeaufsichtsamt - und dieses bestätigend das Verwaltungsgericht - grundsätzlich den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer den Vorrang vor den betrieblichen Interessen der Klägerin gegeben haben und dabei den Zweck des Arbeitszeitgesetzes, Arbeitnehmer u.a. vor gesundheitlichen Gefahren aus der Überschreitung der zeitlichen Leistungsgrenzen zu schützen (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2000 - 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51/55; BayVGH, U.v. 29.6.1999 - 22 B 98.1524 - juris Rn. 18), zutreffend und nicht allein für den Gesamtzeitraum zu Grunde gelegt haben.Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und die Arbeitssicherheit stehen als öffentliche Belange nach § 1 Nr. 1 ArbZG (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2000 - 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51/55; BayVGH, U.v. 29.6.1999 - 22 B 98.1524 - juris Rn. 18) nicht zur Disposition einzelner Beschäftigter oder Belegschaften, weil solche Schutzvorschriften nicht dispositives Recht sind (vgl. BayVGH, U.v. 29.6.1999 - 22 B 98.1524 - juris Rn. 22).
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2014 - 22 ZB 14.344
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 62 f.). - BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07
Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2014 - 22 ZB 14.344
Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt jedoch nicht vor, wenn eine Behörde - wie hier - für die Zukunft ihre Verwaltungspraxis ändert, wozu sie aus sachgerechten Erwägungen heraus befugt sein kann (vgl. BVerwG, B.v. 28.5.2008 - 1 WB 19/07 - juris Rn. 23 m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 16.06.2023 - 29 L 1045/23
Arbeitszeit, Saisonbetrieb, Montagestelle, Messeveranstaltungen, Zumutbarkeit, …
vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. März 2014 - 22 ZB 14.344 -, juris Rn. 19.