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   VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602   

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https://dejure.org/2018,7657
VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602 (https://dejure.org/2018,7657)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602 (https://dejure.org/2018,7657)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2018 - 6 ZB 17.2602 (https://dejure.org/2018,7657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 3, § 123, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5; BBG § 78; BGB § 839 Abs. 3
    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung - Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung - Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Regierungsamtsfrau auf Schadenersatz wegen Attestierung einer Dienstfähigkeit durch den Personal- und Vertrauensärztlichen Dienst trotz weiterhin bestehender Dienstunfähigkeit; Vorliegen einer Fürsorgepflichtverletzung

  • rewis.io

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung - Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 78
    Anspruch einer Regierungsamtsfrau auf Schadenersatz wegen Attestierung einer Dienstfähigkeit durch den Personal- und Vertrauensärztlichen Dienst trotz weiterhin bestehender Dienstunfähigkeit; Vorliegen einer Fürsorgepflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Im Übrigen folgt aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung oder Bewertung der in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).

  • VG München, 14.11.2017 - M 21 K 16.174

    Schadensersatz wegen beamtenrechtlicher Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. November 2017 - M 21 K 16.174 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 6 ZB 17.956

    Bundesbeamtenrecht - Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Das Verwaltungsgericht hat demnach sein Urteil auf drei die Entscheidung jeweils selbstständig tragende Erwägungen gestützt, so dass eine Zulassung der Berufung nur in Betracht käme, wenn im Hinblick auf jeden der drei Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 6 ZB 17.956 - juris Rn. 3; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17

    Beamter; Befristung; Bestandskraft; Ermessensentscheidung; Funktionsamt;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Ein Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn aufgrund einer Fürsorgepflichtverletzung setzt neben einem bezifferbaren Schaden voraus, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, B.v. 17.11.2017 - 2 A 3.17 - juris Rn. 26; B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 6 ZB 13.2560 - juris Rn. 10; B.v. 12.3.2014 - 6 ZB 12.470 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 20 ZB 17.30228

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Dies verlangt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2017 - 20 ZB 17.30228 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Das Verwaltungsgericht hat demnach sein Urteil auf drei die Entscheidung jeweils selbstständig tragende Erwägungen gestützt, so dass eine Zulassung der Berufung nur in Betracht käme, wenn im Hinblick auf jeden der drei Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 6 ZB 17.956 - juris Rn. 3; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 6 ZB 13.2560

    Bundesbeamtenrecht; Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Ein Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn aufgrund einer Fürsorgepflichtverletzung setzt neben einem bezifferbaren Schaden voraus, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, B.v. 17.11.2017 - 2 A 3.17 - juris Rn. 26; B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 6 ZB 13.2560 - juris Rn. 10; B.v. 12.3.2014 - 6 ZB 12.470 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 03.11.2014 - 2 B 24.14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten gegen den Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Ein Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn aufgrund einer Fürsorgepflichtverletzung setzt neben einem bezifferbaren Schaden voraus, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, B.v. 17.11.2017 - 2 A 3.17 - juris Rn. 26; B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 6 ZB 13.2560 - juris Rn. 10; B.v. 12.3.2014 - 6 ZB 12.470 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 6 ZB 12.470

    Bundesbeamtenrecht; Fürsorgepflicht; Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602
    Ein Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn aufgrund einer Fürsorgepflichtverletzung setzt neben einem bezifferbaren Schaden voraus, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, B.v. 17.11.2017 - 2 A 3.17 - juris Rn. 26; B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 6 ZB 13.2560 - juris Rn. 10; B.v. 12.3.2014 - 6 ZB 12.470 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

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