Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11497
VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220 (https://dejure.org/2021,11497)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2021 - 24 B 20.2220 (https://dejure.org/2021,11497)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 (https://dejure.org/2021,11497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5
    Erfolglose Klage gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten und die Einziehung eines Jagdscheins

  • rewis.io

    Wiederholte Verstöße gegen WaffG, Regelunzuverlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5
    Wiederholte Verstöße gegen WaffG ; Regelunzuverlässigkeit

  • rechtsportal.de

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5 ; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 7
    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen wiederholter Verstöße gegen das Waffengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 CS 17.196

    Anforderungen an Ausnahme von der Regelvermutung waffenrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220
    Zur Regelunzuverlässigkeit bei einer strafrechtlichen Verurteilung hat der Verwaltungsgerichtshof zwar ausgeführt, es erscheine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - juris) rechtlich nicht von vornherein als ausgeschlossen, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 WaffG als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen sei, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliege und der Betroffene sich bisher straffrei geführt habe (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220
    Zur Regelunzuverlässigkeit bei einer strafrechtlichen Verurteilung hat der Verwaltungsgerichtshof zwar ausgeführt, es erscheine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - juris) rechtlich nicht von vornherein als ausgeschlossen, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 WaffG als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen sei, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliege und der Betroffene sich bisher straffrei geführt habe (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220
    Ein Ausnahmefall kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; B.v.21.7.2008 - 3 B 12/08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 96; BayVGH, B.v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris) .
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220
    Als Fortsetzungsfeststellungsinteresse genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - NVwZ 2013, 1481).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220
    Ein Ausnahmefall kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; B.v.21.7.2008 - 3 B 12/08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 96; BayVGH, B.v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris) .
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10

    Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen bei Eintritt von nachträglichen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220
    Im Übrigen spricht gegen das Rechtsinstitut der Verwirkung in diesem Zusammenhang schon, dass es sich hier um hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr handelt (OVG Lüneburg, B.v. 16.05.2011 - 11 LA 365/10 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 19.08.2013 - 21 CS 13.1305

    Waffenrecht; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220
    Ein Ausnahmefall kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; B.v.21.7.2008 - 3 B 12/08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 96; BayVGH, B.v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris) .
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 24 ZB 20.1495

    Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - "Reichsbürgerbewegung"

    Dabei handelt es sich um gebundene Entscheidungen, ein Ermessen bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit steht der Waffenbehörde nicht zu (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - juris Rn. 15).

    Beim Widerruf der Waffenbesitzkarte und der Ungültigerklärung des Jagdscheins handelt es sich nicht um Ermessensentscheidungen (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - juris Rn. 15), sondern sie sind nach § 45 Abs. 2 WaffG und § 18 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BJagdG zwingend zu verfügen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.

    Beim Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis kommt es entscheidungserheblich auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses an (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2021 a.a.O. Rn. 14; BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24.06 - NVwZ 2007, 1201 = juris Rn. 35).

  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

    In Anbetracht des öffentlichen Interesses und der möglichen Gefährlichkeit auch von erlaubnisfreien (Schuss-)Waffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, NJW 2018, 2812, Rn. 10) kommt zudem eine Verwirkung der hier gegenständlichen Hoheitsrechte generell nicht in Betracht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris, Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 12. Juni 2012 - 8 A 10291/12 -, juris, Rn. 34; VGH BW, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris, Rn. 55; VG Mainz, Beschluss vom 28. November 2017 - 1 L 1119/17.MZ -, juris, Rn. 56; VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2009 - W 5 K 08.1815 -, juris, Rn. 33).
  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und

    Gegen das Rechtsinstitut der Verwirkung im Waffenrecht spricht in diesem Zusammenhang schon, dass es sich um ein hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr handelt (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2021 - 24 CS 21.494 - juris Rn. 15; B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - juris Rn. 17 jeweils unter Verweis auf NdsOVG, B.v. 16.5.2011 - 11 LA 365/10 - juris Rn. 12).

    Auf den bloßen Zeitablauf kommt es nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - juris Rn. 17).

  • VG Düsseldorf, 21.03.2023 - 22 L 302/23
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris Rn. 17 m.w.N. und Urteil vom 20. September 2007 - 21 BV 07.2029 -, juris, Rn. 20; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris, Rn. 55 m.w.N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 22 L 1635/22 -, S. 13 Beschlussabdruck, n. V.; VG Mainz, Urteil vom 6. Mai 2021 - 1 K 496/20.MZ -, juris, Rn. 68; offen lassend: OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2005 - 20 A 3321/04 -, juris, Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 11 LA 365/10 -, juris, Rn. 11 m.w.N.
  • VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709

    Widerruf Waffenbesitzkarte, Widerlegung der Regelvermutung, sehr lange

    Die Widerlegung der Regelvermutung trete nicht automatisch qua Ablauf von zehn Jahren ein, sondern bedürfe vielmehr des Hinzukommens weiterer entlastender Umstände (BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes setzt dies einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren voraus, in dem der Betroffene sich nichts zuschulden kommen ließ (BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - BeckRS 2021, 9470 Rn. 18).

  • VG Münster, 16.01.2024 - 1 K 249/21

    Waffen im Hausflur: Unbelehrbarer Senior verliert Waffenbesitzkarte

    vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris, Rn. 16; Gade, in: Gade, Waffengesetz Kommentar, § 5 WaffG, 3. Auflage 2022, Rn. 31a, m.w.N.
  • VGH Bayern, 28.04.2021 - 24 CS 21.494

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse infolge strafrechtlicher

    Gegen das Rechtsinstitut der Verwirkung spricht in diesem Zusammenhang schon, dass es sich hier um hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr handelt (OVG Lüneburg, B.v. 16.05.2011 - 11 LA 365/10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220).
  • VG München, 29.06.2022 - M 7 K 20.3405

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung, Jagdschein,

    Daher kann es vorliegend auch dahinstehen, ob - wie der Bevollmächtigte des Klägers geltend macht - die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein Abweichen von der Regelvermutung (allenfalls) erwogen werden kann, wenn der Zeitpunkt der Begehung der Straftat sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliegt und der Betroffene sich bisher straffrei geführt hat, bzw. es rechtlich nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheint, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 WaffG als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen ist, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliegt und der Betroffene sich bisher straffrei geführt hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 13; B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 7; B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - juris Rn. 18; B.v. 15.3.2018 - 21 CS 18.388 - juris Rn. 13) in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht, da es im Fall des Klägers nicht entscheidungserheblich darauf ankommt.
  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.1849

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften,

    Soweit in Nr. 7 des Bescheids der Antragsteller verpflichtet wird, den Jagdschein dem Landratsamt zurückzugeben, kann diese Anordnung auf Art. 52 BayVwVfG gestützt werden (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - juris Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 08.12.2022 - 22 L 1635/22
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris Rn. 17 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris Rn. 55 m.w.N.; VG Mainz, Urteil vom 6. Mai 2021 - 1 K 496/20.MZ -, juris, Rn. 68; offen lassend: OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2005 - 20 A 3321/04 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Urteil vom 20. September 2007 - 21 BV 07.2029 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 11 LA 365/10 -, juris Rn. 11 m.w.N.
  • VG Bayreuth, 27.04.2021 - B 1 K 20.700

    Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Verstoß gegen

  • VGH Bayern, 12.10.2021 - 24 ZB 21.2041

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Reichsbürgerbewegung.

  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 20.1616

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte, Verdacht auf Anhängerschaft zur

  • VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 8 S 23.525

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse,

  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 K 21.658

    Waffenrecht, Widerruf von Waffenbesitzkarten, Waffenbesitzverbot, Verdacht auf

  • VG Bayreuth, 15.02.2022 - B 1 S 22.82

    Grober Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz und die Grundsätze der deutschen,

  • VG Münster, 12.04.2023 - 1 K 3486/21
  • VG Ansbach, 18.11.2022 - AN 16 K 20.02798

    Waffenrecht, Jagdrecht, Unzuverlässigkeit, Aufbewahrung von Langwaffen,

  • VG Potsdam, 08.09.2022 - 3 L 588/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht