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   VGH Bayern, 13.05.2019 - 12 BV 18.2142   

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https://dejure.org/2019,14204
VGH Bayern, 13.05.2019 - 12 BV 18.2142 (https://dejure.org/2019,14204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2019 - 12 BV 18.2142 (https://dejure.org/2019,14204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 12 BV 18.2142 (https://dejure.org/2019,14204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 35a Abs. 1, § 92, § 94 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 14; SGB X § 112, § 104 Abs. 3
    Keine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei einer Jugendhilfeleistung bei vorrangiger Verpflichtung eines anderen Trägers

  • Wolters Kluwer

    Erhebung eines Kostenbeitrags wegen Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Form einer stationären Unterbringung eines Hilfeempfängers; Kost...

  • rewis.io

    Keine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei einer Jugendhilfeleistung bei vorrangiger Verpflichtung eines anderen Trägers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung eines Kostenbeitrags wegen Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Form einer stationären Unterbringung eines Hilfeempfängers; Kostenerstattung durch einen anderen Sozialleistungsträger

  • rechtsportal.de

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Kostenerstattung durch einen anderen Sozialleistungsträger; Zuständigkeit des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers; Kostenerstattung; jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; stationäre Unterbringung; Hilfeempfänger; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 4 LC 57/11

    Heranziehung zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme Bei Erstattungsmöglichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 12 BV 18.2142
    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des OVG Lüneburg (B.v. 21.1.2014 - 4 LC 57/11 -), wonach gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ein Kostenbeitrag nur erhoben werden dürfe, wenn dem Jugendhilfeträger durch die Leistungsgewährung tatsächlich Kosten bzw. Aufwendungen entstanden seien und auch verblieben, könne nicht gefolgt werden.

    1.2.2 Auch das OVG Lüneburg (B.v. 21.1.2014 - 4 LC 57/11 -, juris Rn. 44) folgert aus § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, wonach die Kostenbeitragspflichtigen aus ihrem Einkommen in angemessenem Umfang zu den Kosten heranzuziehen sind, und aus § 94 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII, wonach die Kostenbeiträge die tatsächlichen Aufwendungen nicht überschreiten dürfen, dass ein Kostenbeitrag nur dann verlangt werden kann, wenn dem Jugendhilfeträger durch die Leistungsgewährung Kosten bzw. Aufwendungen entstanden sind und auch verbleiben.

  • BVerwG, 29.06.2006 - 5 C 24.05

    Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -; Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 12 BV 18.2142
    Danach hat der zur Kostenerstattung berechtigte Sozialleistungsträger bei der Leistungsgewährung die rechtlich gebotene Sorgfalt anzuwenden, zu deren Einhaltung er in eigenen Angelegenheiten verpflichtet ist (BVerwG v. 29.6.2006 - 5 C 24.05 -, BVerwGE 126/201).
  • VGH Bayern, 28.06.2006 - 12 BV 04.677

    Sozialhilfe - Kein Erstattungsanspruch wegen Umzugs; Sozialhilfe - Rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 12 BV 18.2142
    Der sogenannte Interessenwahrungsgrundsatz wird aus dem auch im Verwaltungs- und Sozialrecht anzuwendenden Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitet (BVerwG v. 13.6.2013 - 5 C 30/12 -, juris; BayVGH, U.v. 28.6.2006 - 12 BV 04.677 -, juris; Büttiger in Schlegel/Voelzke, SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 110 Rn. 22.1 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.2008 - 9 B 3.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 12 BV 18.2142
    Lässt sich eine aufgeworfene Rechtsfrage - wie hier - ohne Weiteres aus dem Gesetz bzw. anhand des bislang erreichten Klärungsstands in Rechtsprechung und Schrifttum beantworten, so liegt eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht vor (BVerwG, B. v. 3.6.2008 - 9 B 3/08 - juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 12 BV 18.2142
    Der sogenannte Interessenwahrungsgrundsatz wird aus dem auch im Verwaltungs- und Sozialrecht anzuwendenden Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitet (BVerwG v. 13.6.2013 - 5 C 30/12 -, juris; BayVGH, U.v. 28.6.2006 - 12 BV 04.677 -, juris; Büttiger in Schlegel/Voelzke, SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 110 Rn. 22.1 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.02.2014 - 12 C 13.2646

    Kostenerstattungsanspruch zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 12 BV 18.2142
    Davon geht das Verwaltungsgericht zwar zunächst zutreffend aus, übersieht dann jedoch, dass in einem solchen Fall die Vorschriften im Vor-/Nachrangverhältnis der Leistungspflichten zum Tragen kommen mit der Folge, dass eine vorläufige Leistungserbringung durch einen der Leistungsträger ausscheidet (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 17.2.2014 - 12 C 13.2646 -, juris).
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