Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.06.2018 - 7 C 18.898 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
GKG § 52 Abs. 2, § 52 Abs. 3 S. 1
Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen - Streitwert - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts einer Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen bzw. -gebühren u. über die Löschung von Daten des Klägers
- rewis.io
Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen - Streitwert
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts einer Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen bzw. -gebühren u. über die Löschung von Daten des Klägers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.03.2018 - AN 6 K 17.2126
- VGH Bayern, 13.06.2018 - 7 C 18.898
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 19.10.2018 - 7 C 18.2033
Rückerstattung der Rundfunkbeiträge
Mit der Beschwerde beantragt der Bevollmächtigte des Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Juni 2018 - 7 C 18.898 - (juris), den Streitwert auf 5.448,76 Euro festzusetzen.Die vom Bevollmächtigten in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Juni 2018 - 7 C 18.898 - (juris) hat maßgeblich darauf abgestellt, dass der dortige Kläger nicht nur mehrere Anträge gestellt, sondern weder in zeitlicher Hinsicht noch bezüglich ihres Umfangs abgegrenzte und abgrenzbare Beseitigung und Rückabwicklung von Beitragsforderungen geltend gemacht hat.