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   VGH Bayern, 13.09.2016 - 1 N 15.4   

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https://dejure.org/2016,34731
VGH Bayern, 13.09.2016 - 1 N 15.4 (https://dejure.org/2016,34731)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.09.2016 - 1 N 15.4 (https://dejure.org/2016,34731)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. September 2016 - 1 N 15.4 (https://dejure.org/2016,34731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 1 N 15.4
    Vielmehr können die Gemeinden deren Lösung in nachgelagerte Verfahren verlagern, wenn die Durchführung der Maßnahmen zur Konfliktbewältigung auf einer nachfolgenden Stufe möglich und sichergestellt ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - BauR 2015, 1620).
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 1 N 12.1189

    Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 1 N 15.4
    Zutreffend ist die Antragsgegnerin zwar davon ausgegangen, dass der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB eröffnet ist, weil die drei landwirtschaftlichen Hofstellen und die vier Wohngebäude in Frixing, die durch die Bahnlinie und ihre Entfernung von den gewerblich genutzten Gebäuden im Osten getrennt sind, keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB darstellen (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 1 N 12.1189 - juris) und der Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin den Bereich als Baufläche vorsieht.
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 1 N 15.4
    Die Antragsgegnerin hat den Immissionskonflikt zwischen der emissionsträchtigen landwirtschaftlichen Tierhaltung und dem Wohnen nicht hinreichend bewältigt und damit gegen das Abwägungsgebot verstoßen, das für die bodenrechtlichen Planungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB entsprechend gilt (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 1 N 15.4
    Da der Inhalt der Entwicklungssatzung insoweit nicht von einer darauf gerichteten Abwägungsentscheidung getragen wird (vgl. BVerwG, U.v. 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239), liegt ein Abwägungsmangel vor.
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 1 N 15.4
    Die Entwicklungssatzung ermöglicht es damit den Gemeinden, bebaute Bereiche im Außenbereich, denen das für einen Ortsteil im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche siedlungsstrukturelle Gewicht fehlt, durch die Zulassung weiterer Bebauung zu einem Ortsteil zu entwickeln, in dem - anders als in einer Splittersiedlung - die vorhandene Bebauung als Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur den maßgeblichen Rahmen für die vom Baugesetzbuch als zulässig angesehene bauliche Fortentwicklung bildet (vgl. BVerwG, U.v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - NVwZ 1993, 985).
  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1791

    Regelungsumfang einer Einbeziehungssatzung

    Entspricht daher der Regelungsumfang der Festsetzungen einer Einbeziehungssatzung einem (einfachen oder qualifizierten) Bebauungsplan, wird der Regelungsrahmen des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB überschritten (vgl. BayVGH, U.v. 13.9.2016 - 1 N 15.4 - BayVBl 2017, 309).
  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886

    Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Einbeziehungssatzung gem. § 34

    Entspricht daher der Regelungsumfang der Festsetzungen einer Einbeziehungssatzung einem (einfachen oder qualifizierten) Bebauungsplan, wird der Regelungsrahmen des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB überschritten (vgl. BayVGH, U.v. 13.9.2016 - 1 N 15.4 - BayVBl 2017, 309).
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