Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.10.2016 - 4 C 16.1291 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen derselben Rechtssache im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
- rewis.io
Auslegung des Begriffs der "selben" Rechtssache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BORA § 3 Abs. 1; BRAO § 43a Abs. 4
Vorliegen derselben Rechtssache im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Interessenkollision eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 22.06.2016 - B 5 M 16.115
- VGH Bayern, 13.10.2016 - 4 C 16.1291
- VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510
Gemeinderatsmitglied, Kommunalverfassungsstreit, Kostenerstattungsanspruch, …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2016 - 4 C 16.1291
Der Antragsteller wendet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. Dezember 2015, mit dem die von ihm zu erstattenden außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin für das unter dem Aktenzeichen 4 ZB 15.1510 geführte Verfahren auf Zulassung der Berufung auf 406, 50 Euro festgesetzt wurden.Dem Kostenerstattungsanspruch der Antragsgegnerin kann nicht entgegengehalten werden, dass ihr Bevollmächtigter mit der Annahme oder Ausübung des am 17. September 2013 erteilten Mandats in der Rechtssache Az. B 5 K 13.640, das auch die Vertretung in dem nachfolgenden Berufungszulassungsverfahren Az. 4 ZB 15.1510 umfasste, gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen verstoßen habe, was zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt hätte (…vgl. BGH, U.v. 12.5.2016 - IX ZR 241/14 - NJW 2016, 2561 Rn. 7 ff).
- BGH, 12.05.2016 - IX ZR 241/14
Anwaltsvertrag: Nichtigkeit bei Verstoß gegen das Verbot der Vertretung …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2016 - 4 C 16.1291
Dem Kostenerstattungsanspruch der Antragsgegnerin kann nicht entgegengehalten werden, dass ihr Bevollmächtigter mit der Annahme oder Ausübung des am 17. September 2013 erteilten Mandats in der Rechtssache Az. B 5 K 13.640, das auch die Vertretung in dem nachfolgenden Berufungszulassungsverfahren Az. 4 ZB 15.1510 umfasste, gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen verstoßen habe, was zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt hätte (vgl. BGH, U.v. 12.5.2016 - IX ZR 241/14 - NJW 2016, 2561 Rn. 7 ff). - VG Bayreuth, 16.06.2015 - B 5 K 13.640
Gemeinderatsmitglied; Kommunalverfassungsstreit; Kostenerstattung
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2016 - 4 C 16.1291
Dem Kostenerstattungsanspruch der Antragsgegnerin kann nicht entgegengehalten werden, dass ihr Bevollmächtigter mit der Annahme oder Ausübung des am 17. September 2013 erteilten Mandats in der Rechtssache Az. B 5 K 13.640, das auch die Vertretung in dem nachfolgenden Berufungszulassungsverfahren Az. 4 ZB 15.1510 umfasste, gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen verstoßen habe, was zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt hätte (…vgl. BGH, U.v. 12.5.2016 - IX ZR 241/14 - NJW 2016, 2561 Rn. 7 ff). - VG Bayreuth, 26.04.2013 - B 5 K 11.594
Umgang mit Tonbandaufzeichnungen von Ratssitzungen
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2016 - 4 C 16.1291
Mit der erfolglos gebliebenen früheren Klage (Az. 5 K 11.594; Urteil vom 26.4.2013) hatte er die Antragsgegnerin verpflichten wollen, ihm das Abhören von Tonbandaufnahmen aus zurückliegenden Ausschuss- und Ratssitzungen zu erlauben.
- VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16
Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. Dezember 2015 Az. 4 ZB 15.1510, gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22. Juni 2016 Az. B 5 M 16.115, mit dem die gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegte Erinnerung zurückgewiesen wurde, und gegen den die Beschwerde zurückweisenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2016 Az. 4 C 16.1291.