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   VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263   

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VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263 (https://dejure.org/2013,44110)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2013 - 1 N 11.2263 (https://dejure.org/2013,44110)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2013 - 1 N 11.2263 (https://dejure.org/2013,44110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    Selbst gewisse Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der festgesetzten gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse beseitigen nicht die als absolute Grenze anzusehende Privatnützigkeit des Eigentums, solange der Eigentümer noch vernünftigen Gebrauch von seinem Eigentum machen kann; derartige Zweifel stehen einer Festsetzung erst dann entgegen, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (BVerwG, U.v. 29.9.1978 - IV C 30.76 - BVerwGE 56, 283).

    Angesichts der erheblichen Bedeutung des von der Antragsgegnerin verfolgten Belangs, der Verödung des Ortszentrums entgegenzuwirken, können die sich aus dem Ausschluss einer Wohnnutzung in den Erdgeschossen ergebenden Risiken, die im Grundsatz "Lasten des Eigentums und nicht Lasten der Bauleitplanung" sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 a.a.O.), dem Grundeigentümer auferlegt werden, solange nicht die objektive Gewichtigkeit der betroffenen Eigentümerbelange "völlig verfehlt wird" (BVerwG, U.v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, Leitsatz 6.).

  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    Die Antragsgegnerin habe sich mit sämtlichen, das Eigentumsrecht betreffenden Einwendungen intensiv befasst, sie gewichtet und bewertet, vor allem aber die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Planung betrachtet und sich dabei am Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. März 2004 (25 N 01.308) orientiert.

    Auch die Berufung der Antragstellerin auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. März 2004 - 25 N 01.308 (BayVBl 2005, 366) führt nicht weiter; dort wurde festgestellt, dass Festsetzungen eines Bebauungsplans auch wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der zugelassenen Nutzung funktionslos werden können, soweit die tatsächlichen Verhältnisse einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der im Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen (hier: Sondergebiet/Kurgebiet) ausschließt.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309).

    Angesichts der erheblichen Bedeutung des von der Antragsgegnerin verfolgten Belangs, der Verödung des Ortszentrums entgegenzuwirken, können die sich aus dem Ausschluss einer Wohnnutzung in den Erdgeschossen ergebenden Risiken, die im Grundsatz "Lasten des Eigentums und nicht Lasten der Bauleitplanung" sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 a.a.O.), dem Grundeigentümer auferlegt werden, solange nicht die objektive Gewichtigkeit der betroffenen Eigentümerbelange "völlig verfehlt wird" (BVerwG, U.v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, Leitsatz 6.).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB setzt dabei der Bauleitplanung eine erste Schranke, die "lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt" (vgl. zuletzt: BVerwG, U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137; OVG NW, U.v. 3.6.2002 - 7a D 92.99.NE - BRS 65 Nr. 38).

    Die Frage der Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen im Einzelnen kann nicht zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (BVerwG, U.v. 27.3.2013 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.07.2011 - 15 N 10.582

    Bebauungsplan für Hotelerweiterung; Abwägungsfehler; Parkplatzlärm

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    Die Antragsgegnerin musste ihrer Prognose auch nicht den maximalen Bedarf an Tiefgaragenstellplätzen im Sinn eines worst-case-Szenarios zu Grunde legen, wie dies etwa im Rahmen des Erlasses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich gewesen wäre (BayVGH, U.v. 28.7.2011 - 15 N 10.582 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97

    Sondergebiet "Möbelmarkt" neben Wohngebiet;; Lieferzone (Möbelmarkt);

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    Planerische Zurückhaltung bedeutet zugleich, eine überhöhte Regelungsdichte zu vermeiden und dem Bauherrn damit Spielraum für eigene Gestaltungen zu geben (vgl. BVerwG, U.v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 - NVwZ 1989, 659; NdsOVG, U.v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 - BRS 62 Nr. 25/1999 = juris Rn. 18).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    Überplant eine Gemeinde privates Grundstückseigentum in fremdnütziger Weise - wie hier mit öffentlichen Stellplätzen -, hat sie zur Vermeidung eines unzulässigen Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dem Grundsatz des geringst möglichen Eingriffs als Element des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Geltung zu verschaffen und deshalb die in Frage kommenden Alternativen eingehend zu prüfen (BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 350; OVG NW, U.v. 27.5.2013 - 2 D 37/12.ME - BauR 2013, 1966).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    Planerische Zurückhaltung bedeutet zugleich, eine überhöhte Regelungsdichte zu vermeiden und dem Bauherrn damit Spielraum für eigene Gestaltungen zu geben (vgl. BVerwG, U.v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 - NVwZ 1989, 659; NdsOVG, U.v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 - BRS 62 Nr. 25/1999 = juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 29.11.1991 - 1 B 90.2688
    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass "wirtschaftliche Schwankungen...in erster Linie Anpassungsleistungen des Eigentümers an das Marktgeschehen" erforderten; erst dann, "wenn eine vertretbare wirtschaftliche Nutzungsperspektive auf Dauer fehlt" und das Eigentum wegen nicht vermeidbarer und dauerhafter finanzieller Verluste zu einer wirtschaftlichen Last werde, könne von einem unzumutbaren und damit wegen Verstoßes gegen Art. 14 Abs. 1 GG unzulässigen Bauverbot auf Dauer gesprochen werden (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.1991 - 1 B 90.2688 - BayVBl 1992, 721).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - 2 D 37/12

    Größere Flexibilität als hinreichendes Argument einer Gemeinde für die

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
    Überplant eine Gemeinde privates Grundstückseigentum in fremdnütziger Weise - wie hier mit öffentlichen Stellplätzen -, hat sie zur Vermeidung eines unzulässigen Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dem Grundsatz des geringst möglichen Eingriffs als Element des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Geltung zu verschaffen und deshalb die in Frage kommenden Alternativen eingehend zu prüfen (BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 350; OVG NW, U.v. 27.5.2013 - 2 D 37/12.ME - BauR 2013, 1966).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt -

  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 1 N 07.3063

    (Erfolgreicher) Normenkontrollantrag gegen einfachen Bebauungsplan

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

    Die Festsetzung des Grundstücks eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan ist m.a.W. abwägungsdisproportional und daher im Abwägungsergebnis fehlerhaft, wenn zur Erreichung des Planungszwecks ebenso geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen (BVerwG, U. v. 6.6.2002 a. a. O. juris Rn. 12 ff.; B. v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 - juris Rn. 10; BayVGH, U. v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 43; OVG Lüneburg, U. v. 22.6.2009 - 1 KN 127/06 - juris Rn. 27; OVG NRW, U. v. 21.4.2015 - 2 D 12/13.NE - juris Rn. 91 ff.; VGH BW, U. v. 25.3.2015 - 3 S 156/14 - juris Rn. 39; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2016, § 1 Rn. 207).

    Ein Grundstück der öffentlichen Hand ist für Gemeinbedarfszwecke aber nur dann als gleich geeignet wie ein Grundstück eines Privaten anzusehen, wenn sich seine Inanspruchnahme mit dem städtebaulichen Konzept der Gemeinde - bei deren Entwicklung der Gemeinde ein grundsätzlich weites Ermessen zusteht (BVerwG U. v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 - NVwZ 2002, 1506 ff. = juris Rn. 17 m. w. N.) - verträgt und keine Gründe für die Ausweisung gerade auf dem Privatgrundstück sprechen (BVerwG U. v. 6.6.2002 a. a. O. juris Rn. 17; BayVGH, U. v. 13.11.2013 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16

    Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der

    Das Interesse eines betroffenen Grundeigentümers an einer möglichst wirtschaftlichen Nutzung seiner im Plangebiet gelegenen Grundstücke wird durch Nutzungsausschlüsse oder -beschränkungen insbesondere dann nicht unangemessen beeinträchtigt, wenn ihnen eine hinreichende Bandbreite möglicher Nutzungen verbleibt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.08.2015 - 10 A 567/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.10.2019 - 10 D 88/17.NE -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 13.11.2013 - 1 N 11.2263 -, juris Rn. 40; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2019 - 8 S 2056/17

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Die Mitwirkungsbereitschaft der aktuellen Grundeigentümer an der Umsetzung der planerischen Vorgaben kann zudem deshalb nicht zum Maßstab der Erforderlichkeit einer Planung gemacht werden, weil dadurch die kommunale Planungshoheit in weiten Bereichen ins Leere laufen würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.11.2013 - 1 N 11.2263 -, juris Rn. 26).

    Hinzu kommt, dass das Städtebaurecht für die Umsetzung der planerischen Vorstellungen auch gegen den Willen des aktuellen Grundeigentümers eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung stellt, zu denen insbesondere die Enteignung (§§ 85 ff. BauGB), das Baugebot (§ 176 BauGB) sowie das Rückbau- und Entsiegelungsgebot (§ 179 BauGB) zählen (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.11.2013, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384

    Teil-Bebauungsplan zur Entwicklung des Ortskerns einer Gemeinde

    Im Übrigen beseitigen selbst gewisse Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der festgesetzten gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss nicht die als absolute Grenze anzusehende Privatnützigkeit des Eigentums, solange der Eigentümer noch vernünftigen Gebrauch von seinem Eigentum machen kann; derartige Zweifel stehen einer Festsetzung erst dann entgegen, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 - IV C 30.76 - BVerwGE 56, 283; BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 41).

    Dass sich aus Sicht des Antragstellers die Zulassung einer uneingeschränkten gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss möglicherweise als gewinnbringender darstellen mag, macht die Festsetzung nicht unwirksam, da kein Anspruch des Eigentümers auf eine optimale Ausnutzung seiner Grundstücke besteht (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2013 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 KN 19/16

    Anwendbarkeit der Aufhebung von VwGO a.F. § 47 Abs 2a auf "alte"

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und die darin liegende Bestimmung über Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG ist ein für die Abwägung bedeutsamer Belang (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - BauR 2003, 1338, Rn. 12 ff. bei juris; BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6/99 -, Rn. 23 bei juris; Bay. VGH, Urteil vom 18.01.2017 - 15 N 14.2033 -, Rn. 52 bei juris; Bay. VGH, Urteil vom 13.11.2013 - 1 N 11.2263 -, Rn 42. f. bei juris; Hess. VGH, Urteil vom 12.04.2012 - 4 C 766/11.N -, Rn. 27 ff. bei juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2010 - 10 A 13.07 -, Rn. 54 bei juris; OVG NRW, Urteil vom 25.10.2007 - 7 D 129/06.NE -, Rn. 80 ff. bei juris; VGH Mannheim, Urteil vom 26.09.2003 - 3 S 1650/02 -, Rn. 20 bei juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - 3 S 601/14

    Normenkontrollverfahren gegen eine als Satzung beschlossene Veränderungssperre -

    Denn die Planungsbefugnis der Gemeinde umfasst auch das Recht, sich im Interesse der langfristigen städtebaulichen Entwicklung eines Gebiets über die tatsächlichen Verhältnisse hinwegzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.7.2014 - 8 S 1202/12 - Urt. v. 6.2.2014 - 3 S 207/13 - VBlBW 2015, 37; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris).
  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 9 N 19.303

    Erfolglose Normenkontrolle gegen einen im beschleunigten Verfahren beschlossenen

    Darüber hinaus stellt das Städtebaurecht für die Umsetzung der planerischen Vorstellungen gegen den Willen des aktuellen Grundeigentümers eine Reihe von planakzessorischen Instrumenten zur Verfügung, zu denen insbesondere die Enteignung (§§ 85 ff. BauGB) zählt (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 1 ZB 18.336

    Versagung der Baugenehmigung für die Errichtung von Reihenhäusern

    Allein der Wille eines Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, ist regelmäßig nicht geeignet, diese Festsetzung außer Kraft treten zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336; B.v. 5.11.2002 - 4 BN 8.02 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 26).
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