Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 BV 17.1876   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52214
VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 BV 17.1876 (https://dejure.org/2017,52214)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2017 - 11 BV 17.1876 (https://dejure.org/2017,52214)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 11 BV 17.1876 (https://dejure.org/2017,52214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,52214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 7, § 14 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 3, § 46 Abs. 1 Satz 1, Nr. 9.2.2 der Anlage 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de

    Kein Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsums und erstmalig fehlendes Trennvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss (1, 0 ng/ml THC); Fahreignung; Fahrverbot

  • rechtsportal.de

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichem Cannabiskonsum; Vorliegen eines gelegentlichen Cannabiskonsums; Fahrt unter Cannabiseinfluss in Höhe von 1, 0 ng/ml THC

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 11 BV 17.1036

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Vielmehr sieht § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV hierfür die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung im Ermessenswege vor (vgl. U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris; U.v. 21.9.2017 - 11 BV 17.685 - juris; U.v. 13.12.2017 - 11 BV 17.1876 - juris).
  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 11 CS 18.1777

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Auch hätte die Antragsgegnerin vor dem Hintergrund der beim Antragsteller festgestellten THC-Konzentration, eines nicht substantiiert dargelegten Erstkonsums und des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, im Rahmen der Beweiswürdigung von einem gelegentlichen Konsum ausgehen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407 = juris Rn. 25 m.w.N.; U.v. 13.12.2017 - 11 BV 17.1876 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 11 CS 18.821

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens - Nachweis

    Doch ist vor dem Hintergrund des - hier behaupteten - äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407 = juris Rn. 25 m.w.N.; U.v. 13.12.2017 - 11 BV 17.1876 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 11 CS 19.1174

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Doch ist vor dem Hintergrund des - hier mit der Beschwerde behaupteten - äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407 = juris Rn. 25 m.w.N.; U.v. 13.12.2017 - 11 BV 17.1876 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

    Auch mit der Erwägung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse v. 3. Januar 2017 - 11 CS 16.2401 - und v. 29. August 2016 - 11 CS 16.1460 - siehe auch Urteil v. 13. Dezember 2017 - 11 BV 17.1876 - jeweils juris), in den Fällen der erstmaligen Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis in der Regel zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten gem. § 14 Abs. 1 S. 3 FeV zu der Frage des Trennungsvermögens einzuholen, hat sich das Nds. OVG in seinem Beschluss vom 7. April 2017 (12 ME 49/17) bereits auseinandergesetzt.
  • VG Ansbach, 25.09.2018 - AN 10 S 18.01022

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum

    Es ist daher nicht zu beanstanden, dass das Landratsamt im Ermessenswege nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV zur weiteren Aufklärung der Sachlage ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnete, da bei gelegentlichem Cannabiskonsum und nur einmaligem Verstoß gegen das Trennungsgebot nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichthofs (vgl. zuletzt: BayVGH, U.v. 13.12.2017, Az. 11 BV 17.1876, juris) bei einer solchen Sachlage nicht mehr von der Ungeeignetheit im Sinne von § 11 Abs. 7 FeV ausgegangen werden darf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht