Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.12.2018 - 2 B 18.1797 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 5, Nr. 7; BayBO Art. 71 Abs. 1 S. 1; VwGO 67 Abs. 4 S. 4, § 113 Abs. 5 S. 1, § 125 Abs. 1, § 130b S. 2, § 132 Abs. 2, § 133; RDGEG § 3, § 5
Entstehen einer Splittersiedlung - Wolters Kluwer
Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids für ein weiteres Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks; Prüfung des Vorliegens einer Splittersiedlung im Außenbereich
- rewis.io
Entstehen einer Splittersiedlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids für ein weiteres Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks; Prüfung des Vorliegens einer Splittersiedlung im Außenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
- VGH Bayern, 13.12.2018 - 2 B 18.1797
Wird zitiert von ... (8)
- VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 9 K 2762/21
Innenbereich, Außenbereich, akzessorisch, Garten, Nebenanlage, Splittersiedlung, …
vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 B 18.1797 -, juris, Rn. 26, entsprechend eingrenzend aber auch schon Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 ZB 08.37 -, juris, Rn. 4; Johlen, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., § 34, Rn. 6.Der Vorhabenstandort selbst beginnt dagegen erst mehr als 16m westlich des eigentlichen Bestandsgebäudes, stellt sich daher nicht mehr als hausnah dar, sondern liegt in einem größeren Grundstücksbereich, bei dem es sich um eine zum anschließenden Wald ansteigende Rasenfläche handelt, die dem Bestandsgebäude nicht mehr als Außenwohnbereich zugeordnet werden kann, vgl. zu entsprechend unbebauten Garten- bzw. Freiflächen in Ortsrandlage: OVG NRW, Urteil vom 8. Oktober 2018 - 10 A 1803/16 -, juris, Rn, 31 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 B 18.1797 -, juris, Rn. 26 und Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 1 ZB 16.1301 -, juris, Rn. 6; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB-Kommentar, 143. EL August 2021, § 34 Rn. 25, sondern einer selbständigen baulichen Nutzung zugeführt werden könnte und vom Kläger auch soll.
- VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 17 K 18.02451
Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz im Außenbereich
Aus diesem Grund sollen bauliche Anlagen abgewehrt werden, die dem Außenbereich wesensfremd sind (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2018 - 2 B 18.1797 - juris Rn. 34).Der streitgegenständliche Bereich des Vorhabengrundstückes hat seine Schutzwürdigkeit auch nicht etwa durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe verloren (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2018 - 2 B 18.1797 - juris Rn. 34, BVerwG, B.v. 8.7.1986 - 4 B 120.86 - juris).
- VGH Bayern, 23.08.2021 - 2 N 20.1181
Anforderung an die städtebauliche Erforderlichkeit
Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1970 - IV C 77.68 - BVerwGE 35, 256) grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.1973 - IV C.3.72 - DVBl 1974, 238; BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris; U.v. 13.12.2018 - 2 B 18.1797 - juris).Sie stellen ebenso wie ein Garten (dazu BayVGH, U.v. 13.12.2018 - 2 B 18.1797 - juris) regelmäßig keine topografische Besonderheit dar.
- VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung eines Abenteuerspielplatzes mit …
Dabei streitet für das Vorliegen einer Zersiedlung gewissermaßen eine starke Vermutung (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2018 -2 B 18.1797 - juris). - VG München, 22.05.2019 - M 29 K 17.1437
Erfolglose Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids
Voraussetzung für die Annahme einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist aber, dass die Gefahr einer Zersiedelung konkret zu befürchten ist und bei einer Zulassung des Vorhabens weitere ähnliche Vorhaben in der Ortsrandlage nicht verhindert werden könnten (BayVGH, U.v. 13.12.2018 - 2 B 18.1797 - juris Rn. 30). - VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448
Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines …
Eine Beeinträchtigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2018 - 2 B 18.1797 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 8.7.1986 - 4 B 120.86 - juris). - VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 20.1985
Beseitigungsanordnung, Einfriedung und Bauwagen, offene, sockellose Einfriedung, …
Aus diesem Grund sollen bauliche Anlagen abgewehrt werden, die dem Außenbereich wesensfremd sind (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2018 - 2 B 18.1797 - juris Rn. 34). - VG Augsburg, 03.07.2019 - Au 4 K 19.175
Errichtung einer doppelseitigen unbeleuchteten Werbeanlage
Aus diesem Grund sollen bauliche Anlagen abgewehrt werden, die dem Außenbereich wesensfremd sind (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2018 - 2 B 18.1797 - juris Rn. 34).