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   VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102   

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https://dejure.org/2013,308
VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102 (https://dejure.org/2013,308)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102 (https://dejure.org/2013,308)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 10 ZB 12.2102 (https://dejure.org/2013,308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der prozessualen Privilegierung eines Vertreters des öffentlichen Interesses bei der Einlegung von Rechtsmitteln auch auf die Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der prozessualen Privilegierung eines Vertreters des öffentlichen Interesses bei der Einlegung von Rechtsmitteln auch auf die Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 438
  • DÖV 2013, 353
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153

    Versammlungsverbot; Fortsetzungsfeststellungsklage; Darlegungslast; mehrere

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102
    Mit Beschluss vom 3. September 2012 (Az. 10 ZB 11.2153) lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung ab, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht hinreichend dargelegt seien bzw. objektiv nicht vorlägen.

    Ergänzend wird auf die Gerichtsakten, auch im Verfahren 10 ZB 11.2153, verwiesen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102
    Das Zulassungsverfahren dient der Entlastung der Gerichte (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Ls. Nr. 2a) und beschränkt das gerichtliche Prüfprogramm darauf, zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen.
  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102
    Das Urteil weiche ferner von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 (Az. 1 BvQ 6/04) ab, weil durch etwaige Auflagen der Charakter der Versammlung verändert werde (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102
    Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst dargetan, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (st. Rspr; vgl. z.B. BVerfG B.v. 24.2.2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102
    Ein Gehörsverstoß liegt insbesondere nicht vor, wenn das Gericht das Vorbringen eines Rechtsmittelführers aus Gründen prozessualer Darlegungspflichten unberücksichtigt lässt (BVerwG, B.v. 31.1.2009 - 9 B 64/08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102
    Denn das Gericht muss dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 5 B 4/10 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102
    Denn die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Entscheidung dar (BVerwG, B.v. 24.11.2011 - 8 C 13/11 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 10 ZB 11.2438

    Entfallen des der Speicherung zugrunde liegenden Verdachts; Einstellung nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102
    Das Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 22. Juni 2011 (Az. 10 ZB 11.2438) ist nicht fortzuführen, weil der Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch die Entscheidung des Senats vom 3. September 2012 nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).
  • BGH, 08.04.2019 - NotZ(Brfg) 9/18

    Rechtsstreit um das Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger insoweit - zulässig - seine Darlegungen in der Zulassungsbegründung nur ergänzt oder - unzulässig, weil verfristet - einen weiteren als die bereits dargelegten Gründe für ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung anführt (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO; vgl. dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Februar 2015 - Vf. 11-VI-14, juris Rn. 47; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 10 ZB 12.2102, NVwZ-RR 2013, 438, 440; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124a Rn. 48; Roth in BeckOK VwGO, Stand 1. Januar 2019, § 124a Rn. 71).

    aa) Wie ausgeführt, können Zulassungsgründe nach Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zwar noch ergänzt werden; der Vortrag neuer, selbständiger Zulassungsgründe - und seien es auch nur weitere als die bereits dargelegten Gründe für ernstliche Zweifel - ist nach Ablauf der Frist jedoch ausgeschlossen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO; BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Februar 2015 - Vf. 11-VI-14, juris Rn. 47; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 10 ZB 12.2102, NVwZ-RR 2013, 438, 440; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124a Rn. 48; Roth in BeckOK VwGO, Stand 1. Januar 2019, § 124a Rn. 71).

  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248

    Erfolglose Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

    Aufgrund der strikten gesetzlichen Vorgaben des Berufungszulassungsrechts war die Beigeladene deshalb nicht in der Lage, Zulassungsgründe bzw. materielle Aspekte, hinsichtlich derer die rechtsmittelführende Klägerin ihre Darlegungsanforderungen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht fristgerecht erfüllt hat, in das Zulassungsverfahren einzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 10 ZB 12.2102 - NVwZ-RR 2013, 438 = juris Rn. 15; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 53; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 133).

    Zulassungsvorbringen, für das die Hürde der Mindestvoraussetzungen zur Darlegung durch den Rechtsmittelführer nicht überwunden ist, kann nach Ablauf der Frist nicht erläutert oder vertieft werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 10 ZB 12.2102 - NVwZ-RR 2013, 438 = juris Rn. 15; B.v. 12.2.2015 - 15 ZB 13.1578 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht -

    Eine Ergänzung der Zulassungsgründe liegt aber dann nicht vor, wenn ein neuer, bislang noch nicht dargelegter Zulassungsgrund im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO nach Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 3 und 4 VwGO vorgebracht wird oder innerhalb eines Zulassungsgrundes neue selbstständige Gründe angeführt werden (BayVGH, B. v. 14.1.2013 - 10 ZB 12.2102 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Gewährung subsidiären Schutzes;

    Keine zulässige Ergänzung oder Erläuterung des fristgemäßen Zulassungsvorbringens ist hingegen bei Ausführungen zu neuen, bislang noch nicht dargelegten Zulassungsgründen sowie bei neuen selbstständigen Gründen innerhalb eines Zulassungsgrundes gegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 14.6.2019 - 9 LA 69/19 - NdsOVG, Beschuss vom 14.9.2018 - 2 LA 1106/17 - juris Rn. 10; BayVerfGH, Entscheidung vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 47; BayVGH, Beschluss vom 14.1.2013 - 10 ZB 12.2102 - juris Rn. 16; NdsOVG, Beschluss vom 28.10.2008 - 6 AD 2/08 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 10 ZB 15.1998

    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung

    Da der Vertreter des öffentlichen Interesses keinen eigenen Zulassungsantrag gestellt hat, sind seine Ausführungen nur insoweit erheblich, als sie das zulässige Vorbringen des Rechtsmittelführers erläutern und vertiefen (vgl. BayVGH, B. v. 14.1.2013 -10 ZB 12.2102 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 7 LA 25/19

    Gebührenschuldner; Routinekontrolle; Veranlasser

    Das Zulassungsverfahren dient der Entlastung der Gerichte und beschränkt das gerichtliche Prüfprogramm darauf, zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102 -, NVwZ 2013, 438 ff.).
  • VGH Bayern, 20.04.2015 - 20 ZB 14.2038

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Biogasanlage; wirtschaftliche Einheit;

    Eine Ergänzung der Zulassungsgründe liegt aber dann nicht vor, wenn ein neuer, bislang noch nicht dargelegter Zulassungsgrund im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO nach Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 3 und 4 VwGO vorgebracht wird oder innerhalb eines Zulassungsgrundes neue selbständige Gründe angeführt werden (BayVGH B. v. 14.1.2013 - 10 ZB 12.2102 - NVwZ-RR 2013, 438).
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