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   VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345   

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https://dejure.org/2015,469
VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345 (https://dejure.org/2015,469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2015 - 11 BV 14.1345 (https://dejure.org/2015,469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 11 BV 14.1345 (https://dejure.org/2015,469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Kein Bestandsschutz nach entzogener Fahrerlaubnis bei vermindertem Sehvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Sehvermögen für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E

  • rewis.io

    Neuerteilung, Klasse 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Sehvermögen für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sehschärfe des Fahrers unter 0,1 - keine Fahrerlaubniserteilung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Fahrerlaubnisentzug der Klasse 3 alten Rechts keine Erteilung für Klassen C1 und C1E bei Sehschärfe von unter 0,1

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Fahrerlaubnisentzug der Klasse 3 alten Rechts keine Erteilung für Klassen C1 und C1E bei Sehschärfe von unter 0,1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 245
  • DÖV 2015, 348
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345
    Auf die hierzu ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Mai 2014 (C-356/12) wird verwiesen.

    Trotz der von den Sachverständigen im Rahmen der Beweisaufnahme geäußerten Auffassung, dass auch Personen mit einer zentralen Tagessehschärfe unterhalb von 0, 1 auf dem schlechteren Auge bei normalem Gesichtsfeld in der Lage sein können, Fahrzeuge der Gruppe 2 im Sinne der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) ausreichend sicher zu führen, weil dem Gesichtsfeld für die Fahreignung größere Bedeutung zukomme als der zentralen Sehschärfe, ist der auf Anhang III Nr. 6.4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl L 403 S. 18) in der Fassung der Richtlinie 2009/113/EG der Kommission vom 25. August 2009 (ABl L 223 S. 31) beruhende Ausschluss von Bewerbern mit einer geringeren Sehschärfe als 0, 1 auf dem schlechteren Auge mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 20 (Gleichbehandlung), Art. 21 Abs. 1 (Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung) und Art. 26 (Anspruch behinderter Menschen auf Gewährleistung ihrer beruflichen Eingliederung) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar (EuGH, U.v. 22.5.2014 - C-356/12 - VR 2014, 284).

    Die Merkmale der Fahrzeuge der Gruppen 1 und 2 (Größe, Gewicht und Manövrierfähigkeit) würden unterschiedliche Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis rechtfertigen, soweit sie das Führen dieser Fahrzeuge beträfen (EuGH, U.v. 22.5.2014 - C-356/12 - VR 2014, 284).

  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345
    Bei einer Verpflichtungsklage, mit der ein Anspruch auf (Wieder-)Erteilung einer Fahrerlaubnis verfolgt wird, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 3 C 14.01 - BayVBl 2002, 24; BayVGH, U.v. 7.5.2001 - 11 B 99.2527 - BayVBl 2002, 116).
  • BVerwG, 24.09.2002 - 3 C 18.02

    Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer -; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Entzug der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345
    Da seine Fahrerlaubnis mit der Entziehung erloschen ist, ist ein Bestandsschutz hieran entfallen (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.2002 - 3 C 18.02 - NJW 2003, 530; Haus in NK-GVR, § 20 FeV Rn. 70).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345
    Bei einer Verpflichtungsklage, mit der ein Anspruch auf (Wieder-)Erteilung einer Fahrerlaubnis verfolgt wird, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 3 C 14.01 - BayVBl 2002, 24; BayVGH, U.v. 7.5.2001 - 11 B 99.2527 - BayVBl 2002, 116).
  • VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 1332/19

    Hohe Sehkraft für Kraftfahrzeuge über 3,5 t: Keine Ausnahme für Rettungssanitäter

    Der Kläger wies auf ein Urteil des BayVGH (Urteil vom 14. Januar 2015 - 11 BV 14.1345 -, juris) in einem nach seiner Auffassung ähnlich gelagerten Fall hin.
  • VG Hamburg, 02.02.2021 - 5 K 6404/18

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Seediensttauglichkeitszeugnisses für den

    Die Annahme, dass eine für die Sicherheit auf dem Schiff hinreichende Farbunterscheidungsfähigkeit bei einem oberhalb des Schwellenwertes von 1, 4 liegenden AQ nicht mehr in jeder Situation gewährleistet ist, ist nicht zu beanstanden und vom normativen Ermessen des Verordnungsgebers gedeckt (vgl. zum weiten Ermessen des Unionsgesetzgebers im Hinblick auf komplexe Fragen medizinischer Art im Zusammenhang mit der Frage, welche Sehschärfe für das Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich ist BayVGH, Urteil vom 14. Januar 2015, 11 BV 14.1345, juris Rn. 20; zur Befugnis des Verordnungsgebers, Anforderungen an die Fahreignung verbindlich zu konkretisieren vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992, E 91, 117; OVG Nds, Beschluss vom 18. Juni 2007, juris, Rdnr. 5 m. w. N. - für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung).
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