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   VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187   

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VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187 (https://dejure.org/2022,1514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187 (https://dejure.org/2022,1514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 8 ZB 21.2187 (https://dejure.org/2022,1514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5, § 124a Abs. 4 S. 4; WHG § 100 Abs. 1 S. 2; BayWG Art. 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Art. 58 Abs. 1 S. 2
    Gewässeraufsichtliche Anordnung des Rückbaus von illegal errichteten Stauanlagen

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), unzureichende Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils durch, Beweisangebote im Zulassungsantrag, gewässeraufsichtliche Anordnung des Rückbaus von illegal errichteten Stauanlagen in einem Gewässer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2020 - 2 B 6.20 - NVwZ-RR 2021, 469 = juris Rn. 8; B.v. 30.6.2021 - 9 B 46.20 - ZfWG 2021, 465 = juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 21 ZB 15.1783 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 21 ZB 15.1783

    Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2020 - 2 B 6.20 - NVwZ-RR 2021, 469 = juris Rn. 8; B.v. 30.6.2021 - 9 B 46.20 - ZfWG 2021, 465 = juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 21 ZB 15.1783 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75

    Planfeststellung für Baggersee

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Ein Einschreiten der zuständigen Gewässeraufsichtsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats wegen des fehlenden Rechts auf Gewässerbenutzung (vgl. BVerwG, U.v. 10.2.1978 - IV C 71.75 - BayVBl 1978, 472/473; B.v. 21.12.1993 - 7 B 119/93 - NVwZ-RR 1994, 202; B.v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 - juris Rn. 4 f.) grundsätzlich nicht nur dann möglich, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts droht oder eingetreten ist, sondern gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 WHG, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 BayWG bereits bei einem formellen Verstoß gegen eine wasserrechtliche Verpflichtung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 20 B 117/18

    Ermessen der zuständigen Behörde bei Errichtung einer Anlage in, an, über oder

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Nur im Einzelfall kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 8 CS 11.1380 - juris Rn. 15; B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22; B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 27; vgl. auch OVG NW, B.v. 14.5.2018 - 20 B 117/18 - UPR 2018, 397 = juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411

    Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Nur im Einzelfall kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 8 CS 11.1380 - juris Rn. 15; B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22; B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 27; vgl. auch OVG NW, B.v. 14.5.2018 - 20 B 117/18 - UPR 2018, 397 = juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 7 B 119.93

    Anforderungen an die Auflösung eines ungenehmigten Bojenfelds - Zulässigkeit und

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Ein Einschreiten der zuständigen Gewässeraufsichtsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats wegen des fehlenden Rechts auf Gewässerbenutzung (vgl. BVerwG, U.v. 10.2.1978 - IV C 71.75 - BayVBl 1978, 472/473; B.v. 21.12.1993 - 7 B 119/93 - NVwZ-RR 1994, 202; B.v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 - juris Rn. 4 f.) grundsätzlich nicht nur dann möglich, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts droht oder eingetreten ist, sondern gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 WHG, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 BayWG bereits bei einem formellen Verstoß gegen eine wasserrechtliche Verpflichtung.
  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Ein Zulassungsantrag darf sich aber nicht darauf beschränken, lediglich den Anstoß zu einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht zu geben; eine Behauptung unter Abgabe eines Beweisangebots stellt keine die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ernstlich infrage stellende schlüssige Gegenargumentation dar (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - BayVBl 2012, 567 = juris Rn. 27; OVG BB, B.v. 23.6.2011 - 2 N 110/10 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 26.6.2018 - 3 A 2107/15 - Rn. 17 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 2 N 110.10

    Pakistan; Antrag auf Zulassung der Berufung; Besuchsvisum; Rückkehrbereitschaft;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Ein Zulassungsantrag darf sich aber nicht darauf beschränken, lediglich den Anstoß zu einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht zu geben; eine Behauptung unter Abgabe eines Beweisangebots stellt keine die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ernstlich infrage stellende schlüssige Gegenargumentation dar (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - BayVBl 2012, 567 = juris Rn. 27; OVG BB, B.v. 23.6.2011 - 2 N 110/10 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 26.6.2018 - 3 A 2107/15 - Rn. 17 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 3 A 2107/15

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Gründen zur Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Ein Zulassungsantrag darf sich aber nicht darauf beschränken, lediglich den Anstoß zu einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht zu geben; eine Behauptung unter Abgabe eines Beweisangebots stellt keine die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ernstlich infrage stellende schlüssige Gegenargumentation dar (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - BayVBl 2012, 567 = juris Rn. 27; OVG BB, B.v. 23.6.2011 - 2 N 110/10 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 26.6.2018 - 3 A 2107/15 - Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 8 CS 11.1380

    Formelle Illegalität der Gewässerbenutzung

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 8 ZB 19.1757

    Widerruf der Bestellung als Luftsicherheitsassistentin - Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

  • BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 56.98
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1980

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren;

  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 8 CS 10.2341

    Beschwerde; Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO;

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642

    Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens

  • VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47

    Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

  • VG Augsburg, 24.04.2023 - Au 9 K 21.2544

    Rückbau eines ungenehmigten Gewässerausbaus (Teichanlage)

    Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann sich im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2022 - 8 ZB 21.2187 - juris Rn. 14; B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).

    Den Stellungnahmen der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde kommt aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Erfahrungen im einschlägigen Bereich besonderes Gewicht zu (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2022 - 8 ZB 21.2187 - juris Rn. 26; B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 1).

  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 8 ZB 20.3120

    Höhe einer wasserrechtlichen Entschädigung - Anstieg des Grundwasserstandes

    Ein Zulassungsantrag darf sich aber nicht darauf beschränken, lediglich den Anstoß zu einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht zu geben; eine Behauptung unter Abgabe eines Beweisangebots stellt keine die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ernstlich infrage stellende schlüssige Gegenargumentation dar (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2022 - 8 ZB 21.2187 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 8 CS 22.2580

    Widersprüchliches Verhalten einer Behörde

    a) Ein Einschreiten der zuständigen Gewässeraufsichtsbehörde ist wegen des fehlenden Rechts auf Gewässerbenutzung (vgl. BVerwG, U.v. 10.2.1978 - IV C 71.75 - BayVBl 1978, 472/473; B.v. 21.12.1993 - 7 B 119/93 - NVwZ-RR 1994, 202; B.v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 - juris Rn. 4 f.) grundsätzlich nicht nur dann möglich, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts droht oder eingetreten ist, sondern bereits bei einem formellen Verstoß gegen eine wasserrechtliche Verpflichtung (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2021 - 7 C 9.20 - DVBl 2022, 656 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 14.1.2022 - 8 ZB 21.2187 - juris Rn. 14; B.v. 1.2.2022 - 8 CS 21.1051 - juris Rn. 46 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 8 ZB 22.265

    Verlegung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

    Die vom Kläger im Zulassungsantrag diesbezüglich vorgebrachten Beweisangebote (GA S. 27 f.) sind ebenfalls nicht geeignet, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils zu begründen, zumal im Zulassungsverfahren selbst Beweise grundsätzlich nicht erhoben werden (vgl. BayVerfGH, E.v. 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - BayVBl 2021, 516 = juris Rn. 36 m.w.N.) und wegen der bloß hypothetischen Möglichkeit, dass sich in einem späteren Berufungsverfahren nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder Beweiserhebung eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2022 - 8 ZB 21.2187 - BeckRS 2022, 975 Rn. 11; BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - BayVBl 2012, 567 = juris Rn. 27; OVG BB, B.v. 23.6.2011 - 2 N 110/10 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 26.6.2018 - 3 A 2107/15 - juris Rn. 17 ff.).
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