Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.03.2017 - 12 CE 17.507 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VIII § 88a Abs. 1
Zuständigkeit für die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten Jugendlichen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten jugendlichen Ausländers
- rewis.io
Zuständigkeit für die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten Jugendlichen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 88a Abs. 1
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten jugendlichen Ausländers - rechtsportal.de
SGB VIII § 88a Abs. 1
Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Inobhutnahme; Inobhutnahme; Einreise; Jugendamt; unbegleiteter Jugendlicher; jugendhilfefachliche Krisenintervention; örtlicher Träger; örtliche Zuständigkeit; tatsächlicher Aufenthalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.10.2016 - M 18 E 16.4081
- VGH Bayern, 14.03.2017 - 12 CE 17.507
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 12 CE 17.507
Der Staat spricht nicht in den (persönlichen) Äußerungen - etwa der amtlichen Begründung - der an der Entstehung des Gesetzes Beteiligten, sondern nur im Gesetz selbst (so grundlegend BVerfG, B.v. 17.5.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 -, BVerfGE 11, 126 [130] unter Bezugnahme auf Radbruch, Rechtsphilosophie, 4. Aufl. 1950, S. 210 f.). - VG München, 09.02.2015 - M 18 E 14.5261
Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme; örtliche Zuständigkeit; Passivlegitimation
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 12 CE 17.507
Das ist derjenige Ort, an dem sich das Kind oder der Jugendliche zu dem Zeitpunkt befindet, in dem ein Jugendamt eine vorläufige Schutzmaßnahme im Sinne einer jugendhilfefachlichen Krisenintervention gegenüber dem Kind oder Jugendlichen als Adressaten der Maßnahme tatsächlich ergreift (…so zutreffend Lange, in: juris-PK-SGB VIII, § 88 a Rn. 15 unter Bezugnahme auf VG Münster, U.v. 19.5.2015 - 6 K 1095/14 - juris, Rn. 26 ff. zur inhaltsgleichen Regelung des § 87 SGB VIII) oder in einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren hierzu verpflichtet wird (vgl. VG München, B.v. 9.2.2015 - M 18 E 14.5261 - juris, Rn. 27 ebenfalls zur Regelung des § 87 SGB VIII). - VG Münster, 19.05.2015 - 6 K 1095/14
Erstattung der Kosten von Jugendhilfe nach der Einreise eines jungen Menschen
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 12 CE 17.507
Das ist derjenige Ort, an dem sich das Kind oder der Jugendliche zu dem Zeitpunkt befindet, in dem ein Jugendamt eine vorläufige Schutzmaßnahme im Sinne einer jugendhilfefachlichen Krisenintervention gegenüber dem Kind oder Jugendlichen als Adressaten der Maßnahme tatsächlich ergreift (so zutreffend Lange, in: juris-PK-SGB VIII, § 88 a Rn. 15 unter Bezugnahme auf VG Münster, U.v. 19.5.2015 - 6 K 1095/14 - juris, Rn. 26 ff. zur inhaltsgleichen Regelung des § 87 SGB VIII) oder in einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren hierzu verpflichtet wird (…vgl. VG München, B.v. 9.2.2015 - M 18 E 14.5261 - juris, Rn. 27 ebenfalls zur Regelung des § 87 SGB VIII). - VGH Bayern, 16.08.2016 - 12 CS 16.1550
Pflicht zur (vorläufigen) Inobhutnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 12 CE 17.507
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 12 CS 16.1550 -, BayVBl 2017, 21 ff.) hat es die Antragsgegnerin zu 1 zutreffend verpflichtet, den Antragsteller vorläufig in Obhut zu nehmen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - 12 B 638/20 - 12 CE 17.507 -, juris Rn. 3, sind auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar, so dass hier offen bleiben kann, wie die behördliche Zuständigkeit zu beurteilen ist, wenn keine Anfechtungssituation vorliegt.
- VG München, 23.07.2019 - M 18 E 19.2076
Ablehnung einer vorläufigen Inobhutnahme eines Irakers mangels Glaubhaftmachung …
Denn die Antragsgegnerin ist wegen der dynamischen Zuständigkeitsvorschrift des § 88a SGB VIII bei jeder Person, die in ihrem Gebiet aufgegriffen wird und minderjährig sein könnte, verpflichtet, selbstständig und in eigener Verantwortung die Voraussetzungen des § 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (erneut) in eigener Zuständigkeit zu prüfen (BayVGH, B.v. 14.3.2017 - 12 CE 17.507 - juris).