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   VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285   

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https://dejure.org/2018,7655
VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285 (https://dejure.org/2018,7655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2018 - 8 C 18.285 (https://dejure.org/2018,7655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2018 - 8 C 18.285 (https://dejure.org/2018,7655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 52 Abs. 2
    Unzulässige Verwendung des Auffangstreitwerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbeschwerde in einem Verfahren bzgl. des Bestehens eines Anspruchs auf Sperrung einer auf einem Gundstück verlaufenen tatsächlich-öffentlichen Straßenteilfläche; Zulässigkeit der Verwendung des Auffangstreitwerts

  • rewis.io

    Unzulässige Verwendung des Auffangstreitwerts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertbeschwerde in einem Verfahren bzgl. des Bestehens eines Anspruchs auf Sperrung einer auf einem Gundstück verlaufenen tatsächlich-öffentlichen Straßenteilfläche; Zulässigkeit der Verwendung des Auffangstreitwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 5 C 17.2577

    Streitwertbeschwerde im eigenen Namen durch Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
    Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands, der sich bei aus eigenem Recht eingelegten Beschwerden von Rechtsanwälten aus der Differenz zwischen der bisherigen und der nach der Beschwerdebegründung zustehenden Vergütung (Gebühren und Auslagen unter Einrechnung der Umsatzsteuer) ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 5 C 17.2577 - juris Rn. 5; B.v. 5.5.2015 - 11 C 15.514 - juris Rn. 3), die in § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG festgelegte Wertgrenze von 200 Euro.
  • VG München, 23.06.2017 - M 2 K 16.4860

    Beseitigung einer rechtswidrigen Eigentumsstörung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 23. Juni 2017 wird der Streitwert für das Verfahren M 2 K 16.4860 auf 7.500 Euro festgesetzt.
  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 C 15.514

    Streitwertbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
    Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands, der sich bei aus eigenem Recht eingelegten Beschwerden von Rechtsanwälten aus der Differenz zwischen der bisherigen und der nach der Beschwerdebegründung zustehenden Vergütung (Gebühren und Auslagen unter Einrechnung der Umsatzsteuer) ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 5 C 17.2577 - juris Rn. 5; B.v. 5.5.2015 - 11 C 15.514 - juris Rn. 3), die in § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG festgelegte Wertgrenze von 200 Euro.
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
    Die hier zugrunde liegende Klage, mit der der Kläger die Sperrung einer tatsächlich-öffentlichen Verkehrsfläche auf seinem Grundstück begehrt, ist Nr. 43.3 des Streitwertkatalogs zuzuordnen (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 24; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 24; B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NUR 2005, 463 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 14 C 15.2798

    Streitwert bei Antrag eines Soldaten auf Aufschiebung der Zahlung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
    Denn es handelt sich bei § 52 Abs. 2 GKG nicht um einen Regelstreitwert, sondern um einen subsidiär anzuwendenden Auffangstreitwert, auf den nur bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Bewertung nach § 52 Abs. 1 GKG abgestellt werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2016 - 14 C 15.2798 - juris Rn. 6; vgl. auch Geiger, BayVBl 1997, 106/107).
  • VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305

    Auch im bayerischen Straßen- und Wegerecht bleibt nach der Verjährung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
    Die hier zugrunde liegende Klage, mit der der Kläger die Sperrung einer tatsächlich-öffentlichen Verkehrsfläche auf seinem Grundstück begehrt, ist Nr. 43.3 des Streitwertkatalogs zuzuordnen (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 24; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 24; B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NUR 2005, 463 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275

    Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
    Die hier zugrunde liegende Klage, mit der der Kläger die Sperrung einer tatsächlich-öffentlichen Verkehrsfläche auf seinem Grundstück begehrt, ist Nr. 43.3 des Streitwertkatalogs zuzuordnen (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 24; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 24; B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NUR 2005, 463 = juris Rn. 20).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10

    Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
    Eine Orientierungshilfe, welcher Wert angemessen ist, bieten die Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, denen zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und einer weitestmöglichen Gleichbehandlung besonderes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 u.a. - JurBüro 2016, 23 = juris Rn. 4; vgl. auch BVerfG, B.v. 8.12.2011 - 1 BvR 1393/10 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 15.09.2015 - 9 KSt 2.15

    Naturschutzverein; Streitwertfestsetzung in planfeststellungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
    Eine Orientierungshilfe, welcher Wert angemessen ist, bieten die Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, denen zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und einer weitestmöglichen Gleichbehandlung besonderes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 u.a. - JurBüro 2016, 23 = juris Rn. 4; vgl. auch BVerfG, B.v. 8.12.2011 - 1 BvR 1393/10 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823

    Gegenstandswert einer Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur

    Denn die Empfehlungen des Streitwertkatalogs, denen zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und einer weitest möglichen Gleichbehandlung besonderes Gewicht zukommen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 - BeckRS 2015, 54083, Rn. 4), bieten zur Höhe eines angemessenen Streit- bzw. Gegenstandswerts eine zulässige Orientierungshilfe (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2018 - 8 C 18.285 - BeckRS 2018, 4336).
  • VGH Bayern, 28.01.2020 - 12 C 19.2335

    Gegenstandswert in Verfahren betreffend die Zustimmung des Integrationsamts zur

    Denn die Empfehlungen des Streitwertkatalogs, denen zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und einer weitest möglichen Gleichbehandlung besonderes Gewicht zukommen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 - BeckRS 2015, 54083, Rn. 4), bieten zur Höhe eines angemessenen Streit- bzw. Gegenstandswerts eine zulässige Orientierungshilfe (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2018 - 8 C 18.285 - BeckRS 2018, 4336).
  • VGH Bayern, 27.02.2020 - 8 C 19.806

    Streitwert bei Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs - Antragshäufung

    Der Senat orientiert sich bei Streitigkeiten, in denen die Beseitigung eines Wegs oder einer Straße wegen der Inanspruchnahme eines Privatgrundstücks beansprucht wird, in der Regel an Nr. 43.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 17.473 - juris Rn. 31; vergleichbar B.v. 14.3.2018 - 8 C 18.285 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 01.09.2021 - W 4 E 21.1126

    Berechtigung einer Gemeinde zur Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG i.V.m. § 52 GKG, wobei sich die Kammer hinsichtlich des Streitwerts an Nr. 43.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2018 - 8 C 18.285 - juris) orientiert.
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