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   VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388   

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VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 (https://dejure.org/2019,9500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 (https://dejure.org/2019,9500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2019 - 10 ZB 18.2388 (https://dejure.org/2019,9500)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Verbrauch eines Ausweisungsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund wiederholter Begehung von Straftaten; Verbrauch eines Ausweisungsgrundes

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht; Ausweisung; Bleibeinteresse wegen Umgangsrecht; tatsächlich gelebte Nähebeziehung; Verbrauch eines Ausweisungsgrundes; Straftat; Wiederholungsgefahr; Bleibeinteresse; Umgangsrecht; Ausweisungsgrund; Verbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    10 Zwar kann es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zu einem "Verbrauch" eines Ausweisungsgrunds führen, wenn die Ausländerbehörde ausdrücklich und in Kenntnis vom Vorliegen eines Ausweisungsgrundes (also des Lebenssachverhalts, der ein Ausweisungsinteresse nach § 53 Abs. 1, § 54 AufenthG erfüllt) auf eine Ausweisung (auch durch die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels) verzichtet, sofern der Ausländer auf diesen Verzicht vertrauen durfte, das Vertrauen hierauf also schützenswert ist (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 39; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 21 m.w.N.; U.v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 41).

    Ein derartiger "Verbrauch" eines Ausweisungsgrundes steht indes unter dem Vorbehalt, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern; denn eine solche Veränderung kann den dem Ausländer vermittelten Vertrauensschutz nachträglich wieder entfallen lassen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 41; U.v. 16.11.1999 - 1 C 11.99 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 10 ZB 18.2343 - Rn. 12 m.w.N.; Tanneberger in BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.5.2018, § 53 Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    Sofern nach dieser Gesamtabwägung das öffentliche Interesse an der Ausreise das Interesse des Ausländers am Verbleib in Deutschland überwiegt, wird der Ausländer ausgewiesen, andernfalls kommt eine Aufenthaltsbeendigung nach § 53 Abs. 1 AufenthG n.F. nicht in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017- 1 C 3.16 - juris Rn. 22).

    10 Zwar kann es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zu einem "Verbrauch" eines Ausweisungsgrunds führen, wenn die Ausländerbehörde ausdrücklich und in Kenntnis vom Vorliegen eines Ausweisungsgrundes (also des Lebenssachverhalts, der ein Ausweisungsinteresse nach § 53 Abs. 1, § 54 AufenthG erfüllt) auf eine Ausweisung (auch durch die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels) verzichtet, sofern der Ausländer auf diesen Verzicht vertrauen durfte, das Vertrauen hierauf also schützenswert ist (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 39; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 21 m.w.N.; U.v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    Ein derartiger "Verbrauch" eines Ausweisungsgrundes steht indes unter dem Vorbehalt, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern; denn eine solche Veränderung kann den dem Ausländer vermittelten Vertrauensschutz nachträglich wieder entfallen lassen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 41; U.v. 16.11.1999 - 1 C 11.99 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 10 ZB 18.2343 - Rn. 12 m.w.N.; Tanneberger in BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.5.2018, § 53 Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    10 Zwar kann es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zu einem "Verbrauch" eines Ausweisungsgrunds führen, wenn die Ausländerbehörde ausdrücklich und in Kenntnis vom Vorliegen eines Ausweisungsgrundes (also des Lebenssachverhalts, der ein Ausweisungsinteresse nach § 53 Abs. 1, § 54 AufenthG erfüllt) auf eine Ausweisung (auch durch die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels) verzichtet, sofern der Ausländer auf diesen Verzicht vertrauen durfte, das Vertrauen hierauf also schützenswert ist (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 39; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 21 m.w.N.; U.v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2005 - 18 B 1207/04

    Aufenthaltstitel Verlängerung außergewöhnliche Härte Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn - wie vorliegend - der Ausländer erneut in einschlägiger Weise strafrechtlich in Erscheinung tritt und damit die Frage des Bestehens einer Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Begehung weiterer erheblicher (u. a. Diebstahl-)Straftaten durch den Kläger und des Erfordernisses einer Ausweisung (wieder) aufgeworfen wird (vgl. OVG NW, B.v. 19.1.2017 - 18 A 2540/16 - juris Rn. 6 ff.; B.v. 21.11.2008 - 18 B 1643/08 - juris Rn. 6 ff.; B.v. 20.5.2005 - 18 B 1207/04 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 10 ZB 15.2080

    Ausweisung wegen Gewaltstraftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    9 Liegen, wie hier, nach der durch die § 54, § 55 AufenthG vorgegebenen typisierenden Betrachtung schwerwiegende Gründe vor, die sowohl für die Ausweisung des Klägers aus dem Bundesgebiet als auch für seinen weiteren Verbleib sprechen, sind bei der dann nach § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG vorzunehmenden Abwägungsentscheidung sämtliche nach den Umständen des Einzelfalls maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, in erster Linie die Dauer des Aufenthalts, die Bindungen persönlicher, wirtschaftlicher und sonstiger Art im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat sowie die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner sowie die Tatsache, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 41 f.; B.v. 24.2.2016 - 10 ZB 15.2080 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    9 Liegen, wie hier, nach der durch die § 54, § 55 AufenthG vorgegebenen typisierenden Betrachtung schwerwiegende Gründe vor, die sowohl für die Ausweisung des Klägers aus dem Bundesgebiet als auch für seinen weiteren Verbleib sprechen, sind bei der dann nach § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG vorzunehmenden Abwägungsentscheidung sämtliche nach den Umständen des Einzelfalls maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, in erster Linie die Dauer des Aufenthalts, die Bindungen persönlicher, wirtschaftlicher und sonstiger Art im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat sowie die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner sowie die Tatsache, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 41 f.; B.v. 24.2.2016 - 10 ZB 15.2080 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 13.1982

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
    Daraus geht aber nicht hervor, dass der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 10 ZB 18.1534 - juris Rn. 11; B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7; B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris Rn. 8 m.w.N.) das Umgangsrecht, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, tatsächlich auch ausübt (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 13.1982 - juris Rn. 45; B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 12; B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris Rn. 38; Tanneberger in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.5.2018, § 55 Rn. 23; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018, § 55 Rn. 38).
  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 10 ZB 16.81

    Ist-Ausweisung wegen Verurteilung zu Freiheitsstrafe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - 18 A 2540/16

    Eintritt des "Verbrauchs" eines Ausweisungsgrundes als Ausprägung des Grundsatzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2008 - 18 B 1643/08

    Eintritt des "Verbrauchs" eines Ausweisungsgrundes hinsichtlich Ausprägung des

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mangels positiver Legalprognose

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines

  • VG Saarlouis, 26.01.2021 - 6 K 884/19

    Ausweisung eines aus Serbien stammenden Angehörigen der Volksgruppe der Roma

    So etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.03.2019, 10 ZB 18.2388, zitiert nach juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.05.2019, 2 B 308/18, sowie Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.03.2019, 10 ZB 18.2388, zitiert nach juris.

  • VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20

    Ausweisung eines syrischen Straftäters

    Demgegenüber reicht die bloße Absicht, auch den Umgang mit seinem am 12.09.2020 geborenen Sohn L. A. zu haben, für eine gelebte Vater-Kind-Beziehung nicht (siehe BT-Drs. 18/4097, S. 53; Bay. VGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2021 - 2 B 386/21 -, juris Rn. 7).
  • VG Hannover, 29.11.2023 - 5 A 6258/21

    Ausweisung; Begegnungsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; Gewalt gegen

    Daher vermittelt § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse nur dann, wenn der Kläger seiner Pflicht zum Umfang mit seinem Kind gerecht wird und sein Umgangsrecht in dem vorgesehenen Umfang auch tatsächlich wahrnimmt (BayVGH, Beschluss vom 14.3.2019 - 10 ZB 18.2388 , juris, BeckRS 2019, 6029 Rn. 7).
  • VG München, 09.03.2021 - M 24 S 20.4734

    Ausweisung wegen generalpräventiver Gründe bei Strafverfolgungsverjährung

    Es kommt darauf an, ob zwischen dem Ausländer und seinem Kind auf Grund des gepflegten persönlichen Umgangs ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, das von der nach außen manifestierten Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2019 - 10 ZB 18.2388 - juris Rn. 7).
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