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   VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498   

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VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498 (https://dejure.org/2014,10389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2014 - 10 C 12.498 (https://dejure.org/2014,10389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2014 - 10 C 12.498 (https://dejure.org/2014,10389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Reiseausweis für Ausländer; Zumutbarkeit der Erlangung eines Passes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 11 PA 345/04

    Ausländer; Generalkonsulat; Passersatzpapier; Reiseausweis; Reisedokument;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498
    Darüber hinaus beurteilt sich die Frage, ob ein Ausländer in zumutbarer Weise einen Pass erlangen kann, nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2011 - 19 C 11.1664 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 - juris Rn. 7; B.v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, B.v. 28.2.2012 - 4 Bf 207/11.2 - juris Rn. 11).

    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passersatzes an fremde Staatsangehörige regelmäßig verbundenen Eingriff in die Hoheitsbefugnisse eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. NdsOVG, B.v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 - juris Rn. 7; B.v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 - juris Rn. 14).

    Eine Unzumutbarkeit, sich zunächst um die Ausstellung eines Nationalpasses seines Heimatstaates zu bemühen, kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. NdsOVG, B.v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 - juris Rn. 7; B.v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 - juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 8 PA 65/12

    Zumutbarkeit von Bemühungen um die Ausstellung eines Passes durch einen Ausländer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498
    Darüber hinaus beurteilt sich die Frage, ob ein Ausländer in zumutbarer Weise einen Pass erlangen kann, nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2011 - 19 C 11.1664 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 - juris Rn. 7; B.v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, B.v. 28.2.2012 - 4 Bf 207/11.2 - juris Rn. 11).

    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passersatzes an fremde Staatsangehörige regelmäßig verbundenen Eingriff in die Hoheitsbefugnisse eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. NdsOVG, B.v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 - juris Rn. 7; B.v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 - juris Rn. 14).

    Eine Unzumutbarkeit, sich zunächst um die Ausstellung eines Nationalpasses seines Heimatstaates zu bemühen, kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. NdsOVG, B.v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 - juris Rn. 7; B.v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 14.10.2011 - 19 C 11.1664

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises für

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498
    Darüber hinaus beurteilt sich die Frage, ob ein Ausländer in zumutbarer Weise einen Pass erlangen kann, nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2011 - 19 C 11.1664 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 - juris Rn. 7; B.v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, B.v. 28.2.2012 - 4 Bf 207/11.2 - juris Rn. 11).

    Der Ausländer muss dabei alle Möglichkeiten wahrnehmen, an der Erlangung eines Passes mitzuwirken, die ihm bei objektiver Betrachtungsweise bekannt sein können, entweder weil die Ausländerbehörde sie zulässigerweise von ihm verlangt hat oder weil sie ihm sonst bekannt sein können oder bekannt sind (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2011 - 19 C 11.1664 - juris Rn. 6; OVG MV, B.v. 18.3.2010 - 2 O 140/09 - juris Rn. 5).

  • OVG Hamburg, 28.02.2012 - 4 Bf 207/11

    Ausländer; Unzumutbarkeit der Pass- oder Passersatzerlangung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498
    Darüber hinaus beurteilt sich die Frage, ob ein Ausländer in zumutbarer Weise einen Pass erlangen kann, nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2011 - 19 C 11.1664 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 - juris Rn. 7; B.v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, B.v. 28.2.2012 - 4 Bf 207/11.2 - juris Rn. 11).

    Denn das Vorliegen von Abschiebungsverboten macht Bemühungen um die Ausstellung eines Passes des Staates, für den diese bestehen, nicht per se, sondern allenfalls nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unzumutbar (vgl. OVG Hamburg, B.v.28.2.2012 - 4 Bf 207/11.2 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 7 C 10.10396

    Eilverfahren; Antragsrücknahme; Prozesskostenhilfe (Ablehnung); Beschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498
    Da der Kläger Prozesskostenhilfe bereits in der Klageschrift vom 24. November 2011 beantragt und der Klageschrift die Prozesskostenhilfeunterlagen, insbesondere die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zugehörigen Belege (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 Satz 1 und § 117 Abs. 4 ZPO; vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2010 - 7 C 10.10396 - juris Rn. 12), vollständig beigefügt hatte, war der Prozesskostenhilfeantrag mit dem Eingang der Klageerwiderung vom 7. Dezember 2011 am 9. Dezember 2011 entscheidungsreif.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2010 - 2 O 140/09

    Mitwirkungspflichten eines Ausländers bei der Erteilung von Reiseausweisen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498
    Der Ausländer muss dabei alle Möglichkeiten wahrnehmen, an der Erlangung eines Passes mitzuwirken, die ihm bei objektiver Betrachtungsweise bekannt sein können, entweder weil die Ausländerbehörde sie zulässigerweise von ihm verlangt hat oder weil sie ihm sonst bekannt sein können oder bekannt sind (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2011 - 19 C 11.1664 - juris Rn. 6; OVG MV, B.v. 18.3.2010 - 2 O 140/09 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498
    Maßgeblich für die der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugrunde zu legende Sach- und Rechtslage ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498
    Die Entscheidungsreife tritt dabei regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F.) ein (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334

    Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498
    Maßgeblich für die der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugrunde zu legende Sach- und Rechtslage ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513

    Kein Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passersatzes an fremde Staatsangehörige regelmäßig verbundenen Eingriff in die Hoheitsbefugnisse eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde einen Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Möglichkeit der Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (BayVGH, B. v. 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris).

    Eine Unzumutbarkeit, sich zunächst um die Ausstellung eines Nationalpasses des Heimatstaates zu bemühen, kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (BayVGH, B. v. 14.4.2014, a. a. O.).

  • VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513

    Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis

    Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passersatzes an fremde Staatsangehörige regelmäßig verbundenen Eingriff in die Hoheitsbefugnisse eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde einen Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Möglichkeit der Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (BayVGH, B. v. 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris).
  • VG Potsdam, 07.04.2020 - 8 L 1025/19
    Die einen Ausnahmefall begründenden Umstände sind vom Ausländer darzulegen und nachzuweisen (OVG Münster, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris, Rn. 3 f. m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 14. April 2014 - 10 C 12.498 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. März 2014 - 2 LB 337/12 -, juris, Rn. 34 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 02.08.2017 - Au 6 K 17.235

    Zumutbare Anforderungen an die Beschaffung eines Identitätspapiers (hier:

    Zumutbar ist es danach insbesondere, in einem Antrag alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der Person und seiner Eigenschaft als Staatsangehöriger seines Herkunftsstaats notwendig sind und die entsprechenden Nachweise zu erbringen (vgl. zur Passbeschaffung BayVGH, B.v. 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Aachen, 10.06.2020 - 4 K 2580/18

    Eritrea; Reiseausweis; Nationaldienst

    Eine Unzumutbarkeit, sich zunächst um die Ausstellung eines Nationalpasses des Heimatstaates zu bemühen, kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, vgl. VGH München, Beschlüsse vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 - juris, Rn. 17 und vom 14. April 2014 - 10 C 12.498 -, juris, Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. März 2014 - 2 LB 337/12 - juris, Rn. 34; vgl. auch VG Aachen, Gerichtsbescheid vom 12. Juli 2011 - 8 K 930/09 -.
  • VG Augsburg, 22.11.2017 - Au 6 K 17.1271

    Erfolglose Klage eines nigerianischen Asylbewerbers auf Erteilung einer Erlaubnis

    Zumutbar ist es danach insbesondere, in einem Antrag alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der Person und seiner Eigenschaft als Staatsangehöriger seines Herkunftsstaats notwendig sind und die entsprechenden Nachweise zu erbringen (vgl. zur Passbeschaffung BayVGH, B.v. 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 12.07.2017 - Au 6 K 17.535

    Beschäftigungserlaubnis im laufenden Asylverfahren

    Zumutbar ist es danach insbesondere, in einem Antrag alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der Person und seiner Eigenschaft als Staatsangehöriger seines Herkunftsstaats notwendig sind und die entsprechenden Nachweise zu erbringen (vgl. zur Passbeschaffung BayVGH, B.v.M 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 29.01.2018 - Au 1 E 17.1883

    Keine Beschäftigungserlaubnis bei unzureichender Mitwirkung bei der Beschaffung

    aa) Als zumutbare Mitwirkung an der Beschaffung eines Identitätspapiers gilt insbesondere, in einem Antrag alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der Person und seiner Eigenschaft als Staatsangehöriger seines Herkunftsstaats notwendig sind, und die entsprechenden Nachweise zu erbringen (vgl. zur Passbeschaffung BayVGH, B.v. 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 08.11.2017 - Au 6 K 17.346

    Ablehnung einer Beschäftigungserlaubnis wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Zumutbar ist es danach insbesondere, in einem Antrag alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der Person und seiner Eigenschaft als Staatsangehöriger seines Herkunftsstaats notwendig sind und die entsprechenden Nachweise zu erbringen (vgl. zur Passbeschaffung BayVGH, B.v. 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 06.12.2017 - Au 6 E 17.1806

    Überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht

    Zumutbar ist es danach insbesondere, in einem Antrag alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der Person und seiner Eigenschaft als Staatsangehöriger seines Herkunftsstaats notwendig sind und die entsprechenden Nachweise zu erbringen (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris Rn. 8 m.w.N.).
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