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   VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090   

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https://dejure.org/2020,8435
VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090 (https://dejure.org/2020,8435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090 (https://dejure.org/2020,8435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2020 - 9 ZB 18.2090 (https://dejure.org/2020,8435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1... S. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a u. Nr. 9, Art. 76 S. 1; GKG § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 2 S. 1; VwGO § 114 S. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a, § 152 Abs. 1, § 154 Abs. 2
    Beseitigungsanordnung für Stützmauer - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • rewis.io

    Beseitigungsanordnung für Stützmauer - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanordnung; Abgrenzung Innenbereich zu Außenbereich; Berufungszulassungsantrag; Bauvorhaben; Bebauungszusammenhang; Innenbereich; Außenbereich; Abgrenzung; Pächter; Aufschüttung; Stützmauer

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    Dazu zählen nur Gebäude, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, nicht aber Bauten, die (sei es auch regelmäßig) für diesen Zweck nur vorübergehend genutzt werden (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 - juris Rn. 5; B.v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass nach den Umständen des hier zu entscheidenden Falles solche Gebäude ausnahmsweise nach Art und Gewicht eine den städtebaulichen Charakter der Umgebung mitbestimmende Baulichkeiten darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2007 a.a.O.; B.v. 11.7.2002 - 4 B 30.02 - BauR 2002, 1827; BayVGH, U.v. 6.7.2015 - 1 B 14.1715 - juris Rn. 15), sind vom Kläger nicht vorgetragen worden, noch sind sie sonst ersichtlich.

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    Ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs ist, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang noch angehört (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 15).

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, Wohnbauten auf den Nachbargrundstücken seien teilweise trotz angenommener Außenbereichslage genehmigt worden, lässt sich hieraus nichts ableiten, weil bereits kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass nicht jede bauliche Anlage einen Bebauungszusammenhang herzustellen vermag (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275; U.v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - NVwZ 1993, 985).
  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    Anhaltspunkte dafür, dass nach den Umständen des hier zu entscheidenden Falles solche Gebäude ausnahmsweise nach Art und Gewicht eine den städtebaulichen Charakter der Umgebung mitbestimmende Baulichkeiten darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2007 a.a.O.; B.v. 11.7.2002 - 4 B 30.02 - BauR 2002, 1827; BayVGH, U.v. 6.7.2015 - 1 B 14.1715 - juris Rn. 15), sind vom Kläger nicht vorgetragen worden, noch sind sie sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    Dazu zählen nur Gebäude, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, nicht aber Bauten, die (sei es auch regelmäßig) für diesen Zweck nur vorübergehend genutzt werden (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 - juris Rn. 5; B.v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.07.2015 - 1 B 14.1715

    Gerätehaus auf Seeufergrundstück; Abgrenzung Innen-/Außenbereich;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    Anhaltspunkte dafür, dass nach den Umständen des hier zu entscheidenden Falles solche Gebäude ausnahmsweise nach Art und Gewicht eine den städtebaulichen Charakter der Umgebung mitbestimmende Baulichkeiten darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2007 a.a.O.; B.v. 11.7.2002 - 4 B 30.02 - BauR 2002, 1827; BayVGH, U.v. 6.7.2015 - 1 B 14.1715 - juris Rn. 15), sind vom Kläger nicht vorgetragen worden, noch sind sie sonst ersichtlich.
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 9 ZB 18.1263

    Beseitigungsanordnung - Renaturierung eines Wiesengrundstückes

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    Zu fordern ist eine substantielle Erörterung des in Anspruch genommenen Zulassungsgrundes sowie eine erkennbare Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs, vor allem eine substanzielle Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 20.02.1998 - 2 B 93.2674
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    Die Erstreckung der Beseitigungsanordnung auch auf den Pächter hat vielmehr zur Folge, dass diese nach wie vor gegen den Kläger als Bauherrn und zugleich Eigentümer des Baugrundstücks durchgesetzt werden kann, ohne dass zusätzlich eine Duldungsanordnung gegen den Pächter ergehen müsste (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.1996 - 14 AS 96.1624 - juris Rn. 14; B.v. 20.2.1998 - 2 B 93.2674 - juris Rn. 5; Praxiskommentar Bayern, BayBO, Stand Februar 2015, Art. 54 Erl. 2.4, Art. 76 Erl. 1.4.3; König in Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 54 Rn. 65).
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    Der Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB endet regelmäßig am letzten Baukörper (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 5 f. m.w.N.) Als weitere Voraussetzung kommt hinzu, dass der Bebauungszusammenhang nach seinem siedlungsstrukturellen Gewicht Ortsteilqualität hat (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1998 - 4 C 7.98 - NVwZ 1999, 527).
  • VGH Bayern, 27.08.2019 - 15 ZB 19.428

    Beseitigungsanordnung für eine brennbare Wärmedämmung an einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
    Dazu muss der Rechtsmittelführer im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen die Annahmen des Verwaltungsgerichts ernstlichen Zweifeln begegnen (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2019 - 15 ZB 19.428 - juris Rn. 11; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 1 ZB 15.2594

    Beseitigungsanordnung für eine Aufschüttung und einen Stadel im Außenbereich

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 10 ZB 18.2284

    Entzug des Freizügigkeitsrechts wegen Straftat gegen das BtMG - Erfolgloser

  • VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267

    Beseitigungsverfügung für eine Wohngebäudeerweiterung an Grundstücksgrenze

  • VGH Bayern, 05.08.1996 - 14 AS 96.1624
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 9 ZB 21.2531

    Nachbarklage gegen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb, Gemengelage, Umgriff

    Dazu muss ein Rechtsmittelführer im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen die Annahmen des Verwaltungsgerichts ernstlichen Zweifeln begegnen (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 30.06.2022 - AN 17 S 22.00985

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarin (emittierender Betrieb) gegen heranrückende

    Von einem Bebauungszusammenhang ist auszugehen, wenn eine aufeinander folgende Bebauung - trotz etwaig vorhandener Baulücken und freier Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind - nach der Verkehrsanschauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 2.66 - juris), wobei das geplante Vorhaben, dessen Zulässigkeit zu bestimmen ist, außer Betracht bleibt (schon BVerwG, U.v. 6.12.1967 - IV C 94.66 - juris Rn. 27).

    Das betreffende Grundstück selbst muss einen Bestandteil des Zusammenhangs bilden, also selbst am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnehmen (vgl. BayVGH, 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 7).

  • VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 17 K 18.02451

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz im Außenbereich

    Von einem Bebauungszusammenhang ist auszugehen, wenn eine aufeinander folgende Bebauung - trotz etwaig vorhandener Baulücken und freier Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind - nach der Verkehrsanschauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 2.66 - juris).

    Das betreffende Grundstück selbst muss einen Bestandteil des Zusammenhangs bilden, also selbst am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnehmen (vgl. BayVGH, 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 22.2015

    Saunaanbau im Staffelgeschoss eines Mehrfamilienhauses, Gebäudebestandteil oder

    Dazu muss der Rechtsmittelführer im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen die Annahmen des Verwaltungsgerichts ernstlichen Zweifeln begegnen (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 9 ZB 20.2610

    Erweiterung von Dachgauben - Zahl der Vollgeschosse

    Das Zulassungsvorbringen verhält sich dennoch nicht zur Frage einer Bezugsfallwirkung einer erteilten Befreiung, obwohl sich andere Bauwerber im Plangebiet nicht auf in der Vergangenheit unter Missachtung der Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse erteilte Baugenehmigungen berufen könnten, weil ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht nicht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 20.874

    Nachbarklage gegen Sanierung und Teilumnutzung eines Gasthauses

    Dazu muss der Rechtsmittelführer im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen die Annahmen des Verwaltungsgerichts ernstlichen Zweifeln begegnen (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten

    a) Soweit die Kläger geltend machen, das Verwaltungsgericht gehe fehlerhaft davon aus, dass die Klage hinsichtlich des begehrten bauaufsichtlichen Einschreitens gegen die u-förmige Natursteinmauer und die davon eingerahmte Geländeaufschüttung wegen entgegenstehender Rechtskraft des Urteils vom 20. April 2018 teilweise unzulässig sei, weil es wegen der im Hinblick auf seine Legalisierung erforderlichen Betrachtung des Gesamtvorhabens an einem wirklich identischen Streitgegenstand fehle, genügen sie mit diesem bereits erstinstanzlich vorgetragenen Vorbringen, das sich nicht näher mit den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt, bereits dem Darlegungsgebot nicht (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20

    Rechtsschutzinteresse für Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung

    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht und daher auch nicht auf die Erteilung einer rechtswidrigen (Bau-)Genehmigung vermittelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 16; OVG BBg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - OVG 2 B 2.18 - juris Rn. 75; SächsOVG, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 A 456/14 - juris Rn. 21; OVG NW, Urteil vom 14. Juni 2010 - 7 A 2836/08 - juris Rn. 61).
  • VGH Bayern, 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749

    Einwendungen gegen isolierte Zwangsgeldandrohung

    Dazu muss der Rechtsmittelführer im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen die Annahmen des Verwaltungsgerichts ernstlichen Zweifeln begegnen (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 21.04.2022 - AN 17 K 21.01144

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung als Lagerplatz für ein ehemaliges

    Das betreffende Grundstück selbst muss einen Bestandteil des Zusammenhangs bilden, also selbst am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 04.04.2023 - 9 ZB 22.2388

    Bemessung des Zwangsgeldes

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