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   VGH Bayern, 14.06.2021 - 19 CS 21.486   

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https://dejure.org/2021,19048
VGH Bayern, 14.06.2021 - 19 CS 21.486 (https://dejure.org/2021,19048)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2021 - 19 CS 21.486 (https://dejure.org/2021,19048)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2021 - 19 CS 21.486 (https://dejure.org/2021,19048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5
    Mitwirkung an der Beschaffung von Heimreisedokumenten bei gestelltem Asylfolgeantrag

  • rewis.io

    Beschaffung von Heimreisedokumenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5
    Zumutbarkeit einer Vorsprache bei der Auslandsvertretung des Herkunftslandes eines Asylbewerbers

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5
    Zumutbarkeit einer Vorsprache bei der Auslandsvertretung des Herkunftslandes eines Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 24 C 06.975
    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2021 - 19 CS 21.486
    Zu Recht führen sie unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juni 2006 (24 C 06.975 - juris Rn. 11) aus, dass die vom Antragsteller geforderte Mitwirkung allenfalls dann unzumutbar wäre, wenn das Bundesamt auf den Asylfolgeantrag des Antragstellers hin bescheinigen würde, dass ein weiteres Asylverfahren durchgeführt werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 18 A 2123/09

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Asylverfahren; Prüfung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2021 - 19 CS 21.486
    Der Besitz eines gültigen Passes zählt gemäß § 3 Abs. 1 AufenthG zu den Obliegenheiten eines Ausländers (z.B. OVG Münster, B.v. 2.7.2010 - 18 A 2123/09 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - A 9 S 856/98

    Allgemeine Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers - Zeitpunkt für die Beantragung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2021 - 19 CS 21.486
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. Oktober 1998 (A 9 S 856/98 - juris Rn. 33) verweist, ist diesem zu entnehmen, dass die Ausländerbehörde im Falle eines Asylfolgeantrags von den Möglichkeiten der anzuwendenden Rechtsgrundlagen erst dann keinen Gebrauch mehr machen kann, wenn das Bundesamt (ausnahmsweise) einen Zwischenbescheid erlässt, dass ein weiteres Asylverfahren durchgeführt werde, oder wenn es aufgrund des Folgeantrags über das Asylbegehren erneut sachlich entscheidet, sofern es den Asylantrag nicht als offensichtlich unbegründet ablehnt.
  • BayObLG, 28.04.2023 - 201 StRR 14/23

    Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags

    Die Mitwirkungspflichten des Ausländers an der Beschaffung von Dokumenten sind bis zu einer Entscheidung des BAMF grundsätzlich nicht durch einen Asylfolgeantrag i.S.v. § 71 Abs. 1 AsylG suspendiert (Anschl. an VGH München, Beschluss vom 14.06.2021 - 19 CS 21.486 = BeckRS 2021, 15855).

    Die Mitwirkungspflichten des Ausländers an der Beschaffung von Dokumenten sind bis zu einer Entscheidung des BAMF grundsätzlich nicht durch einen Asylfolgeantrag suspendiert (VGH München, Beschluss vom 14.06.2021 - 19 CS 21.486 = BeckRS 2021, 15855; VG Karlsruhe, Urt. v. 11.01.2017 - A 4 K 2343/16 = BeckRS 2017, 101796; VG Regensburg, Beschluss vom 10.05.2013 - RO 9 S 13.627 = BeckRS 2013, 50810).

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 19 CS 21.908

    Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung durch Vorsprache bei der

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 15. Juni 2021 im Verfahren 19 CS 21.486 zurück.

    Der Senat nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 19 CS 21.486.

  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 19 C 21.487

    Maßgeblicher Zeitpunkt, Bewilligungsreife

    Zur Begründung kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 19 CS 21.486 verwiesen werden, da der Antragsteller die hiesige Beschwerde nicht gesondert begründet hat und die Ausführungen im dortigen Verfahren für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gleichermaßen Geltung beanspruchen.
  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 19 C 21.485

    Ablehung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsausicht

    Zur Begründung kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 19 CS 21.486 verwiesen werden, da der Kläger die hiesige Beschwerde nicht gesondert begründet hat und die Ausführungen im dortigen Verfahren für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gleichermaßen Geltung beanspruchen.
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