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   VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977   

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VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977 (https://dejure.org/2009,9943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2009 - 1 N 07.2977 (https://dejure.org/2009,9943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 1 N 07.2977 (https://dejure.org/2009,9943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Normenkontrolle Bebauungsplan - Abstimmung von Festsetzungen des Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung des zulässigen Nutzungsmaßes durch Festsetzung einer Grundflächenzahl; Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel; Erfordernis der ausreichenden Abstimmung von Festsetzungen in einem Bebauungsplan zur ordnungsgemäßen Zweckerfüllung ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; BauGB 1998 § ... 1 Abs. 3; ; BauGB 1998 § 1 Abs. 6; ; BauNVO § 1 Abs. 4; ; BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; BauNVO § 16 Abs. 2; ; BauNVO § 19 Abs. 2; ; BauNVO § 19 Abs. 3; ; BauNVO § 19 Abs. 4; ; BauNVO § 20 Abs. 2; ; BauNVO § 20 Abs. 3; ; BauNVO § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen; Abwägung; Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel; fehlende Festlegung der "Flächenbasis" und des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Abstimmungsgebot bzgl. Festsetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 50
  • BauR 2009, 1626
  • BauR 2010, 54
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 08.07.2004 - 1 N 01.590
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977
    Da ein allgemein anerkannter Standard für die Berechnung fehlt und die in Betracht kommenden Methoden - vor allem die Methode der "geometrischen Schallausbreitung ohne Bodendämpfung", die Berechnung nach der VDI "Schallausbreitung im Freien" und die Berechnung nach der DIN 18005 "Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau" - zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können, muss außerdem bestimmt sein, welches Verfahren bei der Beurteilung der Vorhaben anzuwenden ist (BayVGH vom 8.7.2004 - 1 N 01.590 - juris; vgl. Tegeder/Heppekausen, BauR 1999, 1098).

    In Betracht kommt aber auch, dass mit "Grundfläche" die innerhalb der Baugrenzen liegende Fläche oder die "Grundfläche des Betriebsgrundstücks" (so die Festsetzung in dem Bebauungsplan, der Gegenstand des Normenkontrollverfahrens 1 N 01.590 war) gemeint ist.

  • VGH Bayern, 03.02.2006 - 1 BV 05.613

    Gliederung eines Mischgebiets; Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung; Wahlrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977
    Um den Anforderungen an die Bestimmtheit bauleitplanerischer Festsetzungen zu entsprechen, genügt es jedoch nicht, wenn sich der Inhalt einer Regelung allenfalls anhand von Akten ermitteln lässt, die nicht zu den von der Gemeinde gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zuhaltenden Unterlagen zählen und deshalb der Allgemeinheit nicht ohne weiteres zugänglich sind (vgl. BayVGH vom 3.2.2006 - 1 BV 05.613 - juris).
  • VGH Bayern, 21.01.1998 - 26 N 95.1632
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977
    In letzterem Fall würden sich zusätzlich die Fragen stellen, ob die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen und - bei den "in zweiter Reihe" gelegenen Grundstücken - die Zufahrtsflächen mitzurechnen sind (zu der ersteren Frage vgl. BayVGH vom 21.1.1998 - 26 N 95.1632 - juris; in dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Bebauungsplan hatte die Gemeinde die Formulierung "Grundstücksfläche (ohne Pflanzflächen)" verwendet).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977
    Damit legt er ausreichend dar, dass er durch bzw. aufgrund des Bebauungsplans in seinen Rechten verletzt sein kann (vgl. BVerwG vom 7.7.1997 BayVBl 1998, 57 = NVwZ-RR 1998, 416; vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732 = BRS 60 Nr. 44).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977
    Wenn das für die maßgebliche Fläche zur Verfügung stehende Immissionskontingent - unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schallausbreitung - eingehalten wird, ist das Vorhaben aber auch dann zulässig, wenn die Emissionen den Grenzwert überschreiten (vgl. BVerwG vom 27.1.1998 NVwZ 1998, 1067).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977
    Außer Zweifel steht jedenfalls, dass der Antragsgegner den Bebauungsplan ohne diese die Hauptziele der Planung jeweils unmittelbar betreffenden Festsetzungen nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG vom 8.8.1989 NVwZ 1990, 159).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977
    Dies gilt nicht nur für die Planung insgesamt, sondern auch für jede einzelne Festsetzung (BVerwG vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 856).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977
    Damit legt er ausreichend dar, dass er durch bzw. aufgrund des Bebauungsplans in seinen Rechten verletzt sein kann (vgl. BVerwG vom 7.7.1997 BayVBl 1998, 57 = NVwZ-RR 1998, 416; vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732 = BRS 60 Nr. 44).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2010 - 3 K 30/04

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans

    Einen inneren Widerspruch der Festsetzungen (vgl. dazu VGH München U. v.14.07.2009 - 1 N 07.2977 -, BauR 2010, 54 = NVwZ-RR 2010, 50) vermag der Senat nicht zu erkennen.
  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 15 ZB 19.2405

    Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag wegen Bauvorbescheid

    Insbesondere mit der Einwendung, dass mit den im Ursprungsbebauungsplan und in den ersten Änderungsbebauungsplänen gewählten Festsetzungstechniken ohne entsprechende Regelungsermächtigung in § 9 BauGB bzw. in der BauNVO ein Immissionsgrenz- oder -richtwert bzw. ein Summenpegel für mehrere Betriebe / Anlagen und nicht im Sinne einer Gliederung gem. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO das Emissionsverhalten jedes Betriebs bzw. jeder Anlage geregelt worden sei, hat die Klägerin mit substantiierten Erwägungen begründet, warum die festgesetzten Schallleistungspegel rechtswidrig sein könnten bzw. dürften (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 - BVerwGE 110, 193 = juris Rn. 23 ff.; B.v. 2.10.2013 - 4 BN 10.13 - ZfBR 2014, 148 = juris Rn. 5 ff.; U.v. 7.12.2017 - 4 CN 7.16 - BVerwGE 161, 53 = juris Rn. 9 ff.; BayVGH, U.v. 14.7.2009 - 1 N 07.2977 - NVwZ-RR 2010, 50 = juris Rn. 39; Külpmann, juris PR-BVerwG 8/2018 Anm. 6; Petz, jm 2019, 64/65; Kuchler, jurisPR-UmwR 3/2018 Anm. 1; Heilshorn/Kohnen, UPR 2019, 81 ff.).

    Die Unwirksamkeit einer Festsetzung hat nur dann unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 139 BGB nicht die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können u n d wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (vgl. BayVGH, U.v. 4.8.2017 - 15 N 15.1713 - NVwZ-RR 2017, 953 = juris Rn. 40 m.w.N.; zur Gesamtunwirksamkeit des jeweiligen Bebauungsplans, wenn die Festsetzung zur Konfliktlösung eine zentrale Frage der Gesamtplanung betrifft, vgl. z.B. auch die von der Klägerin bereits erstinstanzlich zitierte Entscheidung BayVGH, U.v. 14.7.2009 a.a.O. juris Rn. 59; vgl. auch BayVGH, U.v. 21.6.2016 - 1 N 13.2678 - BRS 84 Nr. 47 = juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 15 B 20.2075

    Verkaufsflächenbegrenzung im festgesetzten Sondergebiet

    - ob die Regelungen zu den flächenbezogenen Schallleistungspegeln hinsichtlich des anzuwendenden Berechnungsverfahrens den Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes entsprechen (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2009 - 1 N 07.2977 - NVwZ-RR 2010, 50 = juris Rn. 39 ff. m.w.N.),.
  • VGH Bayern, 04.08.2015 - 15 N 12.2124

    Rechtsmäßigkeit eines Bebauungsplans

    Die festgesetzten Emissionskontingente seien entgegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2009 (Az. 1 N 07.2977) nicht hinreichend bestimmt, weil die Bezugsflächen in der schalltechnischen Untersuchung der ... vom 13. Oktober 2010, Anlage 4 nicht mit denjenigen im Bebauungsplan übereinstimmten; Teile dieser Flächen seien im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen oder Grünflächen festgesetzt worden.

    Nach der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2009 (Az. 1 N 07.2977 - BauR 2010, 54 = juris Rn. 39) verlangt der Bestimmheitsgrundsatz, dass aus dem Bebauungsplan erkennbar ist, auf welche Flächen sich die Emissionskontingente beziehen.

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693

    Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Bestimmtheit,

    Es kann offen bleiben, ob es, um den Anforderungen an die Bestimmtheit bauleitplanerischer Festsetzungen zu entsprechen, genügt, wenn sich der Inhalt einer Regelung allenfalls anhand von Akten ermitteln lässt, die nicht zu den von der Gemeinde gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhaltenden Unterlagen (u. a. die Planbegründung) zählen (verneinend BayVGH vom 14.7.2009 Az. 1 N 07.2977 BayVBl 2010, 690).

    (b) Der angegriffene Bebauungsplan regelt auch, welches Berechnungsverfahren bei der Beurteilung der Vorhaben anzuwenden ist (vgl. hierzu BayVGH vom 14.7.2009 Az. 1 N 07.2977 BayVBl 2010, 690; BayVGH vom 25.10.2000 Az. 26 N 99.490 BayVBl 2001, 472).

  • VGH Bayern, 13.06.2023 - 1 N 20.2775

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag hinsichtlich Festsetzung eines Gewerbegebietes

    Gegen die Annahme, dass der Begriff die Bedeutung haben soll, die er auch sonst im Bauplanungsrecht hat, spricht jedoch, dass die "Flächenbasis" bei dieser Auslegung kleiner wäre als bei solchen Festsetzungen üblich, ohne dass es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass diese Einschränkung gewollt ist (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2009 - 1 N 07.2977 - BayVBl 2010, 690).

    Der Plangeber muss sich aber aufgrund der in Betracht kommenden unterschiedlichen Berechnungsmethoden für eine Berechnungsmethode entscheiden, weil es sonst dem jeweiligen Gutachter überlassen wäre, welche Berechnungsmethode und damit welches Ergebnis er wählt (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2010 - 4 BN 42.09 - BayVBl 2010, 696; BayVGH, U.v. 14.7.2009 - 1 N 07.2977 - BayVBl 2010, 690).

  • VG München, 15.04.2015 - M 9 K 14.2310

    Ablehnung eines Vorbescheides für die Erweiterung einer Handelsfiliale auf einem

    b) Soweit die Klägerin sich darauf beruft, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bereits im Bebauungsplan festgelegt werden muss, welches Verfahren zur Berechnung des Schallschutzes und des flächenbezogenen Schallleistungspegels angewandt werden muss (BayVGH v. 14.07.2009 - 1 N 07.2977), kann dies auf hier vorliegenden Festsetzungen nicht übertragen werden.

    Als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift ist die TA-Lärm eine bei der Gemeinde vorhandene, jedermann zugängliche Unterlage, sodass dem Publizitätserfordernis genügt wird (BVerwG, B.v. 29.07.2010 - 4 BN 21/10; BayVGH, U.v. 14.07.2009 - 1 N 07.2977).

  • VGH Bayern, 13.06.2023 - 1 N 20.2761

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Verstoßes gegen den

    Gegen die Annahme, dass der Begriff die Bedeutung haben soll, die er auch sonst im Bauplanungsrecht hat, spricht jedoch, dass die "Flächenbasis" bei dieser Auslegung kleiner wäre als bei solchen Festsetzungen üblich, ohne dass es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass diese Einschränkung gewollt ist (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2009 - 1 N 07.2977 - BayVBl 2010, 690).

    Der Plangeber muss sich aber aufgrund der in Betracht kommenden unterschiedlichen Berechnungsmethoden für eine Berechnungsmethode entscheiden, weil es sonst dem jeweiligen Gutachter überlassen wäre, welche Berechnungsmethode und damit welches Ergebnis er wählt (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2010 - 4 BN 42.09 - BayVBl 2010, 696; BayVGH, U.v. 14.7.2009 - 1 N 07.2977 - BayVBl 2010, 690).

  • VG München, 27.06.2017 - M 1 K 16.4000

    Faktische Baugrenze in einem Gewerbegebiet

    Die Kammer weist jedoch darauf hin, dass nach der Rechtsprechung die Verwendung des Begriffs "Grundfläche" bei der Festsetzung eines immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegels grundsätzlich zu unbestimmt ist (BayVGH, U. v. 14.7.2009 - 1 N 07.2977 - Rn. 39).

    Zudem ist für die Bestimmtheit dieser Festsetzung auch die Angabe der Berechnungsmethode für die Schalleistungspegel erforderlich, die gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB in den zur Einsicht bereit zu haltenden Unterlagen enthalten sein muss (BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 9 N 13.558 - Rn. 28 und U.v. 14.7.2009, a.a.O., Rn. 44).

  • VG Würzburg, 04.10.2012 - W 5 K 11.418

    Betriebserweiterung; Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan;

    Auch insoweit wird ohne die unwirksame Festsetzung eine sinnvolle städtebauliche Ordnung durch den Bebauungsplan nicht in Frage gestellt (vgl. VG Berlin, a.a.O., von Gesamtnichtigkeit bei Nichtigkeit der Festsetzung eines Emissionskontingents bzw. von IFSP gehen hingegen aus: BayVGH, U.v. 14.07.2009 Nr. 1 N 07.2977, U.v. 11.04.2011 Nr. 9 N 10.1124; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 02.05.2011 Nr. 8 C 11261/10; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 13.04.2010 Nr. OVG 10 A 2.07).

    Darüber hinaus genügt diese Festsetzung bereits deshalb nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit bauleitplanerischer Festsetzungen, da in der Satzung keine Regelung zum Berechnungsverfahren getroffen wurde (vgl. BayVGH, U.v. 14.07.2009 Nr. 1 N 07.2977).

  • VGH Bayern, 25.10.2016 - 9 N 13.558

    Unwirksame Bekanntmachung eines Bebauungsplans bei Verweis auf DIN-Normen

  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 9 N 12.218

    Bestimmtheit der Festsetzung der Emissionskontingente im Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011

    Gesamtschuldner, Bebauungsplanverfahren, Antragsgegner, Gebot der

  • VGH Bayern, 20.11.2017 - 1 ZB 15.1561

    Unwirksamer Bebauungsplan und verselbständigte Festsetzungen eines

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 N 08.1473

    Überplanung einer ehemaligen Werkssiedlung der Dreißiger- und Vierzigerjahre des

  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 15 ZB 10.2153

    Vorbescheid; Wohnhaus auf festgesetzter öffentlicher Grünfläche; Ausfertigung und

  • VGH Bayern, 16.10.2009 - 2 N 06.3341

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VG Regensburg, 23.02.2017 - RN 6 K 15.1889

    Nachbarklage gegen den Neubau eines Logistikzentrums im Industriegebiet wegen

  • VG München, 28.03.2019 - M 11 K 17.479

    Frist zur Mängelbehebung für Bauherrn

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