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   VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1489   

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https://dejure.org/2020,19394
VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1489 (https://dejure.org/2020,19394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2020 - 20 NE 20.1489 (https://dejure.org/2020,19394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 20 NE 20.1489 (https://dejure.org/2020,19394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6, § 152 Abs. 1; GewO § 64 f., § 66, § 67 Abs. 1, § 68 Abs. 1; IfSG § 28, § 32; GG Art. 3 Abs. 1,Art. 12 Abs. 1; 6. BayIfSMV § 5 Abs. 1 S. 2, § 11 Abs. 5
    Infektionsschutzrechtliches Verbot von Kirchweih- und Volksfesten

  • rewis.io

    Infektionsschutzrechtliches Verbot von Kirchweih- und Volksfesten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollzug der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1489
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1489
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.763

    Corona-Pandemie - Keine Aussetzung des Vollzugs der Bayerischen Verordnung über

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1489
    Es wird deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären sein, ob die aufgrund der 6. BayIfSMV getroffenen Maßnahmen mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, da erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein aufgrund §§ 28, 32 IfSG durch die Exekutive erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2020 - 20 NE 20.1165 - juris Rn. 15 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 15; vgl. auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.).
  • VGH Bayern, 29.05.2020 - 20 NE 20.1165

    Keine Außervollzugsetzung der Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios in

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1489
    Es wird deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären sein, ob die aufgrund der 6. BayIfSMV getroffenen Maßnahmen mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, da erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein aufgrund §§ 28, 32 IfSG durch die Exekutive erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2020 - 20 NE 20.1165 - juris Rn. 15 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 15; vgl. auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.).
  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 10 CS 20.999

    Coronaverordnung: Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung mit zum Teil

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1489
    Denn auch wenn nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 2 6. BayIfSMV lediglich ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Genehmigungsantrag für eine Veranstaltung i.S.d. § 5 Abs. 1 6. BayIfSMV besteht, spricht vieles dafür, dass vor dem Hintergrund des Art. 12 GG vielmehr ein gebundener Genehmigungsanspruch bestehen dürfte, wenn und soweit sich eine beantragte Veranstaltung aus infektionsschutzrechtlicher Sicht als vertretbar erweist (vgl. auch BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1489
    Es wird deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären sein, ob die aufgrund der 6. BayIfSMV getroffenen Maßnahmen mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, da erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein aufgrund §§ 28, 32 IfSG durch die Exekutive erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2020 - 20 NE 20.1165 - juris Rn. 15 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 15; vgl. auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.).
  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Missachtung der Corona-Verordnung

    Der Verwaltungsgerichtshof habe erhebliche Zweifel an der Erfüllung der Anforderungen des Parlamentsvorbehalts mit Blick auf die für den Rechtsstreit allein maßgebliche 6. BayIfSMV geäußert (B.v. 14.7.2020 - 20 NE 20.1489 - juris; B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - juris); auch der VGH BW sehe dies fraglich (B.v. 11.11.2020 - 1 S 3379.20 - juris).

    Die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des BayVGH vom 14. Juli 2020 - 20 NE 20.1489 - juris bezog sich dagegen nicht auf die Verpflichtung zum Tragen einer MNB, sondern auf die Untersagung von Veranstaltungen aufgrund der 6. BayIfSMV.

  • VGH Bayern, 21.01.2022 - 20 NE 22.69

    Ungeimpfte Meisterschüler dürfen trotz 2G-Zutrittsverbot in die Meisterschule

    Im Hinblick auf diese Verwaltungspraxis und den schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragsteller haben die Antragsteller und auch andere Meisterschüler, die sich in einem Ausbildungsmodul des Vorbereitungslehrgangs befinden, deshalb einen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 2 15. BayIfSMV (vgl. auch BayVGH, B. v. 14.7.2020 - 20 NE 20.1489 - juris Rn 21).
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