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   VGH Bayern, 14.07.2022 - 10 CE 22.844   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19646
VGH Bayern, 14.07.2022 - 10 CE 22.844 (https://dejure.org/2022,19646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2022 - 10 CE 22.844 (https://dejure.org/2022,19646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - 10 CE 22.844 (https://dejure.org/2022,19646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; PStG § 13 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1; GG Art. 6
    Kein Anspruch auf Duldung für Eheschließung

  • rewis.io

    Duldung wegen Eheschließung, unmittelbar bevorstehende Eheschließung im Bundesgebiet (hier: verneint), erforderliche Urkundenprüfung noch nicht abgeschlossen, kein verbindlich bestimmbarer Termin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 05.05.2021 - 10 CE 21.1228

    Keine Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Duldung zum Zweck der Eheschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 10 CE 22.844
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend festgestellt, dass dies voraussetzen würde, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, dass allein die Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (im Sinne von § 12 Abs. 2 PStG) regelmäßig nicht ausreicht, weil sich daran noch die inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen und damit des Fehlens von Ehehindernissen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG anschließt (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420

    Beschwerde, Duldung, Rechtliche Unmöglichkeit, Unmittelbar bevorstehende

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, dass allein die Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (im Sinne von § 12 Abs. 2 PStG) regelmäßig nicht für die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung ausreicht, weil sich daran noch die inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen und damit des Fehlens von Ehehindernissen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG anschließt (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 -juris Rn. 26; B.v. 14.7.2022 - 10 CE 22.844 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 17.11.2023 - 10 CE 23.1912

    Keine Aussetzung des Abschiebung bei nicht unmittelbar bevorstehender

    An vollständigen Unterlagen fehlt es auch, wenn die erforderliche Urkundenüberprüfung im Herkunftsland noch nicht abgeschlossen ist (siehe z.B. BayVGH, B.v. 10.8.2023 - 10 CE 23.1340 - juris Rn. 4; B.v. 14.7.2022 - 10 CE 22.844 - juris Rn. 33.; B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 17.1.2019 - 10 CE 18.2497 - Rn. 15).
  • VGH Bayern, 10.08.2023 - 10 CE 23.1340

    Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen

    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht allein die Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (im Sinne von § 12 Abs. 2 PStG) regelmäßig nicht aus, um eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung anzunehmen, weil sich an die Urkundenvorlage noch die inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen und damit des Fehlens von Ehehindernissen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG anschließt (BayVGH, B.v. 14.7.2022 - 10 CE 22.844 - juris Rn. 5; B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 26).
  • VG München, 08.09.2022 - M 27 E 22.3079

    Ausländerrecht, Einstweilige Anordnung (abgelehnt), Duldung, Sierra Leone,

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 2 GKG (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 14.7.2022 - 10 CE 22.844 - juris Rn. 8).
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