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   VGH Bayern, 14.09.1998 - 4 ZE 98.2561   

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VGH Bayern, 14.09.1998 - 4 ZE 98.2561 (https://dejure.org/1998,15459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.09.1998 - 4 ZE 98.2561 (https://dejure.org/1998,15459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. September 1998 - 4 ZE 98.2561 (https://dejure.org/1998,15459)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 575
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CS 17.2083

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf der Zuweisung eines Verkaufsstandes auf

    Hierzu gehört auch das Recht, in der Benutzungssatzung Beendigungstatbestände für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung vorzusehen, etwa - wie hier - bestimmte Widerrufsgründe für die Standplatzzuweisung bei Unzuverlässigkeit, bei Nichteinhaltung der Benutzungsbedingungen oder bei einrichtungsbezogenen Verstößen von einem gewissen Gewicht zu normieren (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.1998 - 4 ZE 98.2561 - NVwZ-RR 1999, 575/576 m.w.N. aus der älteren Rechtsprechung; Geiger, BayVBl 1995, 33/38).
  • VGH Bayern, 12.07.2011 - 4 CS 11.1200

    Zulassung zum Volksfest; öffentliche Einrichtung; Ausgestaltungsbefugnis der

    Dass die Zuverlässigkeit, ähnlich wie im Gewerberecht, ein sachliches Kriterium für die Auswahl der Bewerber sein kann, liegt auf der Hand und ist - wenn nicht explicit Bestandteil der Vergaberichtlinien - letztlich im von der Rechtsprechung seit Jahren bestätigten Kriterium "bekannt und bewährt" enthalten (vgl. BayVGH vom 14.9.1998 Az. 4 ZE 98.2561 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.378

    Zulassung zum kommunalen Volksfest

    Die persönliche Zuverlässigkeit ist unabhängig von einer - hier sogar vorhandenen - expliziten Bezugnahme in den Vergabekriterien Teil des Merkmals "bewährt" in der Kategorie "bekannt und bewährt" (BayVGH, B.v. 14.9.1998 - 4 ZE 98.2561 - juris Rn. 14, B.v. 12.7.2011 - 4 CS 11.1200 - juris Rn. 18).
  • VG Regensburg, 30.11.2017 - RN 5 K 17.185

    Vergabe eines Festzelts

    a) Die Zuverlässigkeit ist unabhängig von einer - hier sogar vorhandenen - expliziten Bezugnahme Teil des Merkmales "bewährt" in der Kategorie "bekannt und bewährt" (BayVGH, Beschluss vom 14. September 1998 - 4 ZE 98.2561 -, Rn. 14, juris, BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 4 CS 11.1200 -, Rn. 18, juris).
  • VG Köln, 10.02.2004 - 10 L 136/04

    Ausnahmegenehmigung hinsichtlich einer Befreiung von der Schulpflicht zum Besuch

    Zum einen ist ein solcher Austausch der Rechtsgrundlage grundsätzlich anerkannt - vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 19.09.2000 - 9 C 12.00 -, NVwZ 2001, 335, und vom 24.11.1998 - 9 C 53.97 -, BVerwGE 108, 30 (31), sowie Beschluss vom 18.09.1991 - 1 B 107.91 -, NVwZ-RR 1992, 68; Bay. VGH, Beschluss vom 14.09.1998 - 4 ZE 98.2561 -, NVwZ-RR 1999, 575; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., Rdnr. 7 zu § 49 -, zum anderen spricht alles dafür, dass bei unzutreffenden Angaben der Eltern des Antragstellers hinsichtlich einer bestehenden Absicht, nach Ägypten zurückzukehren bei Beantragung der Genehmigung vom 27.03.2001 die Voraussetzungen für die Rücknahme dieser Genehmigung nach § 48 Abs. 1 VwVfG gegeben waren.
  • VG Ansbach, 16.12.2008 - AN 4 K 08.01197

    Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde, hier: Mehrzweckplatz,

    So hat insbesondere der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. September 1998, Az. 4 ZE 98.2561, NVwZ-RR 1999, 575, Juris, ausgeführt (vgl. Juris-Fassung RdNr. 14), es entspreche der ständigen Rechtsprechung, dass Gewerbetreibende, die im Hinblick auf die Benutzung der jeweiligen öffentlichen Einrichtung im Sinn des Art. 21 GO als unzuverlässig einzuverlässig einzustufen seien, nicht zu der betreffenden öffentlichen Einrichtung zugelassen werden.
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