Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistungsempfängers (Insolvenzschuldner)Sozialrecht- Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds- Rückforderung von Fördermittel- Aufrechnung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Aufrechnung mit der Rückforderung eines Leistungsträgers im Insolvenzverfahren über das Vermögen des jeweiligen Leistungsempfängers; Erlöschen des Anspruch einer gemeinnützigen GmbH auf Auszahlung restlicher Fördermittel für die Durchführung von ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
VwGO § 42 Abs. 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 1; ; BGB § 387; ; BGB § 388; ; BGB § 394; ; InsO § 94; ; InsO § 95 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 95 Abs. 1 Satz 3; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; VO (EG) Nr. 1260/1999 Art. 8; ; VO (EG) Nr. 1260/1999 Art. 32; ; VO (EG) Nr. 1260/1999 Art. 34
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit einer Aufrechnung mit der Rückforderung eines Leistungsträgers im Insolvenzverfahren über das Vermögen des jeweiligen Leistungsempfängers; Erlöschen des Anspruch einer gemeinnützigen GmbH auf Auszahlung restlicher Fördermittel für die Durchführung von ...
- rechtsportal.de
Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht: Sozialrecht; Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds; Rückforderung von Fördermittel; Aufrechnung des Leistungsträgers mit einem Zuwendungsbetrag im Insolvenzverfahren über das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 04.04.2007 - B 4 K 05.756
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (26)
- BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68
Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Schon im Falle sanktionsbewehrter Verhaltensgebote kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit etwaiger Zuwiderhandlungen auf den Zeitpunkt der Begehung an (dazu Jörg Schmidt, a. a. O., § 80 RdNr. 17 mit Hinweis auf BGHSt 23, 86/91 f.; Pietzner/Ronellenfitsch, § 53 RdNr. 27; Finkelburg/Jang, RdNr. 497;… ebenso Kopp/Schenke, a. a. O., § 80 RdNr. 32 m. w. N.;… ebenso wohl Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006. § 80 RdNr. 43). - BFH, 12.08.2008 - VII B 213/07
Aufrechung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Die aufzurechnende Hauptforderung insolvenzrechtlich "schuldig geworden" ist er bereits mit Bekanntgabe des ursprünglichen Bewilligungsbescheides vom 10. Januar 2003, der die Förderung - wenngleich aufschiebend bedingt - ausgesprochen hat (vgl. dazu BFH vom 12.8.2008 BFH/NV 2008, 1819). - BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Zudem ist vorliegend nicht entscheidend, welche Wirkung der Rücknahme eines Widerspruches im verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinne zukommt, ausschlaggebend ist vielmehr, ob in dem nach § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO maßgeblichen Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen die Forderung aufrechenbar war oder nicht (vgl. dazu BGH vom 16.11.2004 Az. VII R 75/03 und vom 5.10.2004 Az. VII R 69/03).
- BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 358/02
Zum Anspruch einer Automobilherstellerin auf Rückzahlung der an einen insolventen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Auch gelten die Aufrechnungsvorschriften gegen den Beklagten als Insolvenzgläubiger (dazu BGH vom 15.10.2003 Az. VIII ZR 358/02); ob der Kläger als Insolvenzverwalter hier gemäß § 80 InsO in Verbindung mit §§ 398 ff. BGB aufrechnen könnte, ist ohne Belang. - BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Die vom Verwaltungsgericht festgestellten Prozesszinsen ergeben sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 291 BGB (vgl. BVerwG vom 22.2.2001 BVerwGE 114, 61/66); die Höhe des Zinssatzes bestimmt sich dabei nach Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3 EGBGB, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. - BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 13.08
Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Diese Rechtsprechung hat es aber in seiner Entscheidung vom 20. November 2008 (NJW 2009, 1099) ausdrücklich aufgegeben und festgestellt, dass der Behörde eine Aufrechnung dann verwehrt ist, wenn die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erst durch den Widerruf vorheriger Subventionsbescheide entstanden ist und die Widerrufsbescheide mit Widerspruch angefochten worden sind. - BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03
Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ******** gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungs-GmbH wurde mit Beschluss des AG Coburg vom 1. September 2003 eröffnet (siehe dazu BGH NJW 2005, 2771/2773). - BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06
Berechnung von Fristen
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Vorher konnte der Restbetrag der Bewilligung schon nicht fällig werden (vgl. § 271 BGB), denn vorher konnte weder die ******** gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungs-GmbH noch der Kläger die Leistung verlangen (Heinrichs in Palandt, a. a. O., § 271 RdNr. 1 unter Hinweis auf BGH WM 2007, 612). - BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Das Bundesverwaltungsgericht hatte zwar in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 1982 (BVerwGE 66, 218) noch festgestellt, dass die Anfechtung eines Leistungsbescheides und die damit eintretende aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) nicht die bereits eingetretene Fälligkeit der im Bescheid konkretisierten Forderung beseitigt und die Aufrechnung mit einer in einem Leistungsbescheid konkretisierten Forderung nicht die Vollziehbarkeit des Bescheides voraussetzt. - BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Zudem ist vorliegend nicht entscheidend, welche Wirkung der Rücknahme eines Widerspruches im verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinne zukommt, ausschlaggebend ist vielmehr, ob in dem nach § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO maßgeblichen Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen die Forderung aufrechenbar war oder nicht (vgl. dazu BGH vom 16.11.2004 Az. VII R 75/03 und vom 5.10.2004 Az. VII R 69/03). - BFH, 10.04.2003 - V R 26/02
Rechtsfehlerberichtigung bei neuen Tatsachen
- BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94
Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung
- OVG Sachsen, 11.06.2008 - 1 B 395/06
Treuhänderische Bindung der Kaufpreiszahlung
- BVerwG, 19.06.1975 - 4 C 9.75
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in …
- BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der …
- BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68
Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen …
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016
Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- BGH, 29.03.2006 - VII ZB 31/05
Vollstreckung in zugunsten eines Kindes des Schuldners gezahlte …
- BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 6 A 10430/04
Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen
- OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03
Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel
- BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84
Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses
- BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 19/82
Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall
- BGH, 16.12.1999 - IX ZR 270/98
Insolvenzordnung (InsO)
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016
Prozessaufrechnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Steuergläubiger; Ertragshoheit; …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren 12 B 08.1017 und 12 B 08.1018 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen. - VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren 12 B 08.1016 und 12 B 08.1017 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.