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   VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107   

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VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107 (https://dejure.org/2010,69688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.09.2010 - 12 BV 09.3107 (https://dejure.org/2010,69688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. September 2010 - 12 BV 09.3107 (https://dejure.org/2010,69688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Umfang von Unterhaltsvorschussleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 15.01.2008 - 12 BV 06.80

    Unterhaltsvorschuss - Anrechnung von Unterhaltsleistungen eines Elternteils als

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Dabei ist regelmäßig allein der Zahlungszeitpunkt maßgeblich, nicht etwa der von Vater angegebene Zahlungszweck (BayVGH vom 15.1.2008 BayVBl 2008, 314 und vom 18.4.2006 Az. 12 CE 06.38).

    Diese enge Begrenzung der Anrechnung von Einkünften des Berechtigten durch den Begriff "Zahlung" schließt es mithin aus, dass Naturalunterhaltsleistungen oder sonst den Unterhalt eines Kindes teilweise deckende Leistungen an Dritte als Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG angerechnet werden können (ebenso BayVGH vom 15.1.2008 BayVBl 2008, 314 unter Bezugnahme auf BVerwG a.a.O.).

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 65/07

    Kita-Kosten (ausgenommen Verpflegungskosten) sind Mehrbedarf

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. November 2008 (NJW 2008, 1816 = FamRZ 2009, 962) ändert folgerichtig hieran nichts, denn der in Bezug genommene Mindestunterhalt nach § 1612a BGB, der das sächliche Existenzminimum decken soll, wird dadurch nicht berührt.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26. November 2008 zu § 1612a BGB (NJW 2008, 1816 = FamRZ 2009, 962) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung ausgeführt, dass Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten sind.

  • VG Köln, 06.05.2010 - 26 K 409/10

    Anspruch auf eine zusätzliche Förderung alleinerziehender Elternteile im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Eine Zahlung erhält der Unterhaltsberechtigte, wenn ihm etwas zufließt (BayVGH a.a.O. und vom 12.8.2008; VG Köln vom 6.5.2010 Az. 26 K 409/10; VG Ansbach vom 21.9.2006 AZ. AN 14 K 05.2543), wenn er also tatsächlich in den Genuss von finanziellen Mitteln kommt (ebenso OVG Berlin-Brandenburg vom 27.1.2010 Az. OVG B 10.09), über die er real verfügen kann (so Grube, a.a.O., RdNr. 32).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 17.04

    Anrechnung Unterhaltszahlung; Unterhaltszahlung, Begriff der -;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Der Gesetzgeber hat damit die Anrechnung von Unterhaltszahlungen abgegrenzt von anderen unmittelbaren oder mittelbaren Leistungen des Elternteiles, bei dem der Berechtigte nicht lebt, an den Berechtigten selbst oder an Dritte (hier: die Kindertageseinrichtung), die sich zwar auf den Unterhalt des Kindes auswirken oder diesen gar erfüllen können (zu alledem ausführlich BVerwG vom 24.2.2005 NJW 2005, 2027 = FEVS 57, 200), über die der Berechtigte zur Deckung seines Bedarfes aber nicht selbst verfügen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - 12 E 1564/08

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Es entspricht der Konzeption des Gesetzes, nur dann mit der öffentlichen Leistung einzutreten, wenn der Unterhalt des Kindes nicht durch laufende Zahlungen sicher gestellt ist (so OVG NRW vom 17.9.2009 Az. 12 E 1564/08).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Anknüpfungspunkt für den Unterhalt ist damit nicht mehr die Regelbetrag-Verordnung, sondern das Steuerrecht und die dort enthaltene Bezugnahme auf den existenznotwendigen Bedarf von Kindern, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 216 = FamRZ 1999, 285) von der Einkommensteuer verschont bleiben muss.
  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung der ganztägigen Unterbringung im Kindergarten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Danach sei die Annahme nicht gerechtfertigt, in höheren Unterhaltsbeträgen seien Kosten für den Besuch eines Kindergartens teilweise enthalten (vgl. Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2 RdNr. 275; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1303; Reinken FPR 2008, 90; Scholz FamRZ 2006, 737; Maurer FamRZ 2006, 663).
  • VGH Bayern, 18.04.2006 - 12 CE 06.38
    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Dabei ist regelmäßig allein der Zahlungszeitpunkt maßgeblich, nicht etwa der von Vater angegebene Zahlungszweck (BayVGH vom 15.1.2008 BayVBl 2008, 314 und vom 18.4.2006 Az. 12 CE 06.38).
  • Drs-Bund, 21.11.2008 - BT-Drs 16/11065
    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Dieses Existenzminimum wird von der Bundesregierung alle zwei Jahre in einem Existenzminimumbericht auf der Grundlage der durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Regelsätze der Bundesländer und statistischer Berechnungen der durchschnittlichen Aufwendungen für Wohn- und Heizkosten ermittelt (vgl. zuletzt Siebenter Existenzminimumbericht vom 21. November 2008, BT-Drucks. 16/11065).
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 12 C 08.3413

    UnterhaltsvorschussrechtUmfang der Unterhaltsleistung; Kindergeld

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
    Richtig ist der Ansatzpunkt der Beklagten und des Verwaltungsgerichts, wonach die im streitgegenständlichen Zeitraum unstreitig vom Vater der Klägerin tatsächlich geleisteten 101 EUR pro Monat den Unterhalt der Klägerin betreffen und deshalb eine Anrechnung nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG in Betracht kommt (vgl. dazu BayVGH vom 3.2.2009 Az. 12 C 08.3413).
  • VG Aachen, 16.03.2015 - 2 K 263/13

    Unterhaltszahlung; Sparkonto; Einzahlung auf Sparkonto; Freistellungsvereinbarung

    Dementsprechend setzt der Begriff der Unterhaltszahlung voraus, dass dem Unterhaltsberechtigten etwas zufließt, d.h. die Zahlung ihm tatsächlich zur Verfügung steht bzw. er tatsächlich in den Genuss von finanziellen Mitteln kommt, über die er real verfügen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 5 C 17/04 -,a.a.O., und etwa auch BayVGH, Urteil vom 14. September 2010 - 12 BV 09.3107 -, juris; Grube, UVG, 2009 § 1 Rz. 61, 62 und § 2 Rz.32.
  • VG Darmstadt, 24.02.2012 - 5 K 672/10

    Zahlung von Kindergartenbeiträgen des unterhaltspflichtigen Elternteils und

    Bei direkt an den Kindergarten gezahlten Kindergartenbeiträgen des unterhaltspflichtigen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, liegt eine berücksichtigungspflichtige, den UVG-Anspruch des Kindes mindernde Unterhaltszahlung vor, wenn die Zahlung im Einvernehmen mit dem Unterhaltsberechtigten erfolgt (a. A.: Bay. VGH, Urt. v. 14.09.2010 - 12 BV 09.3107 -).

    26 In dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.09.2010 - 12 BV 09.3107 -, juris, werden inzwischen - in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung - alle vom erkennenden Gericht geäußerten Einschätzungen geteilt.

  • OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21

    Unterhaltsvorschuss; Aufhebung; Rückzahlung; Rückforderung; Unterhaltszahlung;

    (aa) Der Senat lässt die Frage dahinstehen, ob bereits deshalb keine Unterhaltszahlung i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG vorliegt, weil Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausschließlich Zahlungen an den Berechtigten sein können und es sich somit nicht um einen Unterhaltszahlung handelt, wenn der andere Elternteil eine Zahlung an einen (nicht mit dem Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, identischen) Dritten leistet, auch wenn die Zahlung unmittelbar zum alltäglichen Nutzen des Kindes erfolgt wie etwa bei der Zahlung von Kindergarten- oder Musikschulgebühren direkt an den Träger des Kindergartens bzw. der Musikschule (so BayVGH, Urt. v. 14. September 2010 - 12 BV 09.3107 -, juris Rn. 30; Nr. 2.4 i. V. m. Nr. 1.5.6 der Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der ab 1. Januar 2016 geltenden Fassung; a. A. HessVGH, Beschl. v. 18. Januar 2013 - 10 A 902/12.Z - juris Rn. 4), und Gleiches gilt, wenn der vom anderen Elternteil überwiesene Betrag zwingend an einen Dritten weiterzuleiten ist (so DIJuF-Rechtsgutachten vom 24. Februar 2022, JAmt 2022, 199 ) bzw. - wie im vorliegenden Fall - auf ein Konto überwiesen wird, von dem er aufgrund eines Lastschriftenauftrags bzw. Dauerauftrags von der Bank an einen Dritten weiterzuüberweisen ist.34 (bb) Die Überweisungen des Kindsvaters dienten unmittelbar nicht Unterhaltszwecken, sondern der Durchführung der für das gemeinsame Konto eingerichteten Lastschriftaufträge bzw. Daueraufträge.
  • VG Berlin, 26.10.2021 - 21 K 70.20

    Unterhaltsvorschussleistungen: Einstellung von Unterhaltsvorschuss wegen

    Dies ist in der Rechtsprechung des Berufungsgerichts der Kammer geklärt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 B 10.09 - juris Rn. 18) und auch herrschende Meinung der anderen Obergerichte (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 PA 124/19 - juris Rn. 4; VGH München, Urteil vom 14. September 2010 - 12 BV 09.3107 - juris Rn. 26).
  • VG Aachen, 20.12.2011 - 2 K 1817/10

    Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen bei Leben eines Kindes bei beiden

    Dementsprechend setzt der Begriff der Unterhaltszahlung voraus, dass dem Unterhaltsberechtigten etwas zufließt, d.h. die Zahlung ihm tatsächlich zur Verfügung steht bzw. er tatsächlich in den Genuss von finanziellen Mitteln kommt, über die er real verfügen kann, vgl. etwa auch BayVGH, zum Kindergartenbeitrag: Urteil vom 14. September 2010 - 12 BV 09.3107 - und zum "Zahlungszufluss": Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 BV 06.80 -, jeweils juris sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 B 10/09 -, juris; VG Köln, Urteil vom 6. Mai 2010 - 26 K 409/10 -, juris; Grube, Unterhaltsvorschussgesetz, 2009, § 2 Rz. 32.
  • VG Aachen, 05.07.2011 - 2 K 1723/10

    Anspruch auf Rückzahlung von Unterhaltsvorschussbeträgen von einem Elternteil des

    Dementsprechend setzt der Begriff der Unterhaltszahlung voraus, dass dem Unterhaltsberechtigten etwas zufließt, d.h. die Zahlung ihm tatsächlich zur Verfügung steht bzw. er tatsächlich in den Genuss von finanziellen Mitteln kommt, über die er real verfügen kann, vgl. etwa auch BayVGH, zum Kindergartenbeitrag: Urteil vom 14. September 2010 - 12 BV 09.3107 - und zum "Zahlungszufluss": Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 BV 06.80 -, jeweils juris sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 B 10/09 -, juris; VG Köln, Urteil vom 6. Mai 2010 - 26 K 409/10 -, juris; Grube, Unterhaltsvorschussgesetz, 2009, § 2 Rz. 32.
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