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   VGH Bayern, 14.10.2015 - 16a D 14.1057   

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https://dejure.org/2015,30875
VGH Bayern, 14.10.2015 - 16a D 14.1057 (https://dejure.org/2015,30875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.2015 - 16a D 14.1057 (https://dejure.org/2015,30875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 16a D 14.1057 (https://dejure.org/2015,30875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstufung eines Beamten als Disziplinarmaßnahme wegen Begehung eines schweren innerdienstlichen Dienstvergehens (hier: Fingierung eines Telefonanrufs)

  • rewis.io

    Disziplinare Ahndung der rechtswidrigen Nichtverfolgung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizisten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückstufung eines Beamten als Disziplinarmaßnahme wegen Begehung eines schweren innerdienstlichen Dienstvergehens (hier: Fingierung eines Telefonanrufs)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 16a D 14.1057
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine unterhalb der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gebotene Disziplinarmaßnahme sowohl hinsichtlich der Maßnahmeart als auch der Bemessung der jeweiligen Disziplinarmaßnahme milder ausfallen kann, wenn das Disziplinarverfahren oder ein dem Disziplinarverfahren zugrunde liegendes Strafverfahren übermäßig lange gedauert hat und der Beamte dies nicht zu vertreten hat (BVerwG, U.v. 24.6.1998 - 1 D 23/97 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v.12.7.2006 - 16a D 05.2034 - juris Rn. 54).
  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.2034
    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 16a D 14.1057
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine unterhalb der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gebotene Disziplinarmaßnahme sowohl hinsichtlich der Maßnahmeart als auch der Bemessung der jeweiligen Disziplinarmaßnahme milder ausfallen kann, wenn das Disziplinarverfahren oder ein dem Disziplinarverfahren zugrunde liegendes Strafverfahren übermäßig lange gedauert hat und der Beamte dies nicht zu vertreten hat (BVerwG, U.v. 24.6.1998 - 1 D 23/97 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v.12.7.2006 - 16a D 05.2034 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 16a D 14.1057
    Besondere Milderungsgründe wie z. B. das Vorliegen einer seelische Zwangslage durch ein akute Bedrohungssituation, welche besonders mildernd zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 D 2/03 - juris Rn. 45, 46; Zängl a.a.O., MatR I Rn. 79), kann in den Umständen der Tatbegehung nicht gesehen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2019 - 3 B 11532/19

    Sperrwirkung eines Freispruchs im Straf- oder Bußgeldverfahren für ein laufendes

    Eine Bindungswirkung entfällt in diesem Fall auch nicht deshalb, weil das rechtskräftige Urteil auf Freispruch lautet, da sich diese auf die tatsächlichen Feststellungen und nicht auf den Rechtsfolgenausspruch bezieht (vgl. BayVGH, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 16a D 14.1057 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1835

    Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Einbringung von

    1.2.1 Eine Bindungswirkung entfällt nicht schon aufgrund des Freispruchs, weil sich diese auf die tatsächlichen Feststellungen und nicht auf den Rechtsfolgenausspruch bezieht (vgl. BayVGH, U.v. 14.10.2015 - 16a D 14.1057 - juris Rn. 22; Zängl, a.a.O. Art. 25 BayDG Rn. 9; Weiss, GKÖD a.a.O. II M § 23 Rn. 22 m.w.N).
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