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   VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648   

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https://dejure.org/2020,35476
VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 (https://dejure.org/2020,35476)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 (https://dejure.org/2020,35476)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 24 ZB 20.1648 (https://dejure.org/2020,35476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Waffe § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 36 Abs. 5, § 45 Abs. 2, § 47 Abs. 2 S. 1; BJagdG § 18 S. 1; VwGO § 122 Abs. 2 S. 3, § 124 Abs. 1 Nr. 1 u. 5
    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

  • rewis.io

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 ; WaffG § 45 Abs. 2 S. 1
    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit durch Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflichten (hier: Verwahrung eines Revolvers im geladenen Zustand im Waffenschrank)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 und B.v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    In diesem Zusammenhang führt das Verwaltungsgericht im Übrigen zu Recht aus, dass schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen könne (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris), auch wenn eine konkrete Gefährdung der Allgemeinheit oder eines Einzelnen dabei nicht eingetreten sei (UA Rn. 37).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    Der verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör gibt den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten das Recht, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 und B.v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist jedoch die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, U.v. 3.7.1992 - 8 C 58/90 - juris Rn. 9; BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - juris Rn. 14 m.w.N).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, sofern das Verfahren nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, B.v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 - juris).
  • VGH Bayern, 19.03.1996 - 21 CS 95.3505
    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    Dabei soll nicht nur unbefugt in der Wohnung befindlichen Personen der Zugriff erschwert werden, sondern insbesondere auch sichergestellt werden, dass Familienangehörige nicht unkontrolliert Zugriff auf Waffen haben (VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1491/11 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 19.3.1996 - 21 CS 95.3505; BT-Drs. 14/7758 S. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00

    Zulassung der Berufung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt, wenn

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    Damit wäre es dem Kläger ohne weiteres möglich und auch zumutbar gewesen, sich durch einen Antrag auf mündliche Verhandlung (vgl. § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) vor dem Verwaltungsgericht rechtliches Gehör zu verschaffen (so auch VGH BW, B.v. 15.3.2000 - A 6 S 48/00 - juris Rn. 5), worauf in der dem streitgegenständlichen Gerichtsbescheid beigefügten Rechtsmittelbelehrungauch zutreffend hingewiesen wurde.
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 und B.v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418

    Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund nicht sorgfältiger Aufbewahrung von

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 B 61/23

    Waffenrecht (Erlaubniswiderruf); Anforderungen an die Aufbewahrung von

    Soweit er wie auch das Verwaltungsgericht auf den Maßstab des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG hinweist, wonach Personen, die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchst. c genannten Gesetze, hier des Waffengesetzes, verstoßen haben, in der Regel die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, übersieht er, dass es bei der nicht sorgfältigen Verwahrung von Waffen und Munition im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Alt. 3 WaffG um Tatsachen geht, die nach der Einschätzung des Gesetzgebers die Annahme der absoluten Unzuverlässigkeit nicht erst im Wiederholungsfall oder bei grober Fahrlässigkeit rechtfertigen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14. Oktober 2020 - 24 ZB 20.1648 -, juris 13).
  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Die waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften, insbesondere § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG, dienen der Umsetzung eines der vordringlichsten und wichtigsten Ziele des Waffengesetzes, nämlich das Abhandenkommen oder die unbefugte Ansichnahme von Waffen durch Dritte - sowohl unbefugt sich in der Wohnung befindliche Personen, als auch Familienangehörige - zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass Dritte keinen unkontrollierten Zugriff auf Waffen haben (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 9 mwN).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird, was etwa dann der Fall ist, wenn es sich bei dem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 13) oder ein Augenblicksversagen (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 20.3.2015 - 6 K 2873/13 - juris Rn. 29) handelt.

  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1089

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheins

    Auch die Nutzung bestimmter Daten wie Geburts- oder Hochzeitsdatum sei vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nur in der Konstellation als kritisch eingestuft worden, in der nicht über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügende Familienmitglieder dieses Datum kennen oder leicht ermitteln könnten (BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648).
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen

    Auch die Nutzung bestimmter Daten wie Geburts- oder Hochzeitsdatum sei vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nur in der Konstellation als kritisch eingestuft worden, in der nicht über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügende Familienmitglieder dieses Datum kennen oder leicht ermitteln könnten (BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648).
  • VGH Bayern, 13.01.2021 - 11 ZB 20.1984

    Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat auf einen Wohnsitzverstoß

    Zwar ist ihm die Wahl zwischen dem Antrag auf Zulassung der Berufung und dem Antrag auf mündliche Verhandlung eingeräumt; dies enthebt ihn jedoch bei einer Verletzung rechtlichen Gehörs nicht von der auch im Übrigen bestehenden Obliegenheit, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2015 - 5 PKH 12.15 D - juris Rn. 21 m.w.N.; BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 16 f.).
  • VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung (Küchenschrank,

    § 13 Abs. 9 AWaffV, welchen der Antragsteller ins Feld führen lässt, betrifft schon dem Wortlaut nach die vorübergehende Aufbewahrung von Waffen oder Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, d.h. während Transporten etc. Die ungesicherte Aufbewahrung im Küchenschrank bzw. Bettkasten des Schlafsofas oder im Anorak in einer augenscheinlich unbewohnten Wohnung ohne Beaufsichtigung entspricht in keiner Weise den insoweit geforderten besonderen Sorgfaltspflichten (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 4.11.2015 - 21 CS 15.2023 - juris Rn. 11: "Daraus ergibt sich, dass Waffen und Munition grundsätzlich nur dann unbeaufsichtigt bleiben dürfen, wenn sie in einem sicheren Behältnis verwahrt werden.
  • VGH Bayern, 06.07.2022 - 24 ZB 22.319

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Entgegen dem Vorbringen des Klägers kann bereits ein einmaliger Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften die Prognose rechtfertigen, dass der Kläger Waffen und Munition auch zukünftig nicht sorgfältig verwahren wird (BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 13).
  • VG Aachen, 20.09.2021 - 6 L 184/21
    14/7758, S. 51; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 3 M 127/21 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 24 ZB 20.1648 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 16 A 2255/12 -, juris 2. Orientierungssatz, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, juris Rn. 4 f.; Urteil vom 21. Oktober 2019 - 1 S 542/18 -, juris Rn. 45; VG Aachen, Urteil vom 27. Mai 2013 - 6 K 1008/11 -, juris Rn. 37; Gade , WaffG, 2. Aufl. 2018, § 5 Rn. 15, § 36 Rn. 19; N. Heinrich , in: Steindorf, WaffG, 10. Aufl. 2015, § 5 Rn. 11.
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