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   VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001   

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https://dejure.org/2021,48448
VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001 (https://dejure.org/2021,48448)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.2021 - 22 A 20.40001 (https://dejure.org/2021,48448)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 22 A 20.40001 (https://dejure.org/2021,48448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AEG §§ 11 Abs. 1 S. 2, 18 Abs. 1; VwVfG § 74 Abs. 6; UmwRG § 4 Abs. 1 S. 2; UVPG §§ 5 Abs. 3 S. 2, 7 Abs. 1, 9 Abs. 3 und 4; EBO §§ 2 Abs. 3 S. 1, 13 Abs. 1 S. 1
    Erfolglose Klage gegen eine Plangenehmigung zur Erneuerung bzw. für den barrierefreien Ausbau von Bahnsteigen in einem Personenbahnhof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Plangenehmigung für barrierefreien Ausbau von Bahnsteigen in Personenbahnhof; Bemessung der Bahnsteiglänge und -höhe gemäß Erfordernissen des Schienenpersonennahverkehrs; Berücksichtigung von Belangen touristischer Sonderfahren bzw. von Gelegenheitsverkehren im ...

  • rechtsportal.de

    Plangenehmigung für barrierefreien Ausbau von Bahnsteigen in Personenbahnhof; Bemessung der Bahnsteiglänge und -höhe gemäß Erfordernissen des Schienenpersonennahverkehrs; Berücksichtigung von Belangen touristischer Sonderfahren bzw. von Gelegenheitsverkehren im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 10.07.2019 - C-210/18

    WESTbahn Management - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Einheitlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    Die betroffenen Bahnsteige seien nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 10.7.2019 - C-210/18) nicht Bestandteil einer Serviceeinrichtung, sondern der Strecke, des Mindestzugangspakets des Schienenwegs.

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2019 - C-210/18 - betreffe die Auslegung von Anhang II der RL 2012/34/EU; eine Aussage zur Verringerung der Kapazität einer Strecke enthalte dieses Urteil nicht.

    Das von der Klägerin in Bezug genommene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2019 - C-210/18 - habe einen entgeltregulierungsrechtlichen Fall und insoweit lediglich die Frage betroffen, ob Personenbahnsteige unter Anhang II Nr. 1 Buchst. c (Mindestzugangspaket) oder Nr. 2 (Serviceeinrichtungen) der RL 2012/34/EU zu subsumieren seien.

    Soweit sich die Klägerin auch insoweit (im Rahmen der mündlichen Verhandlung) auf das Urteil des Europäischen Gerichts vom 10. Juli 2019 - C-210/18 - bezieht, folgen aus diesem keine unionsrechtlich zwingenden Vorgaben für die Vorhabensträgerschaft bzw. Antragsbefugnis, weil es sich insoweit ausschließlich mit Abgrenzungsfragen im Bereich des Regulierungsrechts befasst (vgl. dazu näher 1.2.3).

    Die Frage ob, wie die Klägerin wohl (unter Berücksichtigung auch ihres schriftsätzlichen Vortrags) meint, Bahnsteige aufgrund der Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 10.7.2019 - C-210/18) der Strecke zuzuordnen sind, so dass die Klägerin die "falsche" Antragstellerin und Vorhabensträgerin sei, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich bzw. ist eine Beantwortung dieser Frage durch den EuGH nicht i.S.v. Art. 267 Abs. 2 AEU für den Erlass des Urteils erforderlich.

    Aus dem Urteil des Europäischen Gerichts vom 10. Juli 2019 - C-210/18 - folgt nichts anderes; insbesondere ergibt sich daraus nicht, dass unionsrechtlich im vorliegenden Fall die Annahme einer mehr als geringfügigen Verringerung der Streckenkapazität geboten sein könnte.

    Die Frage ob, wie die Klägerin meint, Bahnsteige aufgrund der Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 10.7.2019 - C-210/18) auch im Anwendungsbereich des § 11 AEG-2016 der Strecke zuzuordnen sind, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich bzw. ist eine Beantwortung dieser Frage durch den EuGH nicht i.S.v. Art. 267 Abs. 2 AEUV für den Erlass des Urteils erforderlich.

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16

    Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    Das gleiche Ergebnis eines hier erforderlichen Stilllegungsverfahrens folge aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. im Urteil vom 5. Juli 2018 (Az. 3 C 21.16); soweit darin Bahnsteiganlagen als Serviceeinrichtung angesehen würden, verstoße dies gegen die RL 2012/34/EU.

    Zudem würde eine rein anlagenbezogene Sicht über den mit § 11 AEG verfolgten Gesetzeszweck hinaus die Möglichkeit von Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Anpassung von Betriebsanlagen an neue Verkehrsbedürfnisse erschweren (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 30).

    Andernfalls würde ein technischer Bestand perpetuiert und Entwicklungen bzw. Modernisierungen ausgeschlossen (vgl. auch BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 39 zum "Einsatz moderner Fahrzeuge").

    Aus einem Erst-Recht-Schluss zur Tatbestandsvariante 3 ergibt sich - abgesehen davon, dass es sich vorliegend ohnehin nicht um eine Betriebseinstellung, sondern um eine bloße Änderung handelt - zudem, dass allein die Änderung der Länge und Höhe von Bahnsteigen (als Serviceeinrichtungen, vgl. § 2 Abs. 9 AEG-2016 i.V.m. Anlage 2 zum ERegG Nr. 2 Buchst. a sowie BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 43) nicht ausreichen kann, damit Tatbestandsvariante 2 greift (vgl. dazu im Übrigen auch BVerwG a.a.O. Rn. 48).

    Zur Umsetzung der Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU dient im Übrigen (auch) § 11 Abs. 1 Satz 2 Var. 3 AEG-2016 (vgl. dazu BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 44 ff.).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    Die gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses der Vorprüfung beschränkt sich deshalb nach § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG-2017 auf eine Plausibilitätskontrolle (vgl. dazu BVerwG, U.v. 24.5.2018 - 4 C 4.17 - juris Rn. 18 m.w.N., u.a. auf U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - juris 29 zum inhaltsgleichen § 3a Satz 4 UVPG a.F.).

    Die Planungsbehörde darf nicht mit einer der Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbaren Prüftiefe "durchermitteln" und damit letztere unter Missachtung der für sie obligatorischen Öffentlichkeitsbeteiligung vorwegnehmen (BayVGH, B.v. 7.2020 - 8 CS 20.1973 - juris Rn. 33 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 25.6.2014 - 9 A 1.13 juris Rn. 18; U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 -juris Rn. 24).

    Hierzu zählen vom Vorhabenträger eingeholte Fachgutachten, die ggf. durch zusätzliche Ermittlungen der Planungsbehörde ergänzt werden können (BVerwG, U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes über

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    Dies ergebe sich ebenso aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19.07).

    Zum anderen dürfte es bei einer privaten Vorhabenträgerin wie der Beigeladenen fraglich sein, ob deren Plangenehmigungsantrag mit der Begründung abgelehnt werden könnte, sie sei für die betreffende Eisenbahninfrastruktur im konkreten Fall nicht zuständig, wenn sie jedenfalls grundsätzlich zulässige Trägerin von derartigen Vorhaben i.S.v. § 73 Abs. 1 Satz 1 VwVfG sein könnte (vgl. zur Antragsstellung durch den Vorhabensträger Vallendar/Wurster in Hermes/Sellner, Beck´scher AEG-Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn. 86 f., aber auch BVerwG, B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19/07 - juris Rn. 6, 9).

    Unter Eisenbahnen sind nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 1 AEG-2016 Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu verstehen, also Unternehmen, welche dauerhaften Zugriff auf die planfestgestellten Anlagen haben, somit die Einhaltung der im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere von Schutzvorkehrungen zugunsten Dritter, sicherstellen können und deshalb zulässige Vorhabensträger sind (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19/07 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    Aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 - ergebe sich keine andere Bewertung des vorliegenden Falls in Bezug auf § 11 AEG, da es im dortigen Fall um die vollständige Abbindung eines Bahnhofes von einer Strecke gegangen sei.

    Diese Wertung würde überspielt, sähe man bereits die bloße Änderung von Bahnsteigen eines Bahnhofs als stilllegungsrelevant an (vgl. auch BVerwG, U.v. 25.5.2016 - 3 C 2.15 - juris Rn. 18).

    Schon begrifflich umfasst das Tatbestandsmerkmal "Strecke" in § 11 Abs. 1 Satz 1 Var. 4 AEG-2016 im Umkehrschluss zu § 2 Abs. 9 AEG-2016 i.V.m. Anlage 2 zum ERegG Nr. 2 Buchst. a keine Bahnsteige (vgl. zum eher technisch bzw. infrastrukturell geprägten Streckenbegriff weiterführend BVerwG, U.v. 25.5.2016 - 3 C 2.15 - juris Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    1.2 Die angefochtene Plangenehmigung hat zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt ihres Erlasses (vgl. BVerwG, B.v. 17.1.2013 - 7 B 18.12 - juris Rn. 26 f. m.w.N.) nicht in rechtserheblicher Weise (vgl. §§ 18 Abs. 1 Satz 3, 18c AEG-2016 i.V.m. §§ 75 Abs. 1a Satz 1, 74 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 VwVfG) gegen Vorschriften verstoßen, die (auch) dem Schutz subjektiver Rechte der Klägerin dienen (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Es ergibt sich weder aus dem Vortrag der Klägerin noch ist sonst ersichtlich, dass diese Anmeldung der Planfeststellungsbehörde bereits vor dem Genehmigungserlass am 12. Dezember 2019 als dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage insoweit - trotz späterer Änderungsplangenehmigung - weiterhin maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen hätte (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Planänderung in einer ähnlichen Konstellation BVerwG, B.v. 17.1.2013 - 7 B 18.12 - juris Rn. 26 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    Solche erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen würden erst dann vorliegen, wenn sie an die Zumutbarkeitsschwelle heranreichen würden und deshalb in der Abwägung so gewichtig seien, dass im Zeitpunkt der UVP-Vorprüfung ein Einfluss auf das Ergebnis der Plangenehmigungsentscheidung nicht ausgeschlossen werden könne (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2012 - 4 A 1.13).

    Maßgeblich ist insoweit allein das materielle Zulassungsrecht; das UVPG selbst bildet keinen abweichenden oder ergänzenden Maßstab (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 - juris Rn. 37 f.).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    Die Planungsbehörde darf nicht mit einer der Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbaren Prüftiefe "durchermitteln" und damit letztere unter Missachtung der für sie obligatorischen Öffentlichkeitsbeteiligung vorwegnehmen (BayVGH, B.v. 7.2020 - 8 CS 20.1973 - juris Rn. 33 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 25.6.2014 - 9 A 1.13 juris Rn. 18; U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 -juris Rn. 24).

    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Planungsbehörde ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.2014 - 9 A 1.13 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 22 AS 20.40008

    Plangenehmigung zur Erneuerung von Bahnsteigen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    Ein Antrag der Klägerin gemäß § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vom 23. Januar 2020 wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juni 2020 (Az. 22 AS 20.40008) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakte im vorliegenden Verfahren und im Antragsverfahren 22 AS 20.40008.

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 19.16

    Aufsichtsverfügung; Berichtspflicht; Dauerverwaltungsakt; Eisenbahnaufsicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001
    Denn die Kapazität einer Strecke ergibt sich daraus, was auf den sie bildenden Gleisen und zugehörigen Bahnbetriebsanlagen technisch an Eisenbahnverkehr abgewickelt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 19.16 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 22 A 09.40041

    Zum Anspruch einer Gemeinde auf behindertengerechten Ausbau einer S-Bahn-Station

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

  • BVerwG, 13.07.2017 - 7 B 1.17

    Pflicht zur Dokumentation einer UVP-Vorprüfung

  • VGH Bayern, 07.12.2020 - 8 CS 20.1973

    Wasserrechtliche Plangenehmigung für Nassauskiesung

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • VGH Bayern, 24.02.1999 - 8 B 98.1627
  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage - Vollständigkeit der

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - 13 A 108/07

    Voraussetzungen für eine Diskriminierung von Eisenbahnverkehrsunternehmen im

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2022 - 12 KS 147/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Die Abgrenzung von Vermeidungsmaßnahmen etwa zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen kann dabei schwierig sein (vgl. zur These, vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen seien jedenfalls i. S. d. § 7 Abs. 5 UVPG sogar einer Vermeidungsmaßnahme gleichzustellen: Bayr. VGH, Urt. v. 14.10.2021 - 22 A 20.40001 -, juris, Rn. 35).
  • VGH Bayern, 19.09.2022 - 8 CS 22.1552

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

    Beide Entscheidungsbestandteile bilden daher ein Gesamtvorhaben (vgl. auch BayVGH, U.v. 14.10.2021 - 22 A 20.40001 - juris Rn. 38; Storm/Bunge, HdUVP, § 2 UVPG Rn. 177).
  • VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

    Vielmehr genügt es, wenn die Umweltauswirkungen an eine Zumutbarkeitsschwelle heranreichen und deshalb nicht ausgeschlossen ist, dass sie Einfluss auf die Abwägung haben können (BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - erster LS; BayVGH, U.v. 14.10.2021 - 22 A 20.40001 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 22 AS 20.40008
    Am 23. Januar 2020 erhob die Klägerin gegen die Plangenehmigung vom 12. Dezember 2019 Klage (Verfahren 22 A 20.40001), nachdem sie gegen den Plangenehmigungsantrag der Beigeladenen mit Schreiben vom 12. Juni 2019 Einwände erhoben hatte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten im vorliegenden Verfahren und im Klageverfahren 22 A 20.40001 Bezug genommen.

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