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   VGH Bayern, 14.11.2017 - 12 ZB 15.1852   

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https://dejure.org/2017,45346
VGH Bayern, 14.11.2017 - 12 ZB 15.1852 (https://dejure.org/2017,45346)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2017 - 12 ZB 15.1852 (https://dejure.org/2017,45346)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2017 - 12 ZB 15.1852 (https://dejure.org/2017,45346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Rücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HHG § 10 ; BayVwVfG Art. 48
    Klage gegen die Teilrücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz ; Unzutreffende Angaben über die Gründe für die Inhaftierung in der DDR

  • rechtsportal.de

    HHG § 10 ; BayVwVfG Art. 48
    Voraussetzungen der Rücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz ; Verurteilung durch ein DDR-Strafgericht; Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz ; unzutreffende Angaben über rechtsstaatswidrige Haftdauer; Begriff des politischen Gewahrsams; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 7.83

    Anspruch auf Häftlingshilfe wegen Haftstrafe in der DDR aufgrund nicht zu

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2017 - 12 ZB 15.1852
    Als Maßstäbe der Vertretbarkeit sind die rechtsstaatlichen Grundsätze der Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Toleranz heranzuziehen (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.1985 - 8 C 7.83 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99

    Bebauungszusammenhang; Rücknahme eines Bauvorbescheides - Rücknahmefrist

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2017 - 12 ZB 15.1852
    Denn insoweit ist anerkannt, dass durch die Aufhebung eines unter Wahrung der Frist des Art. 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ergangenen Rücknahmebescheids im Rahmen einer Anfechtungsklage der Lauf der Jahresfrist entweder gehemmt wird oder - nach Rechtskraft des Urteils - neu zu laufen beginnt, da in diesem Fall der Rücknahmebehörde noch nicht alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen haben (vgl. hierzu Hueck/Müller, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 48 Rn. 51; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 48 Rn. 161; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 206; für Ermessensfehler ausdrücklich VGH Mannheim, U.v. 17.2.2000 - 8 S 1817/99 - NVwZ-RR 2001, 6).
  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94

    Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2017 - 12 ZB 15.1852
    Hinzu kommt, dass der Kläger nach seiner Übersiedlung nicht nur seine Verurteilung wegen bestimmter Straftatbestände nicht angegeben, sondern darüber hinaus unzutreffend vorgetragen hat, auch wegen "staatsfeindlicher Hetze" (§ 106 StGB-DDR), einem klassischen Delikt des politischen Strafrechts der DDR (vgl. hierzu BGH, U.v. 15.11.1995 - 3 StR 527/94 - MDR 1996, 404 ff.), verurteilt worden zu sein, was indes nicht der Fall war.
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