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   VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012   

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https://dejure.org/2018,40114
VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 (https://dejure.org/2018,40114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 (https://dejure.org/2018,40114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2018 - 7 CE 18.10012 (https://dejure.org/2018,40114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 50 HZV Anlage 7; HZV § 35 Abs. 1 S. 1
    Vorläufige Zulassung für ein höheres Fachsemester im Fach der Humanmedizin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Vorläufige Zulassung für ein höheres Fachsemester im Fach der Humanmedizin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 50 HZV Anl. 7; HZV § 35 Abs. 1 S. 1
    Universität Regensburg (UR); Wintersemester 2017/2018; Humanmedizin; 3. Fachsemester; Beurlaubte Studierende; Mehrfachzählung; Curricular; Kapazität; Studienabschnitt; Niveaupflege

  • rechtsportal.de

    HZV § 35 Abs. 1 S. 1
    Anspruch eines Medizinstudenten auf Zulassung für ein höheres Fachsemester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
    Auch eine mögliche faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 wäre unter diesen Umständen irrelevant, da keine unzulässige kapazitätsverzerrende "Niveaupflege" vorliegt, solange in die Kapazitätsberechnung kein über dieser Schwelle liegender Curricularnormwert eingeht (so bereits BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris; vgl. B.v. 11.5.2016 - 7 CE 16.10025 - juris).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 7 CE 16.10025

    Kein Anspruch auf Erhöhung des Curriculareigenanteils entsprechend dem

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
    Auch eine mögliche faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 wäre unter diesen Umständen irrelevant, da keine unzulässige kapazitätsverzerrende "Niveaupflege" vorliegt, solange in die Kapazitätsberechnung kein über dieser Schwelle liegender Curricularnormwert eingeht (so bereits BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris; vgl. B.v. 11.5.2016 - 7 CE 16.10025 - juris).
  • VGH Bayern, 26.08.2013 - 7 CE 13.10242

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2012/2013; Zulassung zum höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
    Sie sind auch deshalb nicht gesondert zu berücksichtigen, weil sie das Lehrangebot der Hochschule nicht dauerhaft entlasten, sondern nach Ende ihrer Beurlaubung dieses Lehrangebot weiter nachfragen (BayVGH, B.v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 25.11.2013 - 7 CE 13.10315

    Keine Berücksichtigung des Schwundes bei der patientenbezogenen Kapazität

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
    Eine solche "Mehrfachzählung" wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten unvereinbar, da sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für das entsprechende Fachsemester vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze "blockieren" würden (BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 7 CE 13.10315 - juris Rn. 16 für das 1. Fachsemester; B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 13 für höhere Fachsemester).
  • VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
    Eine solche "Mehrfachzählung" wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten unvereinbar, da sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für das entsprechende Fachsemester vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze "blockieren" würden (BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 7 CE 13.10315 - juris Rn. 16 für das 1. Fachsemester; B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 13 für höhere Fachsemester).
  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 7 CE 15.10118

    Universität Würzburg; Humanmedizin (Vorklinik); Wintersemester 2014/2015;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
    Diesbezüglich hat der Senat aber bereits in seinem - auch von Antragstellerseite zitierten - Beschluss vom 5. August 2015 (7 CE 15.10118) Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
    Überschreitet die Universität mit ihrem tatsächlichen Ausbildungsaufwand den Curricularnormwert, so bleibt dies für die rechnerische Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang ohne Bedeutung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 07.12.2017 - 15 Nc 49/17

    Humanmedizin; Vorklinik; Zulassungszahlen; Ausbildungskapazität

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
    Denn im Fall einer Zählung beurlaubter Studierender während ihrer Urlaubszeit im jeweiligen Fachsemester (aufrückend) zum Bestand wird ihre Lehrnachfrage zu einem anderen Zeitpunkt berücksichtigt, als bei ihrer diesbezüglichen "Herausrechnung" (vgl. insoweit auch: VG Düsseldorf, B.v. 7.12.2017 - 15 NC 49/17 - juris).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10085

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität

    Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

    Eine faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 führt nicht zu der von den Antragstellern geforderten proportionalen Kürzung, solange in die Kapazitätsberechnung - wie hier - kein über dieser Schwelle liegender Curricularwert eingeht und somit keine unzulässige kapazitätsverzehrende "Niveaupflege" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

    Die Einhaltung des Curricularnormwerts durch teilweise Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen - hier des Wahlfachanteils - der Vorklinik im Rahmen der Berechnung der Curricularanteile liegt im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums und ist - jedenfalls für sich gesehen - kapazitätsgünstig (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12; B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10014

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

    Die Einhaltung des Curricularnormwerts durch teilweise Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen - hier des Wahlfachanteils - der Vorklinik im Rahmen der Berechnung der Curricularanteile liegt im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums und ist - jedenfalls für sich gesehen - kapazitätsgünstig (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12; B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10084

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

    Eine faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 führt nicht zu der vom Antragsteller geforderten proportionalen Kürzung, solange in die Kapazitätsberechnung - wie hier - kein über dieser Schwelle liegender Curricularwert eingeht und somit keine unzulässige kapazitätsverzehrende "Niveaupflege" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10083

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

    Eine faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 führt nicht zu der vom Antragsteller geforderten proportionalen Kürzung, solange in die Kapazitätsberechnung - wie hier - kein über dieser Schwelle liegender Curricularwert eingeht und somit keine unzulässige kapazitätsverzehrende "Niveaupflege" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10047

    Proportionale Kürzung von Eigen- und Fremdanteil

    Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

    Eine faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 führt nicht zu der von den Antragstellern geforderten proportionalen Kürzung, solange in die Kapazitätsberechnung - wie hier - kein über dieser Schwelle liegender Curricularwert eingeht und somit keine unzulässige kapazitätsverzehrende "Niveaupflege" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 11.02.2021 - 7 CE 20.10047

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund des Gebots der

    Sie führt nicht zu der von den Antragstellern geforderten höheren proportionalen Kürzung, da es vorliegend keine Anhaltspunkte für eine kapazitätsschädliche Bestimmung des Curriculareigenanteils gibt und in die Kapazitätsberechnung der UR kein über der Schwelle von 2, 42 liegender Curricularwert eingegangen ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).
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