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   VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677   

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VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677 (https://dejure.org/2005,3655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2005 - 11 CS 05.1677 (https://dejure.org/2005,3655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 11 CS 05.1677 (https://dejure.org/2005,3655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; Sinn und Zweck des Punktsystems; Begriff des Tattagprinzips; Anspruch auf Löschung der bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis angefallenen Punkte

  • archive.org
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; StVG § ... 4 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 4 Abs. 2 Satz 3; ; StVG § 4 Abs. 2 Satz 4; ; StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; StVG § 4 Abs. 5 Satz 2; ; StVG § 4 Abs. 7 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen: Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an Aufbauseminar Überschreiten der 18-Punkte Grenze ohne Maßnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG; Punktereduzierung; Löschung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis ; Warnfunktion der der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Auch die Registrierung rechtskräftiger Entscheidungen im Verkehrszentralregister kann nicht der maßgebliche Zeitpunkt sein, da sie nicht zu einer verbindlichen Punktebewertung durch das Kraftfahrt-Bundesamt führt, sondern diese Punktebewertung durch die Fahrerlaubnisbehörde selbständig und anlassbezogen gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 StVG i.V.m. § 40 FeV vorzunehmen ist (vgl. OVG Thüringen a.a.O.; gegen die Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Eintragung in das Verkehrszentralregister auch OVG Frankfurt/Oder vom 16.7.2003, Az. 4 B 145/03, DAR 2004, 46 ff.).

    Diesem Gedanken schließt sich der erkennende Senat jedenfalls insoweit nicht an, als es die Fälle von § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG angeht, sondern folgt der Auffassung des OVG Frankfurt/Oder (Beschluss vom 16.7.2003 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Es ist somit davon auszugehen, dass im Falle eines akuten sicherheitsrechtlichen Bedürfnisses eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch vor dem Erreichen der 18-Punkte-Grenze nach den allgemeinen Bestimmungen erfolgen kann (vgl. hierzu auch BayVGH vom 2.6.2003, Az. 11 CS 03.743).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2003 - 19 B 2526/03

    Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zur Ergreifung von Maßnahmen nach § 4 StVG

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Bevor der Betroffene nicht zumindest die Möglichkeit hatte, auf eine Warnung durch die erwünschte Änderung seines Verhaltens im Straßenverkehr zu reagieren, ist eine Fahrerlaubnisentziehung gemäß dem Automatismus des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG nicht gerechtfertigt (so auch OVG Münster vom 11.12.2003, Az. 19 B 2526/03, DAR 2004, 286).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2003 - 7 B 10921/03

    Verringerung des Punktestandes nach dem straßenverkehrsrechtlichen Punktesystem

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Das OVG Koblenz hat in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 (Az. 7 B 10921/03, DAR 2003, 576 f) entschieden, dass eine erneute Reduzierung des Punktestandes gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG nicht in Betracht kommt, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber zum wiederholten Male 14 oder 18 Punkte überschreitet, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG ergriffen hat (ihm folgend wohl Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, RdNr. 13 a.E. zu § 4 StVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Dadurch, dass der Antragsteller in der Beschwerdebegründung auf die Ausführungen in dem erstinstanzlichen Antragsschriftsatz vom 18. Mai 2005 verweist und die dortigen Darlegungen "ausdrücklich auch zum Gegenstand dieser Beschwerdeschrift" macht, sind diese Ausführungen nicht in rechtswirksamer Weise zum Bestandteil des Beschwerdevorbringens im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO geworden (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797, Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 c zu § 146; Kopp/Schenke, VwGO; 14. Auflage 2005, RdNr. 41 zu § 146; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Auflage 2004, RdNr. 21 zu § 146).
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478

    anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. Juni 2005 (Az. 11 CS 05.478, VRS 109, 141 ff.) festgestellt hat, ist die unmittelbar auf eine Fahrerlaubnisentziehung (dort kein Fall des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) aufbauende Anordnung, den Führerschein abzuliefern oder vorzulegen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV unmittelbar kraft Gesetzes sofort vollziehbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 19 B 337/03

    Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers zwischen 14 und 17 Punkten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Ein solcher Punktestand rechtfertigt die gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung nur deshalb, weil nach der Wertung des Gesetzgebers von der Uneinsichtigkeit eines Mehrfachtäters auszugehen ist, der sämtliche Angebote und Hilfestellungen zum Abbau von vorhandenen Defiziten und auch die Möglichkeit, durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung einen Punktebonus zu erhalten, nicht oder nicht hinreichend genutzt hat (vgl. BayVGH vom 20.9.2004, Az. 11 CS 04.2277; OVG Münster vom 21.3.2003 Az. 19 B 337/03 - DAR 2003, 433).
  • VG Halle, 14.05.2004 - 1 B 31/04
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Als maßgeblich im Rahmen von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 StVG ist jedoch nicht der Tag der Rechtskraft der Ahndung eines Verkehrsverstoßes und auch nicht der Tag der Eintragung in das Verkehrszentralregister anzusehen, sondern gemäß dem so genannten Tattagsprinzip der Tag der Zuwiderhandlung (für das Tattagsprinzip OVG Thüringen vom 12.3.2003, Az. 2 EO 688/03; für das Rechtskraftprinzip VG Halle vom 14.5.2004, Az. 1 B 31/04).
  • OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02

    Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Das in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO normierte Darlegungserfordernis dient dem Zweck, die Oberverwaltungsgerichte durch ein strukturiertes, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauendes Beschwerdevorbringen zu entlasten und so eine beschleunigte Abwicklung einstweiliger Rechtsschutzverfahren zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg vom 1.10.2002 NVwZ 2003, 1529).
  • VG Hamburg, 23.03.2009 - 15 E 615/09

    Notwendigkeit der schriftlichen Verwarnung auch bei wiederholtem Erreichen von 14

    Die Antragsgegnerin ist jedoch gehalten, bei jedem Überschreiten der 14-Punkte-Grenze die jeweils durch § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVG gebotenen Maßnahmen zu ergreifen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 21.3.2003, NVwZ-RR 2003, 681 ff., Juris Rn. 8 ff., für einen Fall des Punktabbaus durch Tilgung, und Beschluss vom 9.2.2007, NJW 2007, 1768 ff., Juris Rn. 37 ff. für einen Fall des Punktabbaus - wie hier - durch verkehrspsychologischen Beratung; OVG Greifswald, Beschluss vom 21.6.2006, 1 M 10/06, Juris Rn. 23; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 18.7.2003, DAR 2003, 576; VGH München, Beschluss vom 14.12.2005, DAR 2006, 169 ff., Juris Rn. 38; Jagow/Burmann/Heß-Janker, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 4 StVG Rn. 4b; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 4 StVG Rn. 40; a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 18.7.2003, DAR 2003, 576 f., und Beschluss vom 15.4.2008, NJW 2008, 3158 ff., Juris Rn. 4) .

    Bei objektiver Betrachtung behält die Vorschrift ihren Sinn auch dann, wenn die Maßnahmen der jeweiligen Stufe bereits einmal ergriffen wurden und diese Stufe nach vorheriger Absenkung der Punktzahl erneut erreicht wird (so auch OVG Münster, Beschluss vom 21.3.2003, NVwZ-RR 2003, 681 ff., Juris Rn. 11 ff.; VGH München, Beschluss vom 14.12.2005, DAR 2006, 169 ff., Juris Rn. 38) .

    Überhaupt darf die Warnfunktion, die von jeder Maßnahme nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVG ausgeht, nicht vernachlässigt werden (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 22.9.2008, NJW 2009, 612 ff., Juris Rn. 33; OVG Münster, Beschluss vom 9.2.2007, NJW 2007, 1768 ff., Juris Rn. 39 ff.; VGH München, Beschluss vom 14.12.2005, DAR 2006, 169 ff., Juris Rn. 38).

    Diese ist mit der Einführung des Maßnahmenkatalogs im Rahmen des Mehrfachtäter-Punktesystems am 1. Januar 1999 in den Mittelpunkt der Regelung gerückt (vgl. VGH München, Beschluss vom 14.12.2005, DAR 2006, 169 ff., Juris Rn. 38).

    Zudem ist eine Fahrerlaubnisentziehung aus anderen Gründen als der Punktzahl, sofern sie gegeben sind, nicht ausgeschlossen (vgl. VGH München, Beschluss vom 14.12.2005, DAR 2006, 169 ff., Juris Rn. 38).

  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 3 BS 241/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des

    Insoweit teilt der Senat die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 21.3.2003, DAR 2003, 433), dass nach Sinn und Zweck der Regelungen in § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 StVG die Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 StVG nicht nur dann zu ergreifen sind, wenn sich die jeweiligen Punkteschwellen erstmals ergeben, sondern regelmäßig auch in Wiederholungsfällen (ebenso: OVG MV, Beschl. v. 21.6.2006 - 1 M 10/06 - zitiert nach JURIS; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2005, DAR 2006, 169; ThürOVG, Beschl. v. 11.11.2003, ThürVBl. 2004, 161; OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.7.2003, DAR 2004, 46; a.A.: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.7.2003, DAR 2003, 567).

    Darüber hinaus scheint es auch wenig konsistent, das Tattagprinzip nur dann als vom Sinn und Zweck des Punktsystems her geboten anzusehen, wenn sich eine nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StVG vor Eintritt der Rechtskraft durchgeführte Maßnahme tatsächlich nicht mehr zu Gunsten des Betroffenen auswirken könnte, den Umkehrschluss aber zu Lasten des Betroffenen abzulehnen (so aber VG Leipzig, Beschl. v. 21.11.2005 - 1 K 1110/05; vgl. im Übrigen für die Anwendung des Tattagprinzips im Ergebnis wie hier: BayVGH, Beschl. v. 14.12.2005, aaO; OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.7.2003, aaO; ThürOVG, Beschl. v. 12.3.2003, NJW 2770; a.A.: OVG Schl.-H., Beschl. v. 6.12.2005; NdsOVG, Beschl. v. 21.1.2003, NJW 2003, 1472).

  • VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613

    Verhältnis von § 4 Abs. 7 Satz 1 zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG

    Nach dem Wortlaut der Bestimmung in § 4 Abs. 2 Satz 4 StVG kommt es darauf an, ob die Entziehung darauf beruht, dass der Betroffene nicht an einem Aufbauseminar teilgenommen hat; bei der gebotenen Auslegung nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift kann hierbei nicht die subjektive Willensrichtung der Behörde, sondern allein eine objektive Betrachtungsweise maßgeblich sein (BayVGH vom 14.12.2005 - 11 CS 05.1677).

    Anderenfalls könnte die Behörde in Fällen wie dem vorliegenden wählen, worauf sie die Fahrerlaubnisentziehung stützt, und damit auch bestimmen, ob eine Löschung des Punktekontos nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG erfolgt oder gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 StVG unterbleibt (BayVGH vom 14.12.2005 - a.a.O.).

    Entscheidend ist vielmehr, nach welcher Rechtsvorschrift die Fahrerlaubnis vorrangig zu entziehen war; sind hierbei mehrere Tatbestände nebeneinander erfüllt, so ist derjenige Tatbestand als der die Fahrerlaubnisentziehung tragende zu erachten, der als erstes verwirklicht war, d. h. dessen Tatbestandsvoraussetzungen als erstes erfüllt waren (BayVGH vom 14.12.2005 - a.a.O.).

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