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   VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288   

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https://dejure.org/2009,17394
VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288 (https://dejure.org/2009,17394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288 (https://dejure.org/2009,17394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 22 ZB 08.2288 (https://dejure.org/2009,17394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Europarechtliche Umsetzung von UN-Sanktionen; Einfrieren der inländischen Gelder einer Bank aus Iran

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfrieren von inländischen Geldern einer Bank aus Iran; Europarechtliche Umsetzung von UN-Sanktionen in Bezug auf Iran

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfrieren von inländischen Geldern einer Bank aus Iran; Europarechtliche Umsetzung von UN-Sanktionen in Bezug auf Iran

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 463
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288
    Das Einfrieren muss sich nach seinem Sinn und Zweck auch auf rein innerstaatliche Transaktionen beziehen, weil diese unter Berücksichtigung insbesondere der Freizügigkeit und des freien Kapitalverkehrs sowie der Intransparenz der internationalen Finanzkreisläufe gleichermaßen geeignet sind, zu einer Finanzierung der abzuwehrenden Politik des Drittlands beizutragen (EuG vom 21.9.2005, T - 306/01, Slg. 2005, II-3533).

    Da die Klägerin in der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 441/2007 im Anhang IV namentlich aufgeführt ist, wird sie durch die Verordnungsregelungen unmittelbar und individuell betroffen, so dass ihr ein Klagerecht offensichtlich zusteht (vgl. EuGH vom 14.3.1990, C-133/87, Slg. 1990, I-719; EuG vom 21.9.2005, T-306/01, Slg. 2005, II-3533; EuGH vom 3.9.2008, C-402/05, Slg. 2008, I-6351).

  • EuGH, 14.03.1990 - 133/87

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288
    Da die Klägerin in der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 441/2007 im Anhang IV namentlich aufgeführt ist, wird sie durch die Verordnungsregelungen unmittelbar und individuell betroffen, so dass ihr ein Klagerecht offensichtlich zusteht (vgl. EuGH vom 14.3.1990, C-133/87, Slg. 1990, I-719; EuG vom 21.9.2005, T-306/01, Slg. 2005, II-3533; EuGH vom 3.9.2008, C-402/05, Slg. 2008, I-6351).
  • BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288
    Die Begründungspflicht ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (vgl. BVerwG vom 30.6.2009 Az. 9 B 23/09).
  • BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07

    Verfahrensrüge einer überlangen Verfahrensdauer; Überprüfung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288
    Die angegriffene Verordnung hat gegenüber der Klägerin, da sie ihr gegenüber als Einzelfallregelung anzusehen ist, die sie nach Art. 230 Abs. 4 EG hätte anfechten können, insoweit Bestandskraft, woran auch ein nationales Gericht gebunden ist (EuGH vom 15.2.2001, C-239/99, Slg. 2001, I-1197; BFH vom 26.9.2007 BFH/NV 2008, 126; vgl. auch Grabitz/Hilf, Recht der EU, Stand Juli 2009, RdNr. 133 zu Art. 230 EG, RdNr. 47 f. zu Art. 234 EG; Streinz, EUV/EGV, 2003, RdNr. 24 zu Art. 234 EG; Schwarze, EU-Kommentar, 2000, RdNrn. 30, 32 und 36 zu Art. 230 EG, RdNr. 24 zu Art. 234 EG).
  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288
    Die angegriffene Verordnung hat gegenüber der Klägerin, da sie ihr gegenüber als Einzelfallregelung anzusehen ist, die sie nach Art. 230 Abs. 4 EG hätte anfechten können, insoweit Bestandskraft, woran auch ein nationales Gericht gebunden ist (EuGH vom 15.2.2001, C-239/99, Slg. 2001, I-1197; BFH vom 26.9.2007 BFH/NV 2008, 126; vgl. auch Grabitz/Hilf, Recht der EU, Stand Juli 2009, RdNr. 133 zu Art. 230 EG, RdNr. 47 f. zu Art. 234 EG; Streinz, EUV/EGV, 2003, RdNr. 24 zu Art. 234 EG; Schwarze, EU-Kommentar, 2000, RdNrn. 30, 32 und 36 zu Art. 230 EG, RdNr. 24 zu Art. 234 EG).
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288
    Da die Klägerin in der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 441/2007 im Anhang IV namentlich aufgeführt ist, wird sie durch die Verordnungsregelungen unmittelbar und individuell betroffen, so dass ihr ein Klagerecht offensichtlich zusteht (vgl. EuGH vom 14.3.1990, C-133/87, Slg. 1990, I-719; EuG vom 21.9.2005, T-306/01, Slg. 2005, II-3533; EuGH vom 3.9.2008, C-402/05, Slg. 2008, I-6351).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10

    Einfrieren von Geldern: Anwendbares Recht bei nach EU- Recht und nach einer

    Betrachtet man Rechtsprechung und Literatur zu diesem Themenkreis ergibt sich, dass teilweise die Ebene des europäischen Rechts nicht in dem gebotenen Umfang berücksichtigt wird, obwohl doch bekannt ist, dass das nationale, das europäische und das internationale Recht auf verschiedenen normativen Ebenen liegen und für das Gemeinschaftsrecht, das mittlerweile auch als wichtige Quelle des Privatrechts bezeichnet werden kann, ein Anwendungsvorrang besteht (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl. 2011, Einleitung Rn. 26, VG München, Urteil vom 23.6.2008, M 16 K 07.5545, bei Juris, zu Restriktionen gegen den Iran, Berufung zurückgewiesen durch Beschluss des Bayerischen VGH NVwZ 2010, 463ff.).
  • VG Köln, 27.10.2023 - 1 L 1303/23

    Sicherstellung, Konten, restriktive Maßnahmen, Sanktionen, Russland, Ukraine,

    Vgl. auch die Festsetzung eines Streitwerts von 100.000 Euro im Rechtsstreit um die Feststellung, dass Verfügungen über Gelder im Rahmen eines allgemeinen Bankgeschäfts innerhalb der Bundesrepublik nicht vom Einfriergebot umfasst sind: VG München, Urteil vom 23. Juni 2008 - M 16 K 07.5545 -, juris, und nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 22 ZB 08.2288 -, juris.
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