Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45417
VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544 (https://dejure.org/2018,45417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2018 - 14 ZB 18.544 (https://dejure.org/2018,45417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 14 ZB 18.544 (https://dejure.org/2018,45417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 94; SVG § 55c Abs. 1 S. 3; SKPersStruktAnpG § 2
    Kürzung der Ruhestandsbezüge wegen Versorgungsausgleichs bei Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Kürzung der Ruhestandsbezüge wegen Versorgungsausgleichs bei Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung der Ruhestandsbezüge eines Soldaten wegen Versorgungsausgleichs; Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand aufgrund des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes ; Analoge bzw. unmittelbare Anwendbarkeit des § 55c Abs. 1 S. 3 SVG auf Ruhestandsversetzungen nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG ist auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz weder unmittelbar noch analog anwendbar, und zwar auch nicht im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG (im Anschluss an OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris).

    Hinsichtlich der nach Mitteilung der Klagepartei beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 - (juris), mit dem ein Berufungszulassungsantrag abgelehnt wurde, wird von einer Aussetzung in analoger Anwendung des § 94 VwGO, wie sie im klägerischen Schriftsatz vom 8. Mai 2018 beantragt wurde, abgesehen.

    Hinsichtlich der Verfassungskonformität des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 - (juris Rn. 8-26) an.

    Diese haben die Möglichkeit, vor ihrer Entscheidung beispielsweise durch Einholung einer Versorgungsauskunft zu prüfen, wie hoch die zu erwartenden Versorgungsbezüge einschließlich Kürzungen sein werden, und können frei entscheiden, ihre Zustimmung zu verweigern und auf die § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG unterfallende Zurruhesetzung wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze zu warten (OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 23 f.).

    Vielmehr lassen sich beide Fragen auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts, der Gesetzesmaterialien, der bereits ergangenen, zwischenzeitlich auch oberverwaltungsgerichtlichen - und im Ergebnis zur Gleichheitsproblematik bei § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG einheitlichen - Rechtsprechung bereits im Zulassungsverfahren dahin beantworten, dass keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt und deshalb eine Erstreckung des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz nicht angezeigt ist (etwa VG Würzburg, U.v.12.12.2017 - W 1 K 17.60 - juris; OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 19 ff., 36 m.w.N.; OVG RhPf, U.v. 16.3.2018 - 10 A 11620/17.OVG - n.v.).

    Dabei ist verfassungsrechtlich neben der klaren Unterscheidbarkeit von einseitig verfügten Ruhestandsversetzungen einerseits und zustimmungspflichtigen Ruhestandsversetzungen andererseits (s.o. 2.1.3.) auch der weite Regelungsspielraum des Gesetzgebers im Besoldungs- und Versorgungsrecht allgemein und insbesondere in Fällen, in denen die Betroffenen durch Gebrauchmachen von einer Wahlmöglichkeit, wie § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG sie einräumt, die Anwendung der nachteiligen Vorschrift sogar ausschließen können, zu berücksichtigen (vgl. OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 21 f., 24 ff., 36 m.w.N.), weswegen der Gesetzgeber auch nicht gehalten war, die Vergleichsgruppe, der der Kläger angehört, zumindest für den Teilzeitraum ab dem Erreichen der besonderen Altersgrenze in den Geltungsbereich des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG einzubeziehen (vgl. OVG NW, B.v. 13.2.2018 a.a.O. Rn. 26, 36).

  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17

    Kürzung von Versorgungsbezügen für in den Ruhestand versetzte Soldaten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    Weil die vom Gesetzgeber betonte Einseitigkeit von Ruhestandsversetzungen nach § 44 Abs. 2, § 45 Abs. 2 SG bei Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - die stets die Zustimmung der Betroffenen voraussetzen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SKPersStruktAnpG) - gerade nicht vorliegt, kann den §§ 6, 7 SKPersStruktAnpG nicht entnommen werden, dass § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG auch auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz unmittelbar anzuwenden ist (so auch VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 37-47).

    Denn es fehlt insoweit an der für eine Analogie erforderlichen Vergleichbarkeit der Sachverhalte (vgl. VG Trier, U.v. 4.8.2017 a.a.O. juris Rn. 48-50).

    Denn auch für den Zeitraum nach Erreichen einer besonderen Altersgrenze bleibt es bei Personen, die nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz in Ruhestand versetzt wurden, bei dem Vorteil einer kürzeren Dienstzeit, die bei Ruhestandsversetzungen wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze gerade verwehrt bleibt (vgl. VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 50).

  • VG Köln, 29.07.2015 - 23 K 4714/14
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    Auch bei Erreichen der in § 45 Abs. 2 SG festgesetzten Altersgrenzen bestehe nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Juli 2015 - 23 K 4714/14 - (juris) kein Automatismus, dass bei Überschreiten dieser Grenzen stets oder auch nur regelmäßig eine Zurruhesetzung erfolgen müsste.

    Für das Verwaltungsgericht war nicht entscheidend, ob Ruhestandsversetzungen in den Fällen § 44 Abs. 2 i.V.m. § 45 Abs. 2 SG der "Regelfall" sind, sondern dass sie - im Gegensatz zu § 2 Abs. 1 Satz 1 SKPersStruktAnpG - nicht von einer Zustimmung der in den Ruhestand zu versetzenden Personen abhängig sind, was auch das klägerseits zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Juli 2015 - 23 K 4714/14 - (juris), das Anforderungen an die Ermessensausübung des Dienstherrn bei Ruhestandsversetzungen nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 45 Abs. 2 SG konkretisiert, nicht in Frage stellt.

  • VG Würzburg, 12.12.2017 - W 1 K 17.60

    Ehescheidungsbedingte Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten bei

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    So wie die Kürzung gemäß § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG unstreitig einer Regelung in Gestalt eines Verwaltungsakts (§ 35 VwVfG) bedarf, tritt auch die Aufhebung einer solchen Kürzung nicht quasi automatisch ein, sondern bedarf eines Korrektur-Verwaltungsakts (vgl. BayVGH, U.v. 19.10.1993 - 3 B 93.984 - BeckRS 1993, 10978; VG München, U.v. 28.2.2014 - M 21 K 12.2290 - juris Rn. 28-30; VG Würzburg, U.v. 12.12.2017 - W 1 K 17.60 - juris Rn. 12 ff.).

    Vielmehr lassen sich beide Fragen auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts, der Gesetzesmaterialien, der bereits ergangenen, zwischenzeitlich auch oberverwaltungsgerichtlichen - und im Ergebnis zur Gleichheitsproblematik bei § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG einheitlichen - Rechtsprechung bereits im Zulassungsverfahren dahin beantworten, dass keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt und deshalb eine Erstreckung des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz nicht angezeigt ist (etwa VG Würzburg, U.v.12.12.2017 - W 1 K 17.60 - juris; OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 19 ff., 36 m.w.N.; OVG RhPf, U.v. 16.3.2018 - 10 A 11620/17.OVG - n.v.).

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.384

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich - Berufssoldat

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    Zum anderen wird im Schriftsatz vom 24. Mai 2018 hinsichtlich des Wiederaufgreifens vorgetragen, es sei mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. März 2018 - W 1 K 17.384 - (juris) davon auszugehen, dass es zur Erreichung des Klageziels der ungekürzten Gewährung von Versorgungsbezügen nicht auch zusätzlich der Aufhebung des bestandskräftigen Kürzungsbescheids bedürfen würde, weil die Vorschrift des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG davon ausgehe, dass eine bestandskräftige Kürzung der Versorgungsbezüge verfahrensrechtlich bestehen bleiben könne und die Kürzung für den in der Vorschrift genannten Zeitraum lediglich materiell- und verfahrensrechtlich ausgesetzt werde.

    Dieser Vortrag ist nicht geeignet, die Richtigkeit des angegriffenen Urteils in Zweifel zu ziehen, weil der vom Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. März 2018 - W 1 K 17.384 - (juris Rn. 21) übernommene Ansatz nicht überzeugt.

  • OVG Hamburg, 26.07.1999 - 3 Bf 92/99
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage im konkreten Rechtsstreit klärungsfähig, insbesondere entscheidungserheblich ist, dass diese Frage sich als klärungsbedürftig, insbesondere nicht schon höchst- oder obergerichtlich geklärt und nicht direkt aus dem Gesetz zu beantworten erweist und dass ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 28.7.2010 - 14 ZB 09.422 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 1 ZB 06.1842

    Berufungszulassung (abgelehnt); tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.01.2009 - 14 ZB 07.1880

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; besondere tatsächliche und rechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1998 - 14 S 812/98

    Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim BVerwG zur Frage anhängigen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1985 - 11 S 488/85

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Versorgungsbezügen - Gesetzesimmanenter

  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 7 ZB 11.2240

    Bezugnahme des Prozessbevollmächtigten im Anhörungsrügeverfahren auf Ausführungen

  • VG München, 28.02.2014 - M 21 K 12.2290

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung;

  • OVG Hamburg, 23.09.2016 - 4 Bs 134/16

    Verfahrensaussetzung mit Blick auf eine Verfassungsbeschwerde oder eine

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

  • VGH Bayern, 21.12.2018 - 14 ZB 18.1000

    Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde - Verfassungskonformität

    Vielmehr lassen sich beide Fragen auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts, der Gesetzesmaterialien, der bereits ergangenen, zwischenzeitlich auch oberverwaltungsgerichtlichen - und im Ergebnis zur Gleichheitsproblematik bei § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG einheitlichen - Rechtsprechung bereits im Zulassungsverfahren dahin beantworten, dass keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt und deshalb eine Erstreckung des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz nicht angezeigt ist (etwa VG Würzburg, U.v.12.12.2017 - W 1 K 17.60 - juris; OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 19 ff., 36 m.w.N.; OVG RhPf, U.v. 16.3.2018 - 10 A 11620/17.OVG - n.v.; BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 14 ZB 18.544 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht