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   VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164   

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VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 (https://dejure.org/2020,42309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 (https://dejure.org/2020,42309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 1 ZB 18.1164 (https://dejure.org/2020,42309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 u. Abs. 3
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Beseitigungsanordnung bzgl. eines Gebäudes im Außenbereich

  • rewis.io

    Anordnung der Beseitgung eines Garagengebäudes für Maschinen und Geräte zur Bearbeitung einer Langlaufloipe im Außenbereich wegen planabweichender Bebauung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Baubeseitigungsanordnung für ein Garagengebäude im Außenbereich durch Abweichung bei der Bauausführung in wesentlichen Punkten von den genehmigten Plänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1166

    Planabweichende Errichtung eines Garagengebäudes im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164
    Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 8. März 2018 abgewiesen (M 11 K 16.572); den Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag abgelehnt (1 ZB 18.1166).

    Der Senat nimmt hierzu Bezug auf seine Ausführungen im Beschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 ZB 18.1166.

  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 20 CS 89.1224

    Drittwiderspruch gegen nachbarliche Baugenehmigung; Antrag auf Wiederherstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164
    Auf ein aliud weist auch hin, dass ein Vorhaben ohne Zerstörung seiner Substanz oder wesentlicher Teile mit der erteilten Baugenehmigung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 1 B 14.2215

    Beseitigung einer Einfriedung - Widerruf einer abgegebenen Erledigungserklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164
    Eine dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG widersprechende Ermessensausübung kommt in Betracht, wenn eine Behörde ihr Ermessen ohne erkennbaren Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausübt (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BauR 1999, 734; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 1 B 14.2215 - BayVBl 2019, 23).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 1 ZB 17.1173

    Anordnung der Beseitigung eines einsturzgefährdeten Ersatzbaus für einen Schaf-

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164
    Ein planabweichend ausgeführtes Vorhaben ist allgemein ein aliud, wenn durch die Abweichung Belange, die bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, neuerdings oder andere zusätzliche Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage des Bauvorhabens neu stellt (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 1 ZB 17.1173 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164
    Eine dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG widersprechende Ermessensausübung kommt in Betracht, wenn eine Behörde ihr Ermessen ohne erkennbaren Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausübt (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BauR 1999, 734; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 1 B 14.2215 - BayVBl 2019, 23).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 12.2710

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhaus am Seeufer; Baugenehmigung für Bootshaus;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164
    Eine genehmigungsbedürftige Anlage ist nicht nur formell illegal, wenn sie ohne die nach Art. 55 Abs. 1 BayBO erforderliche Baugenehmigung errichtet oder geändert wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung in wesentlichen Punkten von den genehmigten Plänen abgewichen wird (BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 1 ZB 12.2710 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob durch die Änderung Belange, die bei der ursprünglichen Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (zum Ganzen: B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 = juris Rn. 14 ff.; B.v. 14.1.1998 a.a.O.; B.v. 2.8.2007 -1 CS 07.801 - BayVBl 2007, 758 ff. = juris Rn. 33; B.v. 26.3.2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - NVwZ-RR 2015, 247 = juris Rn. 27; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10; B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684 - juris Rn. 6; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2019 - 1 ZB 17.1173 - juris Rn. 4 f.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 20; B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.11.2012 - 2 B 3.11 - juris Rn. 57; OVG NW, B.v. 13.12.2012 - 2 B 1250/12 - NVwZ-RR 2013, 500 = juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 16.6.2014 - 1 ME 70/14 - NVwZ-RR 2014, 802 = juris Rn. 11).

    Denn unabhängig von der Frage, ob die Baugenehmigungen aus den Jahren 2012 und 2013 nach mehr als vier Jahre unterbrochener Bauausführung gem. Art. 69 Abs. 1 BayBO erloschen sind (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1984 - 2 B 82 A.301 - BayVBl 1984, 596 f.; B.v. 26.3.2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 11; B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 6 ff.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 69 Rn. 5 ff. m.w.N.), kann die Errichtung eines Vorhabens nach Maßgabe der vormals erteilten Baugenehmigungen vorliegend nicht unterstellt werden, weil selbst bei fortbestehender Wirksamkeit der vorgenannten Baugenehmigung die Klägerin hierzu nicht verpflichtet ist, zumal sie selbst erstinstanzlich bekundet hat, dass sich ein "Bauvorhaben mit lediglich fünf Wohnungen auf drei Ebenen nicht rechnet" (Schriftsatz ihrer vormaligen Bevollmächtigten vom 9. März 2017), sie mittlerweile mithin offenbar kein Interesse mehr an der Umsetzung der vormals genehmigten (s.o. "aliud"-) Variante hat.

  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111

    Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes

    Eine genehmigungsbedürftige Anlage ist nicht nur formell illegal, wenn sie ohne die nach Art. 55 Abs. 1 BayBO erforderliche Baugenehmigung errichtet oder geändert wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung in wesentlichen Punkten von den genehmigten Plänen abgewichen wird (BayVGH, B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 25.10.2023 - 9 B 22.1461

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhausgebiet

    Eine genehmigungsbedürftige Anlage ist nicht nur formell illegal, wenn sie ohne die nach Art. 55 Abs. 1 BayBO erforderliche Baugenehmigung errichtet oder geändert wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung in wesentlichen Punkten von den genehmigten Plänen abgewichen wird (BayVGH, B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Eine genehmigungsbedürftige bauliche Anlage ist nicht nur dann formell illegal, wenn sie ohne die nach § 59 Abs. 1 Satz 1 HBauO erforderliche Baugenehmigung errichtet wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung so erheblich von den genehmigten Plänen abgewichen wird, dass nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, nämlich ein Aliud, erstellt wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.12.2020, 1 ZB 18.1164, juris Rn. 7 m.w.N.; Beschl. v. 26.7.1991, 20 CS 89.1224, BRS 52 Nr. 147, juris Rn. 14; VGH Kassel, Beschl. v. 10.3.2022, 4 A 1958/20.Z, NuR 2022, 642, juris Rn.23; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.3.2022, 1 LA 70/21, NVwZ-RR 2022, 410, juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 20.5.2014, 2 A 1690/13, juris Rn. 40; OVG Saarlouis, Urt. v. 27.9.1994, 2 R 46/93, juris Rn. 54; Beschl. v. 20.11.2017, 2 A 614/16, juris Rn. 16 ff.).

    Für die Beurteilung der Frage, wann ein Bauherr bei der Bauausführung so erheblich von der erteilten Genehmigung abweicht, dass er nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben errichtet, kommt es darauf an, ob durch die Abweichung Belange, die bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, erneut oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage des Bauvorhabens neu stellt (VGH München, Beschl. v. 14.12.2020, 1 ZB 18.1164, juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Urt. v. 27.9.1994, 2 R 46/93, juris Rn. 54).

  • VG Stuttgart, 29.06.2021 - 11 K 6228/20

    Erlöschen einer Baugenehmigung bei wesentlichen Abweichungen von dem

    Eine Baugenehmigung erlischt, ohne, dass von ihr im Rechtsinn Gebrauch gemacht worden wäre, wenn bei der Ausführung hinsichtlich der Identität des Bauvorhabens und seiner Wesensmerkmale so wesentlich von der Baugenehmigung abgewichen wird, dass nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, nämlich ein "aliud" erstellt wird (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Baugenehmigung erlischt, ohne, dass von ihr im Rechtsinn Gebrauch gemacht worden wäre, wenn bei der Ausführung hinsichtlich der Identität des Bauvorhabens und seiner Wesensmerkmale so wesentlich von der Baugenehmigung abgewichen wird, dass nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, nämlich ein "aliud" erstellt wird (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 1 ZB 21.2603

    Planabweichend errichtetes Vorhaben im Außenbereich

    Auf ein aliud weist auch hin, dass ein Vorhaben ohne Zerstörung seiner Substanz oder wesentlicher Teile mit der erteilten Baugenehmigung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 10.05.2022 - 1 B 19.362

    Tekturbaugenehmigung für Einfamilienhaus - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auf ein "aliud" weist auch hin, dass ein Vorhaben ohne Zerstörung seiner Substanz oder wesentlicher Teile mit der erteilten Baugenehmigung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 16.09.2021 - Au 5 K 20.980

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen Funksendemast

    Eine Baugenehmigung erlischt nur dann, wenn bei der Ausführung hinsichtlich der Identität des Bauvorhabens und seiner Wesensmerkmale so wesentlich von der Baugenehmigung abgewichen wird, dass nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, nämlich ein "aliud" erstellt wird (BayVGH, B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 16.09.2021 - Au 5 K 20.981

    Erfolglose Klage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkmast - keine Verletzung des

    Eine Baugenehmigung erlischt nur dann, wenn bei der Ausführung hinsichtlich der Identität des Bauvorhabens und seiner Wesensmerkmale so wesentlich von der Baugenehmigung abgewichen wird, dass nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, nämlich ein "aliud" erstellt wird (BayVGH, B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 08.11.2022 - 1 ZB 22.597

    Keine nachträgliche Genehmigung für Gewächshaus mit Aufzucht und Labor

    Auf ein "aliud" weist auch hin, dass ein Vorhaben ohne Zerstörung seiner Substanz oder wesentlicher Teile mit der erteilten Baugenehmigung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7).
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